Jobangebot ablehnen Arbeitslosengeld 1?

3 Antworten

Keiner muss zustehende Gelder beantragen, wenn er dann nicht auf nachrangige Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zurückgreifen müsste.

Man muss aber bedenken, dass einem dann Zeiten bei der Rente fehlen und auch keine Zahlungen ( ALG - 1 ) an die DRV - erfolgen und man ggf.sogar seinen KK - Beitrag von ca.200 € pro Monat dann selber an seine KK - zahlen muss, wenn keine Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung besteht.

Solltest du dich doch entscheiden es zu beantragen, dann kannst du dir aus dem Internet ja einmal den § 140 SGB - lll suchen, der regelt die Zumutbare Beschäftigung und der § 159 SGB - lll die Sperrzeiten für Fehlverhalten.

Du kannst auch auf ALG verzichten, musst Dich dann aber meist selber krankenversichert.

Hab Dir ne PN als Freundschaftsanfrage geschickt (sonst geht das ja nicht)

Nd auch wenn man das für unwichtig hält: ALG-Zeiten zählen für Rente

Kann grad in jungen Jahren für erreichen derAnteartschaft interessant sein

Du brauchst gar keinen Antrag stellen, wenn du nichts von denen willst.

Bist dann aber evtl. nicht krankenversichert.