Wohnung während Freiwilligen Wehrdienst Bundeswehr?
Ich möchte zur Bundeswehr und dort für 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst leisten.
Ich habe schon eine eigene Wohnung und wollte fragen wie das aussieht, wird die Wohnung während der AGA (Grundausbildung) von der Bundeswehr bezahlt (Trennungsgeld?) oder auch nach der Grundausbildung?
2 Antworten
Die Wohnung zahlt Dir die Bundeswehr nicht. Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsgeld beantragen oder Unterhaltssicherung nach dem USG.
Der Sozialdienst der Bundeswehr kann Dir da Auskunft erteilen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr
Geh zum Refü, der kann dir da genauer sagen was Sache ist.
Ich weiß nur nicht ob ein FWDL´er Trennungsgeld bzw. Reisebeihilfe berechtigt ist. Vlt nur Trennungsgeld.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dienst im Militär
also während der AGA könnte ich Trennungsgeld beantragen wenn ich drei Monate lang unter der Woche in der Kaserne lebe, richtig?