Rentenanspruch – die meistgelesenen Beiträge

Meinung des Tages: Sonderzahlung für Arbeit im hohen Alter - wie bewertet Ihr die Pläne zur Rentenaufschubprämie?

Wer im Alter über das gewöhnliche Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll nach Plänen der Ampel dafür künftig finanziell entlohnt werden. Diese Maßnahme soll auch dabei helfen, den akuten Fachkräftemangel auszubremsen. Doch ist die geplante "Rentenaufschubprämie" wirklich sinnvoll?

Bonuszahlung für längeres Arbeiten

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel in Deutschland möchte die Ampel-Regierung Anreize für ältere Menschen schaffen, mehr oder länger zu arbeiten. Im Zuge der von SPD, FDP und Grünen geplanten Wachstumsinitiative hat Arbeitsminister Hubertus Heil nun einen Vorschlag für eine Rentenaufschubprämie in einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf aufgegriffen.

Das für den 01. Januar 2027 angedachte Gesetzesvorhaben legt fest, dass Menschen, die ihren Rentenbeginn aufschieben und für mindestens zwölf weitere Monate einer Tätigkeit (Minijobs sind ausgeschlossen) nachgehen, mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen belohnt werden. Diese soll mit Beginn des späteren Rentenbeginns ausgezahlt werden.

Zusätzlich soll es einen Aufschlag geben, weil die Rentenversicherung in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge (aktuell 8,15%) zur Rente beisteuern musste. Beschäftigte Ältere, für die eine derartige Sonderzahlung infrage käme, können die Prämie für höchstens drei Jahre ansammeln.

Die derzeitige Regelung, für einen Rentenaufschub mit einem lebenslangen Zuschlag auf die Rente belohnt zu werden, wird es auch in Zukunft weiterhin geben.

Arbeitsminister Heil möchte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfen lassen, ob die Prämie unter älteren Menschen tatsächliche Erwerbsanreize geschaffen hat.

Kritische Stimmen zur Rentenaufschubprämie

Deutliche Kritik an den Plänen des Arbeitsministers kam u.a. von den Gewerkschaften. Die Vorständin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Anja Piel, bezeichnete die Pläne der Ampel als "milliardenschweren Griff in die Sozialversicherungen" und kritisiert, dass Bundesregierung diejenigen Arbeitnehmer ausblende, die angesichts der Arbeitsbedingungen oder ihrer Gesundheit gar nicht mehr arbeiten können.

Weiterhin denkt sie, dass die Prämie ausschließlich für Personen geeignet wäre, "die genug verdienen und gesund genug [seien], den Rentenbeginn aufzuschieben", was ihrer Meinung nach am Ende des Tages Mitnahmeeffekte zur Folge hätte. Dieser Vorteil anderen gegenüber koste "nicht nur die Rentenversicherung Milliarden Euro, sondern mindere [ . ] die Einnahmen der Kranken- und Pflegeversicherung" erheblich, so Piel.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, plädiert viel mehr für ein Aus für die Rente mit 63; dieser denkt, dass es wesentlich effektiver sei, die Subventionierung und somit auch Anreize für eine Frühverrentnung zu streichen, anstatt angehende Rentner weiter zu beschäftigen. Aus rein finanziellen Gründen würden Kampeter zufolge ohnehin die Wenigsten arbeiten; wichtiger sei ihnen der Spaß an der Arbeit oder der Austausch mit Kollegen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Vorhaben zur Rentenaufschubprämie?
  • Kann die geplante Prämie ein geeignetes Instrument zur Eindämmung des Fachkräftemangels sein?
  • Welche Anreize sollte's Eurer Meinung nach geben, um Ältere auch über das Renteneintrittsalter hinaus zu beschäftigen?
  • Welches Alter ist Eurer Meinung nach das geeignete Renteneintrittsalter?
  • Denkt Ihr, dass es - wie von Anja Piel befürchtet - zu Mitnahmeeffekten kommen könnte?
  • Wäre die Abschaffung der Frührente, wie von Steffen Kampeter gefordert, Eurer Meinung nach sinnvoller?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/pramie-aufschub-rente-100.html

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rente-wie-arbeitsminister-heil-anreize-fuer-laengeres-arbeiten-setzt/100062441.html

https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/dgb-zur-rentenaufschubpraemie/

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Meinung des Tages: Könntet Ihr Euch vorstellen, das Rentenalter im Ausland zu verbringen?

