Ist ein Minijob (450€ Basis) ein weiteres Dienstverhältnis?
Hallöchen Leute,
Ich fange diesen September eine neue Ausbildung an und ich bin gerade dabei, meine Unterlagen zu unterschreiben alles drum und dran. Auf einer dieser Unterlagen wird mich gefragt, ob die Ausbildung die ich jetzt anfangen werde, mein erstes oder ein weiteres Dienstverhältnis ist. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher was ich ankreuzen soll, da ich seit Februar diesen Jahres auf 450 Euro Basis arbeite, als Aushilfe.
Zählt es zu einem Dienstverhältnis wenn ich als Aushilfe arbeite oder nicht?
3 Antworten
Den 450 € Job musst du angeben. Allerdings ist dann deine Ausbildung dein ERST-Dienstverhältnis.
Die Ausbildungsfirma kann dir den Nebenjob auch untersagen, wenn sie dadurch das Ausbildungsziel gefährdet sieht.
Die Ausbildung ist dein 1. Dienstverhältnis
Ja, es zählt als Arbeitsverhältnis.
Kann ein Betrieb kaum machen, da man es nicht nachweisen kann, so gut wie nie