Halbwaisenrente bei Ausbildung und Minijob?

siola55  07.06.2021, 20:07

Liebes Herzileiin,

bei der falschen Antwort bedankst du dich, und die richtige Antwort ignorierst du einfach!?

Herzileiin485 
Fragesteller
 07.06.2021, 21:22

ich hatte bis eben keine Zeit ich bedanke mich auch für diese Antwort ich habe mich ja so oder so für jede Antwort im Voraus bedankt und nach meiner Pause mein Handy weg gelegt !

2 Antworten

Also weder die Halbwaisenrente noch der Kindergeldanspruch spielen eine Rolle beim Einkommmen bzw. Verdienst ;-)

Bei der HWR gibt es schon seit Juli 2015 keine Anrechnung mehr von Einkommen oder Verdienst und beim Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft!

Ich fange bald mein zweites Ausbildungsjahr an und wollte noch einen Minijob währenddessen anfangen...

Bitte beachten:

Auszubildende können durchaus noch eine Nebenbeschäftigung beginnen, haben aber fast immer im Ausbildungs- oder Tarifvertrag ihres Betriebes oder dem Vertrag mit der IHK die Bedingung stehen, dass eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden muss!
Dies kann der Arbeitgeber aber nur in seltenen Fällen verbieten. Wenn der nebenjobbende Azubi morgens müde zu seinem Ausbildungsplatz kommt, oder die Noten in der Berufschule leiden, endet die Genehmigung allerdings schneller, als sie erteilt wurde.

Weiterhin solltest du drauf achten beim 450-Euro-Minijob, daß der Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  07.06.2021, 21:34

Halb- oder Vollwaisenrente

Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein un-terhaltspflichtiger Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisen-rente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Ver-storbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits be-zogen hat. Zur Waisenrente wird zusätzlich ein Zuschlag gezahlt, der sich nach den zurückgelegten rentenrecht-lichen Zeiten des verstorbenen Elternteils beziehungs-weise der Eltern richtet.
Bei Waisenrenten wird seit dem 1. Juli 2015 kein Einkommen mehr angerechnet.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html#doccb02a462-886f-44a6-83d3-7280ae048af9bodyText13

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Es gibt tatsächlich eine Obergrenze, was man verdienen darf ohne Abzüge befürchten zu müssen.

Schreib einfach mal eine Mail an die Stelle, von der du deine Halbwaisenrente beziehst und frag nach, wie hoch die ist. Generell frage immer dort nach, die können dir alles genau beantworten, weil vieles speziell auf die Situation zugeschnitten wird und es so leider keine pauschalte Antwort gibt.

Eventuell wirst du auf Probleme stoßen, da du ja auch eine Ausbildungsvergütung erhälst und dieses, genauso wie deine Rente, als Einkommen zählt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

Herzileiin485 
Fragesteller
 07.06.2021, 13:38

Dankeschön !🙏🏻

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siola55  07.06.2021, 13:50
Es gibt tatsächlich eine Obergrenze, was man verdienen darf ohne Abzüge befürchten zu müssen...

Leider falsch :-((

Bereits seit 2015 ist die Waisenrente unabhängig vom Einkommen bzw. Verdienst und seit 2012 spielt das Einkommen schon längst überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch!

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siola55  07.06.2021, 14:01

Hast du leider nicht :-((

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