Hausordnung – die meistgelesenen Beiträge

Darf Lehrerin Energys verbieten?

Hallo!

Ich habe heute Energys mit in der Schule gehabt. Einen für mich und einen für meine große Schwester. Meinen habe ich in der Mittagspause auf dem Schulhof getrunken. Eine Freundin von mir hatte auch einen dabei, der ihr jedoch nicht geschmeckt hat, weshalb ich den genommen habe um nichts zu verschwenden. Ich habe einen Schluck von dem Energy meiner Freundin genommen, da kam eine Klassenkameradin meiner Freundin an und meinte, ich wäre schön „balla balla“ genug weshalb die mir den vollen Energy für meine Schwester aus der Tasche genommen hat(so gesehen geklaut) dann wurde ich selbstverständlich wütend und habe ihr gesagt sie solle ihn mir wiedergegeben. Unsere stellvertretende Schulleiterin ist aber darauf aufmerksam geworden und meinte Energys sein verboten, kassierte den vollen ein und den angebrochenen musste ich wegkippen.

Eben haben wir eine E-Mail meines Klassenlehrers erhalten, in dem (wie immer) nur auf die Version des anderen Mädchens Rücksicht genommen wurde. Ich habe mich nach unserer Hausordnung erkundigt wo nur ein Verbot für Alkohol und Rauchen, sowie für Kaugummis und Essen und Trinken im Unterricht. Außerdem wurde uns in der 5. Klasse gesagt, dass offene Getränke nur in der Mensa, im Aufenthaltsraum und auf dem Schulhof gestattet sind.

Also, hatte die Lehrerin das Recht mir den Energy abzunehmen? Weil eigentlich dürfen die Lehrer mir nicht vorschreiben was ich in der Pause trinke, wenn es dazu keinen Verbot gibt.

Meinen Eltern wurde jetzt sie Möglichkeit gegeben, die Dose morgen abzuholen, was diese aber nicht einsehen für eine Dose Energy extra dahin zu kommen.

Danke im Voraus und schönen Nikolaustag

Schule, Energy, Hausordnung, Lehrer, Schulregeln, Unrecht, Verbot, Schulordnung

Sport in der Wohnung, was ist erlaubt? Nachbarin beeinflussen?

Hallo ihr Lieben,

wir haben seit etwa zwei Monaten ein Problem mit unser Nachbarin. Sie macht mehrmals am Tag Hanteltraining und Seilspringen in ihrer Wohnung. An einigen Tagen 2-3-4-5 Mal für 10-30 Minuten zu immer anderen Zeiten. Manchmal werden wir schon um 7 Uhr morgens wach!!! Sobald es oben ein Geräusch gibt fürchtet man es geht wieder los. Doof ist auch wenn Freunde da sind und die Geräusche anfangen. Eigentlich ist die Lautstärke nicht das Problem, sondern der Schall und der immer schneller werdende Takt. Gerade morgens nervt das tierisch. Wie können wir unsere Nachbarin dazu bewegen damit aufzuhören?

Einfach mit ihr zu Reden wird vermutlich nichts bringen. Bis vor einem halben Jahr hat die Frau unter uns gewohnt, dann ist das Paar über uns ausgezogen und sie ist in die Wohnung eingezogen. Es könnte sein, dass wir das mit dem Seilspringen vor ein paar Jahren irgendwie angefangen haben, als sie noch unter uns wohnte. Mein Freund hatte ihr damals vielleicht nicht ganz soooo höflich gesagt, dass die Hausordnung Lärm ab 6 Uhr erlaubt. Und ja, er hat ab 6 trainiert, allerdings immer zu festen Zeiten morgens und abends und nicht ständig anders. Wir fanden die Geräusche damals nicht so laut und dachten die alte will sich nur aufspielen. Das mit dem Schall konnten wir ja nicht wissen.

Seit mindestens einem Jahr hat mein Freund schon nicht mehr in der Wohnung trainiert aber anscheinend will sich die Nachbarin jetzt rechen. Es tut mir ja auch leid, nur können wir das jetzt nicht mehr ändern. Auf der anderen Seite finde ich es schon ziemlich hinterhältig von ihr.

Ausziehen ist bei dem angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt nicht möglich, auch die ehemalige Wohnung unser Nachbarin ist bereits wieder vermietet.

Kann uns jemand sagen, was wir tun können? Es ist halt nicht ganz einfach mit der Vorgeschichte. :-(

Sport, Training, Wohnung, Recht, Lärm, Hausordnung, Nachbarn, Zeit

Dürfen Nachbarn meckern, weil ich das Wort "Feiertag" in meinem Sinne wörtlich nehme?

