Halbwaisenrente – die neusten Beiträge

Werkstudentin + freiberuflich als Journalistin – was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

ich bin Studentin (21) und arbeite neben meinem Studium aktuell als Werkstudentin mit 15 Std./Woche. In den Semesterferien arbeite ich über einen Zusatzvertrag bis zu 25 Std./Woche. Zusätzlich möchte ich ab Oktober freiberuflich als Journalistin arbeiten, also ca. 10 Std./Woche abends oder am Wochenende, für ein Online-Magazin.

Ich bin privat krankenversichert und bekomme Beihilfe sowie Halbwaisenrente.

Jetzt frage ich mich, ob ich das überhaupt darf? Jeder redet immer von der 20Std-Grenze, aber die gilt doch nur für sozialversicherungspflichtige Jobs und die freie Tätigkeit wäre doch nicht sozialversicherungspflichtig, oder? Und ist mein Werkstudentenstatus dadurch gefährdet? Ich werde auf jeden Fall weiterhin mein Studium bestreiten, Prüfungen ablegen, Module belegen, etc. Und wie sieht das aus, muss ich wegen der freien Tätigkeit Renten- oder andere Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Und wie sieht’s mit Kindergeld und Halbwaisenrente aus? Gibt’s eine Grenze, wie viel ich „insgesamt“ arbeiten oder verdienen darf? Hab mal gehört, wenn man privat versichert ist, gibts keine Einkommensgrenze... also klar, dann zahle ich natürlich Einkommenssteuer, wenn ich über dem Grundfreibetrag bin, aber dann ist das eben so.

Ich wäre super dankbar für eine verständliche Antwort, gerne auch mit Erfahrungswerten. Ich möchte alles korrekt machen, aber die Infos im Netz sind oft ziemlich kompliziert und jemanden bei den einzelnen Stellen zu erreichen, der da Auskunft geben kann, ist auch gar nicht so leicht... 😅

Danke euch!

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Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
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