Ist die Formulierung "diese Kernkraftwerke sind nicht versicherbar" sprachlich korrekt?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Ja. 74%
Nein. 17%
Grenzwertig. 4%
andere Meinung 4%
atoemlein  14.10.2022, 12:01

Warum ist eine Antwort die hilfreichste, welche die Frage gar nicht beantwortet?

WalterMatern 
Fragesteller
 14.10.2022, 12:56

Ich verstehe die Nachfrage nicht.

die Behebung der Schäden durch einen GAU wie in Japan und der Ukraine eine weitere Subventionsleistung für die Betreiber von Kraftwerken.

19 Antworten

Von Experte earnest bestätigt

Der Schaden wäre so hoch, dass Rückversicherer das nicht leisten können. Also wird ein möglicher Schaden auf die betroffenen Menschen und den Staat umgelegt. Letztlich ist die Behebung der Schäden durch einen GAU wie in Japan und der Ukraine eine weitere Subventionsleistung für die Betreiber von Kraftwerken.

JakomoSL  07.10.2022, 22:05

Die Schäden in Japan wurden von einem Tsunami verursacht. Sie verwechseln Ursache mit Wirkung

1
Eisenklinge  07.10.2022, 23:56

Ebenso falsch ist die Behauptung, das AKW nicht versicherbar wären. Das ist nachweislich eine Lüge. Im deutschen Atomgesetz ist in den Paragraphen 25 und 31 klar festgeschrieben, dass AKW nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie entsprechend versichert sind - und zwar mit unbeschränkter Haftungssumme und auch im Ausland.

Das Atomgesetz für die friedliche Nutzung von Kernenergie ist öffentlich einsehbar.

0
Eisenklinge  08.10.2022, 07:57
@Geraldianer

Erstmal danke für die erste sachliche Antwort. Das finde ich richtig gut 👍

Aber dennoch irrst du.

  1. Wir sind nicht in Japan, sondern in Deutschland.
  2. War in Japan ein Jahrhunderttsunami nötig um einen Reaktorblock dort zu beschädigen. Dennoch ist dort kein einziger Mensch durch Radioaktivität ums Leben gekommen!
  3. Die Schäden waren durch den Tsunami, nicht durch den Reaktorunfall verursacht.

Nun zu Deutschland:

  1. Die Versicherungssumme für AKW ist nicht begrenzt.
  2.  § 34 bezieht sich nicht auf Unfälle durch Kernkraftwerke,  sondern bei anderen Anwendungsbereichen, wie z.B. eine Forschungseinrichtung oder Im medizinischen Bereich! 

Dennoch finde ich richtig, dass du dir die Quelle überhaupt angesehen hast.

0
Eisenklinge  08.10.2022, 10:55
@WalterMatern

Äh, das ist seltsam, denn dort wird seit Jahren Strom produziert??? TAZ lesen verhilft dir nicht zu Erkenntnissgewinn

0
Geraldianer  08.10.2022, 11:05
@Eisenklinge

Tatsächlich haftet beim Kraftwerk der Bund nicht, es ist der Betreiber. Der muss sich aber nur bis zu den 2,5 Mrd. versichern. Dann wären die Betreiber wie bei Fukushima in der Haftung. Allerdings gehe ich davon aus, dass die dann in Konkurs gehen und der Schaden nicht beglichen wird.

https://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/a-761954.html

Und zwar gleichgültig ob der Unfall durch Tszunami, Terroranschlag, Erdbeben oder menschliches Versagen (Harrisburg, Tschernobyl) entsteht.

2
Eisenklinge  08.10.2022, 11:45
@Geraldianer

Moin nochmal!

Endlich mal jemand, der inhaltlich vernünftig argumentieren kann. Es wäre aber besser, du würdest nicht immer auf den selben Artikel verlinken, der zwar berühmt aber auch berüchtigt ist.

Zunächst darum einmal zu deinem Artikel im "manager-magazin" des SPIEGEL-Verlags. Dieser Artikel ist ja nicht unbekannt und trägt sicher die Hauptverantwortung für die Langlebigkeit der Lüge von der Unversicherbarkeit.

Wichtig ist hier gute Quellenkritik. Es ist nämlich von Bedeutung, wann dieser Artikel erschien: nämlich im Mai 2011, also gerade mal 2 Monate nach dem Tsunami und der dadurch verursachten Kernschmelze. Dieser Artikel steht also noch ganz unter dem Eindruck dieser Jahrhundertkatastrophe und ist entsprechend gefärbt. In diesem Fall ist es auch von Bedeutung, um wessen Studie es sich im Artikel handelt. Doch dazu gleich mehr.

Ich kann mich jedenfalls gut an den Tsunami und den Reaktorunfall erinnern und an das schnelle Umkippen der Kanzlerin Merkel damals.

Dieser Artikel ist aber keine sinnvolle Quelle mehr, da die Studie, auf die sich der Artikel wesentlich stützt, längst widerlegt ist. So werden auf der einen Seite astronomische Summen angenommen und zugleich auf der anderen Seite das wirklich schwachsinnige Risiko von 1:1000 als Grundlage genommen.