Heute ist ein katholischer Feiertag. Da ich in einer katholischen Gegend wohne, ist er auch arbeitsfrei. Ich bin aber nicht katholisch. Von daher interessiert mich das nicht besonders. Aber da arbeitsfrei und Feiertag ist, habe ich ein paar Freunde eingeladen. Wir "feiern" also ein bisschen mit Musik, Unterhaltung, Spielchen, tanzen. Aber als die Nachbarn vorhin geklingelt und sich beschwert haben, sagten wir, dass wir doch nur feiern. Da wir keinen wirklichen Anlass haben, erwähnten wir den Feiertag Fronleichnam. Darauf die Antwort, dass das aber nicht laut gefeiert wird. Es wäre ein christliches und ruhiges Fest. Gut, wir haben kapiert, dass es denen nur um die Lautstärke geht, die wir runterdrehen sollen. Aber nun diskutieren wir darüber, wo denn eigentlich steht, wie genau Fronleichnam gefeiert werden darf. Kein Hinweis über die Lautstärke. Die üblichen Infos von Wiki und Co. haben wir durch. Klar, die christliche Variante ist gemeint. Aber wer will denn vorschreiben, ob wir das nicht auch in unserem Sinne abwandeln können. Es ist schon an Karfreitag so, dass man keinen Krach machen darf. Aber für Fronleichnam kenne ich solche Regelungen nicht. Dürfen wir nun feiern oder nicht? Klar, es ist laut, aber auch noch nicht so spät. Wir nehmen ja Rücksicht und drehen runter. Aber grundsätzlich wollen wir es genauer wissen. Wie dürfen wir uns verhalten?

Religion, Wohnung, Kirche, Menschen, Recht, Christen, Feiertag, Hausordnung, katholisch, Nachbarn, Lautstärke, Fronleichnam

Fahrstuhl Kaputt - Bett steht im Treppenhaus - Wer muss handeln?

Hallo Zusammen, ich hab eine Frage zu einer aktuellen Situation bei uns gerade. Wir haben uns ein neues Bett gebraucht gekauft und dies vorgestern Abend beim Verkäufer abgeholt. In der Früh hab ich dem Hausmeister davon in Kenntnis gesetzt. Wir wollten das Bett eigentlich am nächsten Morgen dann direkt in die Wohnung bringen, doch der Fahrstuhl muss für längere Gegenstände mit einem Schlüssel aufgesperrt werden, so dass eben größere Sachen transportiert werden können. Jetzt klemmt diese Tür oder das Schloss ist kaputt, auf jedenfall können wir das Bett nicht wie es von uns geplant war mit dem Aufzug zu uns in die Wohnung transportieren. Wir wohnen übrigens im 5. Stock.
Jetzt ist es bei uns so, dass die Hausbewohner immer alles gleich der Hausverwaltung melden. Bei uns darf eigentlich nichts in den Fluren / im Treppenhaus stehen. Bestes Beispiel : Eine Mama bringt morgens um 9 Uhr ihr Kind in Kindergarten. Ihre Schuhe hat sie draußen vor der Wohnungstür auf dem Türvorleger abgestellt, da sie nicht so sauber waren. Um 12 Uhr will sie das Kind vom Kindergarten abholen, steht ein Zettel an Ihrer Tür, Bitte Schuhe entfernen, ansonsten werden diese kostenpflichtig entsorgt.

Ich weis, dass sich bald jemand wegen dem Bett aufregt, aber das konnte ich ja nicht wissen, das diese Tür im Fahrstuhl kaputt ist. Der Fahrstuhl für normale Personen funktioniert, nur eben kann er nicht erweitert werden für Transportgegenstände. Hab dem Hausmeister heute Bescheid gesagt, er hat es der Verwaltung gesagt aber so schnell scheint da wohl niemand zu kommen. Ich selbst habe es jetzt nicht eilig, ob das Bett jetzt da noch ein paar Tage steht oder nicht so dringend brauche ich es noch nicht.

Meine Frage ist jetzt nur, wer ist jetzt in der Pflicht. Die Hausverwaltung bzw die Servicefirma vom Aufzug schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass der Aufzug wieder so funktioniert wie er eigentlich sollte? Nebenbei bemerkt ist beim Fahrstuhl seit 4 Wochen die Lichtschranke kaputt, und unseren kleinen Sohn hätte es letztens fast eingeklemmt, da ohne Lichtschranke die Tür einfach schließt und nicht erkennt ob jemand in er Tür ist oder nicht. Selbst ich als Erwachsener schaffe es dann kaum noch die Türe aufzuhalten. Es ist also wirklich gefährlich. Es sollte eigentlich also schon längst ein Service beim Fahrstuhl geschehen.