Das Thema Rente interessiert Euch? Wir haben für Euch einen Artikel geschrieben, in dem Ihr viele interessante Fakten lesen könnt. Schaut gern vorbei!

Inflation, hohe Energiekosten, viel Regen und vor allem eine massive Anspannung in der Gesellschaft. Bessere Zeiten hat es in Deutschland sicherlich schon gegeben und das thematisiert die Gesellschaft auch sehr gerne. Besonders Altersarmut und das suboptimale Rentensystem Deutschlands besorgen viele Menschen – kein Wunder, dass immer mehr Rentenzahlungen ins Ausland gehen.

Die Entwicklung innerhalb der letzten 20 Jahre

Vergleicht man den heutigen Stand mit dem von vor 20 Jahren, so erkennt man: Die Zahl der ins Ausland gezahlten Renten ist um 37 Prozent angestiegen. Dadurch erhalten also immer mehr Menschen ihre Rente im Ausland. Im vergangenen Jahr wurden 1,72 Millionen ins Ausland bezahlt, 2001 waren es 1,26 Millionen.

Gründe für den Anstieg

Ein großer Grund für diesen Anstieg dürften unter anderem die Einwanderer sein, die früher nach Deutschland kamen und nun ins Rentenalter gekommen sind. Diese kehren zum großen Teil in ihre Heimatländer zurück. Dazu gehören beispielsweise Italien, Spanien, Griechenland, Jugoslawien und auch die Türkei. Viele dieser Einwanderer seien laut dem Vorsitzenden der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung vor allem in den Sechziger- und Siebzigerjahren nach Deutschland gezogen.

Aber das ist nicht der alleinige Faktor – vielen sind die Lebenserhaltungskosten in Deutschland inzwischen zu hoch und sie versprechen sich, in anderen Ländern mehr für ihr Geld zu bekommen. Andere wiederum möchten ihren Ruhestand dort verbringen, wo sie früher im Urlaub waren. Und bei vielen Menschen an den Grenzen ist der Wohnsitz ohnehin schon oft im Nachbarsland oder es wartet der (Ehe)Partner dort.

Die beliebtesten Länder

Gerade letzterer Punkt, also eine spezifische geografische Nähe dürfte erklären, warum Platz eins und zwei der beliebtesten „Renten-Auswanderungsländer“ Österreich und die Schweiz sind. Nach Österreich gehen 29.649 Rentenzahlungen, in die Schweiz 27.663. Platz drei bis acht belegen Spanien (23.277), die USA (22.001), Frankreich (18.931), die Niederlande (11.265), Polen (8.650) und Kanada (8.400). Die letzten beiden Plätze in den Top Ten belegen Australien (8.168) und Italien (8.040).

Besonders die USA und Kanada verlieren aber an Rentenauswanderern und Beliebtheit – vermutlich aufgrund der hohen Lebenserhaltungskosten. Immer beliebter hingegen werden Länder in Osteuropa, da die Kosten für den Alltag dort vergleichsweise niedrig liegen.

Rentenversicherung fördert Auswandern

Auf der Website der Rentenversicherung prankt plakativ der Slogan „Genießen Sie Ihren Ruhestand am Wunschort. Ob Mallorca, Paris oder Florida, jeder erhält seine deutsche Rente auch im Ausland“.