Wenn du magst, kann ich durchaus weiteres zu dieser "Studie" sagen, die ein Auftragswerk vom Bundesverband Erneuerbare Energien ist. Dieser Bundesverband hat natürlich ein erhebliches Eigeninteresse an dieser Thematik - Kernenergie ist der direkte (überlegenere) Konkurrent. Nun sind Studien nicht per se unhaltbar, nur weil sie von einer involvierten Partei in Auftrag gegeben wurde. Aber in diesem Fall ist es eben ein Gefälligkeitsgutachten mit schweren inhaltlichen "Fehlern". Fehler geschehen in der Regel unbeabsichtigt, man könnte auch bewusste Täuschungen oder Manipulation der Zahlen sagen.

Nun zum anderen Teil deines Einwands:

Ich musste doch noch einmal genauer nachlesen und muss dir nun auch teilweise Recht geben wenn du sagst, dass die Deckungssumme tatsächlich bei 2,5 Milliarden liegt. Übrigens deutlich höher als im Ausland üblich. Du sagst es dann völlig richtig: Der Betreiber haftet dann für weitere Schäden unbegrenzt. Du hast allerdings nicht erwähnt, dass er entsprechende Rücklagen bilden muss, so wie auch für den Rückbau etc.

Aber Du hast es ja selbst festgestellt:

Die Kernkraftwerke in Deutschland sind versichert!

Die Lüge von der Unversicherbarkeit ist und bleibt daher eine Lüge. Nun könnte man natürlich Kritik an den Versicherungssummen äußern und eine höhre Summe fordern. Das wäre legitim und da müsste man dann einen Konsens finden, was angemessen wäre.

0
Geraldianer  08.10.2022, 12:02
@Eisenklinge

Das wird nicht geschehen. Ohne enorme Subventionen sind Kernkraftwerke heute einfach nicht in der Lage, Strom zu Marktpreisen zu liefern. Das wäre bei einer Anhebung der Mindesthaftung noch weniger rentabel.

2
Eisenklinge  08.10.2022, 12:04
@Geraldianer

Nun sind wir also vom Versicherungsthema weg! Das ist gut und vernünftig.

Wir können über die anderen "Kritikpunkte" (wie z.B. die Legende von ungeheuren Subventionen oder dass Kernenergie so schrecklich teuer sei) von Gegnern der Kernenergie gern in einer anderen Frage diskutieren.

Ein schönes Wochenende erstmal

0
Ja.

Wenn gemeint wie formuliert: Nicht versicherbar.

JakomoSL  07.10.2022, 22:03

Völliger Nonsens. Da wird Einzel-VU mit Wikipedia und FDP Aussage in den Raum geworfen.

Was will uns der Fragesteller damit mitteilen?

Ist ein Blackout durch Windkraftanlagen und Solaranlagen versicherbar?

1
gromio  07.10.2022, 23:38
@JakomoSL

Freiheit ist die Einsicht der Notwendigkeit.

iIn diesem Sinne: cheerio

1
Ja.

Sprachlich ist es korrekt. Die zweite Frage ist, ob die Aussage inhaltlich richtig ist.

Ja.

Das ist die zusammengefasste Aussage der zitierten Sätze.

Ja.

Es ist eigentlich ei alter Hut, dass ein GAU nicht über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt werden kann - daraus wurde nie ein Geheimnis gemacht.

Bei einem Gau haften alle Länder die Atomkraftwerke betreiben gemeinsam. Deutschland müsste also auch bezahlen, wenn ein Atomkraftwerk in Ungarn oder Frankreich hoch geht.

Würde man die Risiken auf den in Atomkraftwerken erzeugten Strom umlegen und die Kosten für die Endlagerung drauf packen wären wir wahrscheinlich bei 1,50 bis 2,- pro KW.

Das wäre dann der Punkt wo selbst ich keinen Bock mehr auf Atomstrom hätte

JakomoSL  07.10.2022, 22:07

Unsinn! Woher haben Sie Ihre Zahlen und Schlussfolgerung?

0
stealthuser  07.10.2022, 22:15
@JakomoSL

Ah sie haben wohl bessere Zahlen - aber doch nicht etwa aus den selben Quellen die davon ausgehen, das der Atommüll in 100 Jahren einfach aufhört zu strahlen?

2
Eisenklinge  07.10.2022, 23:59
Es ist eigentlich ei alter Hut, dass ein GAU nicht über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt werden kann - daraus wurde nie ein Geheimnis gemacht.

Es ist ein altes Schauermärchen und entspricht nicht der Wahrheit. Der Fragesteller kennt auch das Atomgsetz. Seine Frage rezipiert eine Lüge.

In Deutschland darf kein AKW ans Netz gehen, ohne dass es versichert ist. Diese Versicherung gilt unbeschränkt und sowohl im IN- wie im Ausland. Dies ist im AtG §25 und §31 gesetzlich geregelt. Darum war und ist in Deutschland auch jedes AKW voll versichert.

0
Eisenklinge  08.10.2022, 08:00
@stealthuser

Das Managermagazin (gibt es das überhaupt noch?) gehört zum Spiegelverlag, der sich ausdrücklich gegen Kernenergie ausspricht.

Aber um deine Frage zu beantworten:

Die Summe ist unbegrenzt.

0