Oder bin ich jetzt in der Pflicht Leute zu beauftragen, die das Bett (welches komplett zusammen gebaut ist) in alle Einzelteile so weit wie möglich zerlegt und bis in den 5. Stock tragt?

Wer muss nun handeln? Ich oder die anderen? Danke

Tür, Brandschutz, Schloss, Aufzug, Hausordnung, Hausverwaltung, Treppenhaus

Nachtruhe - Nachbar beschwert sich wegen zu lautem Reden?

Ich wohne nicht mal 10 Tage in meiner neuen Wohnung und war schockiert, als der Nachbar zu mir kam und sagte, er, seine Frau und seine Kinder hätten die gesamte Nacht wegen mir nicht schlafen können, da ich unzumutbar laut gewesen wäre - und das schon drei Male.

So. Fragt sich, was die Unzumutbarkeit war. Ich saß gestern noch nach 22 Uhr in einem Online-Telefonat und habe meines Erachtens normal gesprochen. Was ich mir ankreiden lassen KÖNNTE ist, dass ich manchmal - WIRKLICH nur manchmal, denn die meiste Zeit habe ich geschwiegen, weil ich in meinem Forum am Schreiben war und mich dann konzentrieren muss - aber was ich mir wie gesagt ANKREIDEN lassen KÖNNTE, war dass ich vielleicht...einmal jede halbe Stunde gelacht habe (natürlich nicht punktuell, aber nur als ungefähre Orientierung, um die Häufigkeit zu schildern).

Aber ich lache auch nicht laut, weil ich aktuell belegte Bronchien und mit Asthma zu kämpfen habe und einen Hustenanfall bekomme, wenn ich zu laut lache. Ich kann mir also nur vorstellen, dass das einzige, was etwas zu laut war, wirklich gelegentliches Lachen war oder mein Husten, weil ich aktuell halt ständig huste, da ich dauererkältet und Allergiker bin.

Aber die Nachbarn sprachen eindeutig von REDEN.

So ist es nun aber so, dass meine beste Freundin gerade drei Tage bei mir pennt und die lag zur besagten Zeit nur 1 1/2 Meter hinter mir und hat friedlich geschlafen. Sie ist sonst auch recht empfindlich und empfand die Beschwerde als ebenso überraschend wie ich.

Dennoch bin ich um ein friedliches Miteinander mit meinen Nachbarn sehr bemüht, aber es kann ja auch nicht Maß der Dinge sein, dass ich ab 22 Uhr nicht mal mehr in Zimmerlaustärke REDEN darf - bzw. rede ich schon mit extra gedämpfter Stimme, habe keine Musik laufen, schalte keine lauten Elektronikgeräte ein, lasse nicht einmal leise meinen TV laufen oder so.

Was ich nun getan habe ist, mir Schalldämmmatten zu kaufen, die ich an die Decke über meinem PC anbringen will, sobald sie morgen ankommen. Des Weiteren habe ich an meinem Headset den "Sidetone" angemacht. Der verursacht, dass ich mich selber reden höre. Werde ich also lauter, höre ich mich auch lauter und kann wieder achtsamer werden, wenn ich mal zu laut werden sollte. Des Weiteren habe ich mir ein Dezibel-Messgerät gekauft und werde erst einmal innerhalb meines Zimmer knapp über mir dieses Gerät aufstellen, um die Lautstärke einige Tage zu messen, die ich so innerhalb dieses Raumes verursache und die ich erst einmal tatsächlich in meinem Zimmer verursache.

Sobald die Schalldämmmatten angebracht sind, überlege ich, ein paar Tage ins Land ziehen zu lassen und dann mal zu fragen, wie die Ergebnisse sind. Gibt es noch Beschwerden, würde ich denen mal mein Messgerät überlassen, damit sie die störenden Geräusche messen können.

Ich kann übrigens auch auf kein anderes Zimmer ausweichen, da diese Wohnungen nur 2-Zimmer-Wohnungen sind und oben beide Wohnräume als Schlafzimmer genutzt werden. (Ich kann mich maximal mit meinem PC in die Badewanne setzen...haha.......)

Gibt es sonst noch etwas, was ich tun kann, um weiterhin in meiner Wohnung NORMAL leben zu können, ohne meine Nachbarn zu stören, die sehr früh zu Bett gehen?