Dass die Rentenversicherung gerne sieht, wenn Rentner ins Ausland gehen, ist keine wirkliche Überraschung – denn jeder derartige Wegzug entlastet das deutsche Gesundheitssystem.

Zu beachten ist allerdings, dass die tatsächliche Höhe der Rentenauszahlung auch von verschiedenen Faktoren abhängt – etwa ob der Wohnort dauerhaft verlegt wird oder auch welches Zielland es ist.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, Ihr werdet mit Eurer Rente in Deutschland über die Runden kommen?
  • Würdet (oder seid) Ihr ins Ausland ziehen, wenn Ihr in Rente seid? Falls ja – welches Land wäre Euer Favorit?
  • Was spricht für Euch dagegen, die Rente im Ausland zu verbringen, was wären die Vorteile, in Deutschland zu bleiben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team 

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Ich würde meine Rente gern im Ausland verbringen und zwar in... 67%
Ich würde meine Rente lieber in Deutschland verbringen, weil 33%
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Wirkt sich eine Ausbildung an einer Berufsfachschule rentensteigernd aus?

Hallo an alle,

es ist bekannt, dass sich neben der beruflichen Ausbildung auch der Besuch einer Fachschule und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme rentensteigernd auswirken. Zeiten des Studiums wirken sich nicht rentensteigernd aus. Sie dienen nur noch dazu, dass die für die Rente erforderliche Wartezeit / Vorversicherungszeit erfüllt wird.

Ich habe vor kurzem bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zur Kontenklärung gestellt und diese Woche von der DRV ein Schreiben mit allen erfassten Versicherungszeiten erhalten (Schulbesuch mit Abitur / danach Ausbildung an einer Berufsfachschule / danach Bachelor und Masterstudium).

Der Schulbesuch sowie das Studium wirken sich wie oben erwähnt nicht rentensteigernd aus und werden in dem Schreiben der DRV als Anrechnungszeit ausgewiesen. Das ist nachvollziehbar.

Was nicht nachvollziehbar ist: Wieso wird meine Ausbildung (Berufsfachschule: Siemens Technik Akademie) ebenfalls nur als Anrechnungszeit ausgewiesen? Während der Ausbildung habe ich zwar kein Gehalt erhalten und somit keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Im Internet finde ich jedoch immer wieder den folgenden Passus:

"Die einzigen Ausnahmen sind Ausbildungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitende Maßnahmen. Wenn du so etwas belegst, wird dir das auch direkt auf deine gesetzliche Rente angerechnet. Hier sind maximal 3 Jahre möglich."

D.h. die Zeit an der Berufsfachschule müsste in meinem Fall sehr wohl rentensteigernd sein, auch wenn während der Ausbildung keine Beiträge zur Renteversicherung abgeführt worden sind. Ist mein Standpunkt korrekt oder nicht?

Ich habe 1 Monat Zeit, um Widerspruch gegen das Schreiben des DRV einzulegen. Den Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen.

Berufsfachschule, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium

Hartz4 Neuberechnung durch stattgegebene Rente. Muss ich mit Abzügen rechnen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Rentenantrag und Hartz 4 und der Berechnungsgrundlage. Ich bin körperlich schwerbehindert und erhalte neben meiner Rente, aus einer privaten Unfallschutz Versicherung, Hartz 4. Von dieser werden bereits von der Leistungsabteilung des Jobcenters Pauschal 30 € abgezogen. Ich habe Mitte 2020 Rente beantragt und es hat sich bis jetzt hingezogen. Ich hatte jetzt die letzte Untersuchung und wenn meinem Rentenantrag jetzt stattgegeben wird, und vom der Leistungsabteilung alles neu berechnet wird, werden dann auch wiederum diese 30 € vom Jobcenter noch mal abgezogen, da dies zu dem Vermögen angerechnet wird? Ich hab mir grad nur diese Frage gestellt und im Netz keine Antwort gefunden.

