Was tun wenn ich über Nachbars Zeug im treppenhaus gefallen bin?

4 Antworten

"Der Vermieter hat grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht für das Haus. Er muss beispielsweise dafür sorgen, dass die Treppenstufen intakt sind und die Treppenhausbeleuchtung funktioniert. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er in der Regel bei einem Unfall. Ist aber zweifelsfrei festzustellen, dass ein Nachbar nur deswegen gestürzt ist, weil die Schuhe eines Mieters im Treppenhaus standen, kann dieser als Verursacher für den Schaden haftbar gemacht werden.

Weigert sich ein Mieter, seine Schuhe aus dem Treppenhaus zu entfernen oder sein Schuhregal wieder abzubauen, kann der Vermieter mit einer Unterlassungsklage reagieren. Führt anschließend auch eine Abmahnung nicht zur Einsicht beim Mieter, kann der Vermieter ihm laut Mietrecht die Wohnung kündigen."

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/schuhe-im-treppenhaus-was-ist-erlaubt/

Auch im Zusammenhang mit Brandverhütung, Brandlast ist dies ein wichtiges Thema:

https://hausinfo.ch/de/sichern-versichern/sicherheit-zuhause/brandschutz/treppenhaus.html

https://www.bfb-cipi.ch/brandverhuetungs-tipps/detail/brandschutz-in-den-fluchtwegen

https://praxistipps.focus.de/brandschutz-im-treppenhaus-das-muessen-sie-wissen_120693

Ich selber würde mich da wehren. Du selber weisst ja noch nicht, zu was für Folgen dein Sturz führen können. Sofern die Sachen noch dort sind, mache Fotos vom "Tatort"

Viel Glück


Sharj  15.12.2021, 12:55

Hier ein Tipp, was du z.B. dem Vermieter schreiben kannst. Mach es, du verlierst nichts dadurch, kannst nur gewinnen. Wichtig, mach es schriftlich:

Betreff: Unfall durch gelagerte Gegenstände im Treppenhaus

Sehr geehrte ....

Wann, wo, wie, warum ist es passiert, Fotos.

Folgen des Unfalls: Arztbericht

Ich bitte Sie hiermit, diese Mängel zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass diese beseitigt werden.

Es liegt sicher in ihrem Interesse, dass die Sicherheit im Treppenhaus gewährleistet ist und es zu keinen weiteren Unfällen durch dort gelagerte Gegenstände kommt.

Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

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Erst einmal solltest Du Dir die Hausordnung durchlesen. Dort ist meist erwähnt, dass Flure und Treppen (Rettungswege) frei zu halten sind.

Mit dieser Info wendest Du Dich an Deinen Vermieter und an die Krankenkasse, ebenso Deinen Arbeitgeber

Melde ich das jetzt beim Vermieter?

Ja! Das Treppenhaus hat als Fluchtweg freizubleiben! Und Deine Verletzung vom Arzt attestieren lassen und Deiner Versicherung melden.


Dann hast Du einen Schmerzensgeldanspruch dem Grund nach gegen Deine Mitbewohner.

Nach einer ersten Einschätzung so 2.000,00 € ./. 50% Mitverschulden (eigener Karton) also 1.000,00 € plus die Arztkosten.

Jetzt mußt Du nur noch nachweisen, welches Familienmitglied für die Stolperfalle verantwortlich ist, weil Sippenhaft gibt es ja nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.