Habt ihr noch Tricks, wie man Geräusche noch besser dämmen kann? Wie man sich antrainieren kann, sehr leise zu reden? Ich bin eigentlich echt kein lauter Mensch und hatte noch nie Beschwerden wegen Alltagsgeräuschen und die Beschwerde hat mich wirklich hart getroffen und es tut mir auch leid. Aber ich möchte doch auch bitte unbeschwert und ohne Angst leben können in meiner Wohnung. Und vielleicht hin und wieder auch mal in normaler Zimmerlautstärke lachen.

Naja. Es wird dann bald eine Ergänzung geben, sobald ich erste Werte mit dem Dezibel-Messgerät vorlegen kann. Aber vielleicht habt ihr bis dahin ja noch ein paar nette und sinnvolle Ratschläge, wie jeder angenehm sein Leben leben kann?

Mietwohnung, Mietrecht, Beschwerde, Hausordnung, Mieterrecht, Schallschutz, Dezibel, Lautstärke, Geräuschempfindlichkeit, Gespräche führen

Nackt duschen? Rauswurf?

Ich habe da mal eine Frage.

Gestern hatte ich in der Schule den Kurs "Schwimmen". Als wir jedoch rein wollten sammelte die Lehrerin unsere Badesachen ein und meinte, dass sie sie uns zurückgeben würde wenn wir uns duschen würden. Nackt. Einige von uns weigerten sich, da es beschämend und peinlich ist. Ja, wir haben alle das Gleiche, aber trotzdem. Außerdem meinte die Lehrerin das sie daneben stehen würde und genau zuschauen würde, damit sie weiß das wir sauber sind. Darf sie das denn? Als wir fragte wieso meinte sie nur, dass es die Hausordnung sei. Die Frau die dort arbeitete meinte ebenfalls, das es darum um die Sauberkeit geht. Aber nackt Und während eine etwa 40-jährige Frau uns dabei zusieht? Sicher nicht! Jetzt ist meine Frage, ob sie uns deswegen wirklich aus dem Unterricht schmeißen kann. Darf man das denn? Immerhin haben wir persönliche Rechte und diese werden dabei verletzt. Zudem kann mich niemand zwingen mich auszuziehen und vor einer älteren Frau mich einzuseifen -.-. Meine Mitschüler die gestern es getan haben, haben mir erzählt das sie sie alle genau gemustert hat, dabei und das sie die Schwimmsachen wirklich erst danach bekommen haben. Meiner Meinung nach ist das Pädophil. Darf ein Schwimmbad denn wirklich solche Dinge verlangen und dazu jedoch keinerlei einzel Duschen besitzen? Es gab lediglich eine Gemeinschaftsdusche!

Würde mich sehr freuen eine ordentliche und ernst gemeinte Antwort zu bekommen.

PS: wir sind alle so um die 16 /17

Schwimmbad, Unterricht, regeln, Recht, Hallenbad, Hausordnung

Schulgesetz RLP Trinkverbot darf der Lehrer das?

Hallo zusammen,

Da ich nun wieder die Schulbank drücke um meinen Sekundarabschluss 1 nachzuholen habe ich eine Frage... Bei uns in der Hausordnung steht das essen und trinken während dem Unterricht verboten ist. Das mit dem essen ist ja noch verständlich aber trinken gehört meiner Meinung nach zu den Grundbedürfnissen. Ich habe bereits versucht seit einem 3/4 Jahr mit Schulleitung, Vertrauenslehrer etc. zu reden alle weisen mich direkt ab wobei ich freundlich auf die o.g. Ansprechpartner zugegangen bin. Seitens der Schulleitung nur eine unglaubliche Ignoranz gegenüber der Schüler. Heute ist mir nun endgültig der Geduldsfaden gerissen ich es war die erste Stunde und es war noch kein Lehrer da. Also ich trinke etwas in diesem Moment kommt unsere Lehrerin rein und sagt du bist am trinken Hausordnung abschreiben. Ich ganz freundlich zu ihr nein ich werde die Hausordnung nicht schreiben daraufhin habe ich einen Klassenbucheintrag bekommen wegen trinken während dem Unterricht und respektlosem Verhalten gegenüber dem Lehrer. Also ich nach der Stunde zu ihr hin und gefragt (immer noch freundlich) was das soll warum sie mir einen so ungerechtfertigten Klassenbucheintrag gibt. Daraufhin meinte sie mich anzuschnauzen das sie sich nicht vor mir rechtfertigen müsse. Dann habe ich ganz ernst gesagt aber nicht unfreundlich aber wenn sie so weitermachen bald vor der ADD. Daraufhin ist sie dann gegangen und meinte das ich die Hausordnung schreiben soll sonst würde sie mit mir zur Schulleitung gehen. So jetzt zu meiner Frage ist es einmal gerechtfertigt das ich so einen Klassenbucheintrag und Strafe bekomme? Darf ein Lehrer das überhaupt und was sagt das Schulgesetzt dazu? Was soll ich machen da die Schulleitung Beschwerden ja grundsätzlich zurückweist soll ich damit an die ADD wenden? Und nochmal dürfte so ein Paragraph überhaupt in der Hausordnung stehen das man nicht trinken darf?

