Ausbildung und mini job?
Hallo Zusammen folgende Situation:
Im Sommer werde ich meine Ausbildung anfangen. Bis dahin arbeite ich in einem Unternehmen als Mini jobber ( Abrufkraft 450€ Basis) und noch in einem kleinen Verein wo ich monatlich einen Honorar von Max. 200€ bekomme.
Meine frage ist darf man neben der Ausbildung zwei mini Jobs ausführen wobei man aber nicht insgesamt bei den mini jobs höher als 450€ kommt? Ist es erlaubt? Es sind zwar zwei mini jobs aber ich komme insgesamt nicht über 450€ Und wird dann was vom Kindergeld abgezogen ?
Danke für eure antworten
2 Antworten
Du darfst quasi so viele Nebenjobs haben wie du willst, aber die 450 wirst du nicht komplett behalten dürfen. Du bekommst ja so oder so schon eine Vergütung von deinem Ausbildungsbetrieb und ja auch vom Kindergeld wird dann was agezogen. Also so kenne ich das. Du musst es halt unter einen Hut bekommen. Schule, Ausbildung und zwei Jobs nebenbei. Kann ziemlich an die Nerven gehen
Bekommst du von dem Verein ein Honorar für eine freiberufliche Tätigkeit, ein Gehalt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder doch - wesentlich typischer für Vereine - eine Aufwandsentschädigung bzw. die Übungsleiterpauschale? Letzteres zählt nämlich nicht als Arbeit bzw. Beschäftigungsverhältnis, sondern als Ehrenamt. Dadurch wären diese Einkünfte steuer- und sozialversicherungsfrei und die Tätigkeit würde auch nicht unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fallen!
Genau das ist nämlich auch der wahrscheinlich begrenzende Faktor rund um Nebentätigkeiten neben der Ausbildung. Ich gehe mal davon aus, dass du in der Ausbildung bereits volljährig bist (wenn nicht, greifen noch mehr und strengere Regeln - Jugendarbeitsschutzgesetz!).
Die maximale wöchentliche Arbeitszeit liegt per Gesetz bei normalerweise 48 Stunden - 8 Stunden an 6 Tagen (der Samstag ist ein regulärer Werktag!). Ausnahmsweise (!) darf sich das auf bis zu 10 Stunden pro Tag und somit 60 Stunden pro Woche insgesamt erhöhen. Aber eben nicht planmäßig, sondern nur außer der Reihe!
Ebenfalls müssen zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn immer mindestens 11 Stunden Ruhepause liegen.
Beide Grenzen darfst du nicht überschreiten, mit Ausbildung und Nebenjob zusammen. Neben den üblichen 40 Wochenstunden bei einer Ausbildung blieben also für den Nebenjob nur noch 8 Stunden pro Woche übrig. Und die dürfen auch nicht so liegen, dass du nicht mehr auf deine 11 Stunden Ruhepause kommst.
Unter anderem deshalb muss man den Arbeitgeber auch darüber informieren, wenn man eine Nebentätigkeit aufnimmt. Damit dieser schauen kann, dass diese Regelungen eingehalten werden, als Teil seiner Fürsorgepflicht.
Und wie gesagt - wenn das bei dem Verein auf ehrenamtlicher Basis läuft, fiele DIESER Teil NICHT unter diese Regelungen! Achte aber in deinem eigenen Interesse darauf, dass du der Ausbildung die höchste Priorität einräumst und nur dann noch Dinge nebenher machst, wenn du in der Ausbildung gut zurecht kommst.