Übergangszeit der Halbwaisenrente bei der Bundeswehr?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Trotzdem eine vielleicht interessante Info für Dich :

https://www.rentenblicker.de/aktuelles/faq_waisenrente.html#1323

Erhält man auch während des freiwilligen Wehrdienstes die Waisenrente?

Teilweise. Der freiwillige Wehrdienst besteht aus sechs Monaten Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst. Er steht übrigens auch Frauen offen. Während des freiwilligen Wehrdienstes wird keine Waisenrente gezahlt. Dafür verlängert die sechsmonatige Probezeit die Waisenrentenzahlung um die abgeleistete Dienstzeit über das 27. Lebensjahr hinaus, wenn dadurch eine Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder aufgeschoben wurde.

Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen Ausbildungen bzw. zwischen Ausbildung und Dienst

Hier stellt sich die Frage ob sich das dann nur auf die Zeit vor einem FSJ oder ähnlichem bezieht - hast dann nicht auf eine Übergangszeit vor dem besagten Wehrdienst. Sprich ... es sich in Deinem Fall nicht um eine Übergangszeit zwischen 2 "Ausbildungsabschnitten" handelt.

SkeletonJhonson 
Fragesteller
 13.12.2019, 16:52

Also im Gesetzestext steht klar dass es sich auf 2 Ausbildungsabschnitte bezieht. Weiter steht danach ODER dem Beginn einen FSJ etc. deswegen meine ich müsste die Übergangszeit gezahlt werden, da es ja trotzdem ein weiterer Ausbildungsabschnitt ist.?

0

Was hast du in dieser Zwischenzeit denn gemacht? Wenn du berufstätig warst, Steht dir die Halbwaisenrente NICHT zu.

SkeletonJhonson 
Fragesteller
 11.12.2019, 14:53

Hallo,

nein ich war nach der Schule berufsuntätig und habe in den 4 Monaten sozusagen nichts gemacht.

LG Philipp

0