Gruß Abdulklapstuhl

trinken, Schule, Hausordnung, Lehrer, schulgesetz

Nachbarin spricht mich beim Einkaufen an?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich von der Situation halten soll aber seit dem Ereignis fühle ich mich irgendwie schlecht und komisch. Ich war heute Einkaufen, stand beim Auto, habe mein Zeug verstaut und bemerkte, wie mich eine Frau gegenüber von mir ganz komisch und penetrant anstarrte. War dann aber wieder gedankenversunken und hörte auf einmal "Sind sie die Frau NACHNAME + VORNAME"

War erstmal irritiert, weil ich diese Person noch nie gesehen hatte. Dann stellte sie sich als Nachbarin über mir vor. Ihr sei aufgefallen, dass mein Fernseher 2x abends ganz laut gewesen wäre, man hätte es durch das ganze Treppenhaus gehört, ob mich andere Nachbarn schon drauf angesprochen hätten. Jedenfalls ging das Gespräch 10 Minuten lang, sie hat sich dauernd wiederholt und betont wie laut das ja gewesen wäre.

Klar tat mir das leid und das ganze war ziemlich unangenehm, aber ich kam mir dann irgendwann veräppelt vor nach dem Motto "Okay, die Message ist ja schon angekommen". Außerdem fand ich das schon irgendwie unheimlich, dass sie sogar meinen Vornamen kannte (woher? Lästern mit anderen Nachbarn) und mich da beim Einkaufen anzuquatschen fand ich auch daneben. Wenn sie ein Problem mit mir hat, soll sie gefälligst bei mir klingeln?? Aber auf die Idee kam man wohl nicht. Ich wohne jetzt auch seit 6 Jahren in dem Wohnblock und es hat mich noch nie jemand wegen meiner Fernseherlautstärke angehauen....und meineserachtens schaue ich auch nie ohrenbetäubend laut Fernsehen).

Ich überlege mir sie noch mal anzusprechen.....Was würdet ihr tun? Ist mein Unmut und meine Verwunderung berechtigt?

Freundschaft, Hausordnung, Liebe und Beziehung, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Ruhestörung

Erfahrungen mit Herz-Jesu Kloster Wohnheim München?

Hallo liebe Leute,

im Rahmen eines super spontanen Praktikums gehe ich jetzt für 2 Monate nach München und jeder, der schonmal in München oder in einer anderen Großstadt eine Wohnung gesucht hat, weiß wie katastrophal die Wohnungssuche da schon vorprogrammiert ist... Naja mir wurde da so als letzter Strohhalm zu diesen ganzen kirchlichen Einrichtungen geraten, die da ja netterweise ganz gerne mal junge Leute mit wenig Geld unterstützen. Jetzt hat mir die Dame da auch bei dem Herz-Jesu Stift oder Verein oder wie man das nennen soll ein Zimmer in einem Wohnheim für junge Frauen in Aussicht gestellt. Ausstanttung und Preis gehen auch alles klar, aberrrrrrrr- jetzt kommt der große dicke Haken, den ich befürchte und weswegen ich jetzt die Erfahrungen benötigen würde- ist es da nicht oft so, dass die da so eine krasse Hausordnung haben?? Also ich weiß schon von einer Bekannten, die mal in so einem von der Kirche gestellten Haus gewohnt hat und da war z.B. kein Männerbesuch nach 22 Uhr erlaubt. Ich mein, ist schon irgendwie ein Eingriff in mein Privatleben, aber damit könnt ich jetzt wohl noch leben. Aber wenn man irgendwie um 22 Uhr oder so schon wieder zu Hause sein muss und sonst nicht mehr rein kommt, dann würds mir echt zu bunt werden...

Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen?

Wenn ja bitte gerne an mich.

Grüße und Danke,

Mär

Freizeit, München, Christentum, Hausordnung, katholisch, Kloster, Wohnheim, Klosterurlaub, Kloster auf Zeit

Aus der Bahn geworfen worden?

