Hallo, ich habe mein Abitur jetzt beendet (März - RLP),

ab April beginnen die 4 Monate Übergangszeit.

Problem: Ich kann eine Ausbildung frühestens zum 1.September beginnen (so geregelt von der Ausbildungsstätte) bzw. zum Wintersemester im Oktober

--> zu spät für den Anspruch auf eine Rückzahlung, auch wenn ich vorher einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte. (ich benötige das Geld)

Bei der DRV habe ich schon angerufen, die meinten das ist nun mal so, also hier meine Frage:

Gibt es (bis auf Widerspruch) eine Möglichkeit (Klage? Wenn wo, Verfassungsbeschwerde?) diesen Anspruch zu "verlängern" bzw. wie beim Kindergeld durch Bewerbungen oder Zusagen trotzdem zu ermöglichen?

Schließlich kann ich nichts dafür das ich in RLP im März mein Abitur mache, in Bayern haben die durch das spätere Abitur dieses Problem ja nicht, das ist nicht sonderlich gerecht.

Zuletzt noch: Wenn ich eine Ausbildung für den 1.August (da in der Übergangszeit) beginne, dann abbreche, um meinen gewünschten Beruf zum 1.September bzw. Oktober zu erlernen, gibt das dann Probleme bei der Halbwaisenrente bzw. auch bei Kindergeld? (sperren