Also kurze Vorgeschichte: ich absolviere momentan einen Realschullehrgang an einer Fernschule und befinde mich gerade in der Kostenlosen Verlängerungszeit. Ich habe nun da meine normale Studienzeit endete und ich auch Halbwaisenrente von der Rentenkasse erhalten habe einen Antrag auf Weiterzahlung gestellt da es mit dem Lehrgang in die Verlängerung ging. Nun habe ich als Antwort folgendes schreiben erhalten: „Sie befinden sich nicht und Schul oder Berufsausbildung, Fernunterricht ist nur dann anspruchsbegründend, wenn eine der herkömmliche Ausbildung vergleichbare Stetigkeit und Regelmäßigkeit gegeben und ihre Dauer nicht allein um Verantwortungsbereich des Schülers ist“ aber genau darauf ist doch ein Fernstudium von Anfang an aufgebaut? Das man selbst entscheiden kann ob man schneller oder länger braucht. Ist das rechtens oder sollte ich dagegen vorgehen?