Hey☺️ Mir ist gerade etwas passiert und da brauche ich mal eure Meinung zu… ich war heute den ganzen Tag bei einer Freundin zu der ich mit der S-Bahn ungefähr 40 Minuten brauche. Da es bei uns fast 40 Grad sind, war es mir auf dem Rückweg zu heiß mit meinen Sneaker und ich bin barfuß von ihr aus losgelaufen. Zwischendurch musste ich umsteigen und war schon knapp 30 Minuten unterwegs, als ein Mitarbeiter von der Bahn meinte, dass barfuß laufen gegen die Hausordnung verstößt.

Er meinte dann, dass ich am nächsten Bahnhof aussteigen soll was er auch tatsächlich durchgesetzt hat. Normalerweise hätte ich von dort nur noch 12 Minuten bis zu dem Bahnhof in meinem Ort gebraucht, so musste ich auf den Bus umsteigen und habe jetzt nur für die Busfahrt 57 Minuten gebraucht, was ja viiiiel mehr ist😬

Habe mich halt mega geärgert und wüsste jetzt gerne ob das gerechtfertigt war. Schreibt die Hausordnung der Bahn vor, dass man nicht barfuß mitfahren darf? Hatte der Mitarbeiter Recht? Wenn nein, bringt es etwas sich darüber bei der Bahn zu beschweren? Vielen Dank für eure Antworten♥️

Liebe Grüße und eine sonnige Woche euch allen🥰

Du hattest Recht! 73%
Der Mitarbeiter hatte Recht! 23%
Der Mitarbeiter hatte Recht, aber… 4%
Du hattest Recht, aber… 0%
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Teppiche über die Balkonbrüstung ausschütteln ist das ein Grund für eine Mietminderung?

Die Nachbarin über uns schüttelt ihre Wäsche, Teppiche, Decken usw. regelmässig über die Balkonbrüstung aus, ich habe Sie mehrmals freundlich gebeten dies zu unterlassen da meine frisch gewaschene Wäsche die ich zum trocknen auf dem Balkon aufgehangen habe beschmutzt wird und ich finde es auch nicht besonders lecker wenn wir im Sommer auf dem Balkon sitzen fremden Dreck in den Kaffee und ins Gesicht zu bekommen. Jedes mal sagt die Nachbarin sie weiß sonst nicht wo sie ihre Wäsche ausschütteln soll aber sie macht es nicht mehr 2 bis 3 Tage ist ruhe dann geht das Auschütteln munter weiter. Ich habe einen Brief an unseren Vermieter geschrieben (den ich aber noch nicht abgeschickt habe) in dem ich den Sachverhalt geschildert habe mich auf die Hausordnung berufe wo Ausklopffen von Teppichen, Decken und sonstigen Gegenständen ausdrücklich untersagt ist. Zum ende des Briefes habe ich geschrieben ** Wir sind nicht gewillt diesen Zustand weiter hinzunehmen und deshalb bitten wir Sie die Frau .... darauf hinzuweisen, das Ausklopfen über die Balkonbrüstung ab sofort zu unterlassen. Sollte sich trotz Ihres Schreibens an die Familie .... nichts ändern sehen wir uns gezwungen einen Rechtsanwalt mit der durchsetzung unserer Rechte zu beauftragen und ggf. eine Mietminderung aufgrund der Nichtnutzbarkeit unseres Balkons durchzusetzen.** Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Absatz so stehen lassen kann und ob die Möglichkeit überhaupt besteht in solchem Fall eine Mietminderung durchzusetzen. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Rat oder Tipps geben.

Mietrecht, Mietminderung, Teppich, Hausordnung

Meine direkten Nachbarn sind oft so laut - wie spreche ich sie am besten an?

Da ich noch nicht allzu lange in meiner aktuellen Wohnung lebe, bemühe ich mich sehr, nicht negativ aufzufallen. Ich bin gut erzogen worden, weshalb das auch ganz gut klappt ;-) Jedoch halten sich meine direkten Nachbarn nicht so sehr an die Hausordnung und fallen oft negativ auf. Sie sind sehr laut, leider bis spät in die Nacht und vor deren Wohnungstüre parken immer haufenweise Schuhe, die sogar meinen Eingang blockieren. Ich bin wirklich ein sehr geduldiger und friedvoller Mensch, jedoch bin ich mit meinen Nerven am Ende. Was soll ich nur tun? Ich möchte sie ansprechen und es persönlich klären, weiß jedoch nicht wie ich es angehen soll. Welche Tipps habt Ihr für mich?