Zum Verständnis : Ich habe durch meine Schwerbehinderung erheblich viele Mehrausgaben, die mir auch nicht in vollem Umfang erstattet werden, welches auch vollkommen Ordnung ist. Gesetz ist Gesetz. Und ich kann es bisher ganz knapp stemmen. Eine Besserung ist bei mir nicht in Aussicht. Ich werde trotzdem weiterhin Aufstockung durch H4 erhalten, da mir nur eine kleine Rente zusteht (ca200€) 

Hab nur etwas Bammel, wenn ich plötzlich für jeden Monat, wo mir die Rente dann von 6/2020 an zurück gezahlt wird, ich nochmal selber noch drauf zahlen muss, weil es mir zu dem Zeitpunkt nicht zustand. Hier meine ich die 30€. Also, wenn ich am Ende der Berechnung, mir monatlich weniger zusteht, dann muss ich doch zusätzlich die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen. Hoffe es war verständlich ausgedrückt, mir kam grade einfach der Gedanke, da ja Pauschal vom Einkommen (Rente durch Unfallschutz) 30€ abgezogen werden.

Ich weiß auch gar nicht wie berechnet wird und ob ich nicht sowieso weniger erhalte.

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Berechnungsgrundlage, Wirtschaft und Finanzen

Erwerminderungsrente Widerspruch erfolgreich?

Hallöchen,

Hab ich eine Chance, dass mein Widerspruch zur Versagung der EM-Rente erfolgreich ist?

Das ganze Spielchen mit der Rentenversicherung geht nun schon seit 2012.

Erst wurde die volle Erwerbsminderung an sich nicht anerkannt und bestimmte Zeiten haben gefehlt.

Irgendwann hat die Rentenversicherung doch noch Kindererziehungszeiten anererkannt, behauptet aber dennoch das die Zeiten nicht ausreichen.

Die volle Erwerbsminderung ist innerhalb des 6 Jahres Zeitraums nach einer Ausbildung nach Paragraph 53 SGB VI Abs. 2 eingetreten und die 12 Monate Pflichtbeiträge sind auch nachweislich geleistet. Die Ausbildung war 2007, die volle Erwerbsminderung ist laut RV im Januar 2012 eingetreten.

Ich liege also noch im soll.

Allerdings wurde im Bescheid nur auf den Paragraph 43 mit der allgemeinen Wartezeit konkret eingegangen, sowie auf die Wartezeit von 20 Jahren. Hier gab es eine ausführliche Erläuterung.

Bei dem Abschnitt " In bestimmten Fällen kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein..." steht allerdings nur "Dies ist bei Ihnen nicht der Fall". Da das bisher in jedem Bescheid unter diesem Punkt stand (da in den vorangegangenen Anträgen best. Zeiten gefehlt haben, war das auch durchaus richtig) hab ich mir, bis zu diesem Bescheid keine Gedanken drüber gemacht, dass das auch nur eine Standardfomulierung sein könnte. Jetzt habe ich da so meine Zweifel.

Kurz vor Bescheideingang erhielt ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu eben diesen Bescheid, das nur auf Paragraph 43 eingegangen ist, die vorzeitige Wartezeiterfüllung aber nicht einmal beiläufig erwähnte.

Ich habe daher den begründeten Verdacht, dass nach 53 SGB VI gar nicht erst geprüft wurde.

Jetzt habe ich in meinem Widerspruch genau das erwähnt und bin auch mit Quellen der RV zu dem Schluss gekommen, dass der Widerspruch plausibel ist, da die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besteht daher die Möglichkeit, dass dem Widerspruch stattgegeben wird oder eher nicht?

Wie seht ihr das?

(Ich weiß, dass es hier keine bildenden Antworten geben kann, ich möchte nur eine objektive Einschätzung)

Vielen Dank 🙂

Recht, Sozialrecht, Gesetzeslage, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Widerspruch, Ausbildung und Studium