Sandra von gf Aktion

Lasst uns an Euren Ratschlägen teilhaben! Im Rahmen unseres Ratgeber-Specials „gutWohnen“ verlosen wir heute unter allen hilfreichen Antworten einen Amazon Gutschein i.W.v. 50€, sowie vier gutefrage.net Zollstöcke. Unter allen hilfreichen Antworten der gesamten Fragewoche (01.10.-07.10.) verlosen wir als** Hauptpreis einen Acer Full HD-Projektor inkl. Leinwand i.W.v. knapp 1.000€.** Informationen zur Aktion und die Teilnahmebedingungen findet Ihr hier: http://www.gutefrage.net/aktion/gutwohnen/teilnahmebedingungen

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WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?

Ich habe schon einige Zeit im Netz gesucht, aber nicht genau für unser Problem etwas gefunden. Sondern Fragmente, die ich hier teilweise wiedergebe. Über eine Beurteilung wäre ich sehr dankbar.

Folgende Situation:

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in unserem Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin. In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht: „6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.) Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“ Mein Mann und ich wollen das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben. Welche formalen Möglichkeiten haben wir? Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für unser Haus? (Soviel ich weiß – ja). Stimmen alle für uns oder nur wir 4 für unser Haus? In der Hausordnung steht: „Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“ Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits unsere Pflicht ist, andererseits, dass wir auch selbst bestimmen können, wie wir es das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen. Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für unser Haus eine extra Hausordnung gelten darf? Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Können wir uns weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind? Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil wir uns nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen uns vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?) Gibt es noch weitere Ansätze? Vielen Dank im Voraus! Gudrun

Eigentümergemeinschaft, Hausordnung, Weg, Wohnungseigentum, Treppenhausreinigung

Lärmbelästigung durch Musik von Nachbarn?

Ich habe ein Problem, und zwar habe ich vor ca. einem Jahr eine Eigentumswohnung in einem Altbau gekauft. Schon von Anfang an habe ich feststellen müssen, dass die Nachbarn (auch Eigentümer) leider sehr oft laut Musik hören.

Ich bin, als ich neu eingezogen bin, mehrmals unten gewesen und habe sie gebeten, die Musik leiser zu machen. Leider ohne Erfolg. Einen Brief habe ich auch schon geschrieben, leider auch ohne Erfolg.
Man hört es meistens in der gesamten Wohnung, insbesondere den Bass. Man kann den Bass sogar mit dem Handy aufnehmen, obwohl ein Handy jetzt nicht gerade das beste Aufnahmegerät ist und nicht den Ton widerspiegelt, welchen man in der Realität hört. Ebenso habe ich den Lärm im Treppenhaus aufgenommen.

Das Problem: in diesem Haus gibt es leider keinen Zusammenhalt und jeder macht eigentlich, was er möchte. In der Hausordnung steht ganz klar, dass ganztägig nur Zimmerlautstärke erlaubt ist. Zimmerlautstärke laut Recherche im Internet heißt ja so viel wie: Die Musik im Raum über, unter oder neben dem Raum der Geräuschquelle darf nicht oder kaum noch wahrnehmbar sein.
Jetzt ist es so, der Bass ist jetzt nicht so laut, dass man sich in meiner Wohnung anschreien muss, man hört ihn jedoch deutlich. Gerade wenn man auf dem Sofa sitzt und ein Buch liest oder den TV anmacht, muss man den Fernseher etwas lauter stellen, damit man den Bass nicht mehr hört.
Mich stört jedoch eher, da ich im Schichtdienst arbeite, was meine Nachbarn auch wissen, bin ich auf genug Ruhe und Schlaf angewiesen. Und da ich nicht schlafen kann, wenn ständig im Hintergrund ein Bumm-Bumm hörbar ist, ist das sehr belastend und stressig, da man bei den Nachbarn zu jeder Zeit damit rechnen muss, dass die Musik aufgedreht wird, egal ob morgens , mittags, oder abends - auch Sonn- und Feiertage kennen die wohl nicht. Es ist nicht möglich, in Ruhe zu leben, und man denkt ständig nur noch daran, dass zu jeder Zeit die Musik aufgedreht wird.

Ich komme nur noch mit Bauchschmerzen heim. Die Musik läuft teilweise mehrere Stunden und das auch gerne mal mehrmals die Woche. Auch abends um 20 Uhr kann man nicht sagen, dass es ruhig sein wird, was natürlich blöd ist, wenn man um 1 Uhr nachts aufstehen muss und dann mittags um 12 heimkommt und da auch wieder die Musik läuft, sodass man nicht mal am Nachmittag den Schlaf nachholen kann.

Ich habe zig Beweisvideos aufgenommen und der Hausverwaltung geschickt, sie haben mir geschrieben, ein Techniker kommt um sich das vor Ort anzusehen und sie schreiben einen Brief.
Ich denke, das wird nicht viel bewirken. Deshalb wollte ich fragen, wie ich mich hier am besten zur Wehr setzen kann, da ich so auf Dauer meinen Job nicht ausüben kann. Zeugen finden ist schwierig, weil niemand im Haus Stress haben möchte. Deshalb zumindest die Videos.

PS: Es ist mir bewusst, dass es in einem Altbau nicht totenstill ist, aber den Bass ständig deutlich hörbar in der gesamten Wohnung, das geht über normale Wohngeräusche hinaus.

Musik, Recht, Anwalt, Hausordnung, Hausverwaltung, Lärmbelästigung, Nachbarn

Darf Ballspielen verboten werden?

Hallo zusammen,

wir - unsere Familie - Ich, meine Frau und unser 10-jähriger Sohn haben uns eine Wohnung gekauft, wo wir auch schon seit 3 Monaten wohnen. Die Wohnug befindet sich in einem Mehrfamilienhaus (7 Parteien). Das Haus "gehört" zu einer Wohnanlage aus 6 Häusern mit nur Eigentumswohnungen. Die Häuser stehen so, dass die in der Mitte ein Rechteck bilden. Und in diesem Rechteck befindet sich der Innenhof mit einigen Bepflanzungen, Sandkasten und dem Spielplatz mit ein Paar Schaukeln. Nicht weit von der Wohnanlage entfernt befindet sich ein großer Spielplatz mit dem Bolzplatz. Diesen Spielplatz mit dem Bolzplatz sieht man aus den Wohnungsfenstern aber nicht. Mein Sohn und andere Kinder (insg. 4) spielen gerne im Innenhof Badminton, Billiard, kicken den Ball, und einfach andere Ballspiele im Innenhof und nicht auf dem nahegelegenen Bolzplatz, weil die sich im Innenhof viel sicherer fühlen. Jetzt wollen einige Nachbarn auf der Eigentümerversammlung folg. Punkt in die Hausordnung hinzufügen lassen: "Ballspiele jeglicher Art sind im Innenhof nicht gestattet, hierezu sind der nahegelegene Spielplatz bzw. Bolzplatz zu benutzen". Können die es durchsetzen? Wozu braucht man denn im Innenhof den Spielplatz, wenn man da mit dem Ball nicht spielen darf? Kann man gegen die Formulierung "Ballspiele jeglicher Art" wiedersprechen? Ballspiele sind ja auch Völkerball, Billiard und Badminton. Aber auch Jonglieren mit dem Ball gehört zu den Ballspielen...

Danke euch.

Hausordnung, Nachbarn, ballspiel

Kann ein Eigentümer die Flurreinigung ignorieren, obwohl es in der Hausordnung festgelegt ist?

Guten Tag.

Ich bin Miteigentümer (-bewohner) und im Verwaltungsbeirat einer Eigentümergemeinschaft.

Jahrelang wurde der Hausflur von einer Aushilfskraft zu unserer vollsten Zufriedenheit geputzt. Nun mussten wir dieser zum 1. März kündigen, weil ein Eigentümerin nun verbeamet wurde und uns mitteilte, dass Sie die Reinigungskraft nicht weiter in Anspruch nehmen kann.

Da wir vermeiden wollten das wir ggf. mal deswegen angeschwärzt werden haben wir die Hausverwaltung gebeten ein Angebot für die Flurreinigung einzuholen. Den meisten Eigentmern und zwei Mietern waren diese Kosten (200,-€/Monat) zu hoch.

Nun habe ich daraufhin einen Putzplan gemacht und die Eigentümer und Mieter auf die Änderung hingewiesen. Dieser sollte zum 01.Juli. in Kraft treten. Vier Monate dazwischen wurde nur von wenigen Mitbewohnern mal sporadisch geputzt.

Nun weigert sich die oben genannte Eigentümerin zu putzen, da sie das nicht mit beschlossen hat bzw. es nicht bei der Eigentümerversammlung konkret beschlossen wurde. Ein persönliches Gespräch ist mit der Partei leider nicht möglich. Alles läuft von ihr aus schriftlich über einen Anwalt der Haus u. Grund.

In der Hausordnung steht aber ganz klar drin, das jeder Eigentümer/Mieter verpflichtet ist zur Reinigung des Gemeinschaftseigentums.

Kann die Partei die Reinigung aus dem o.g. Grund verweigern?

Danke für die Antworten.

Recht, Hausordnung