Bau - und Umgestaltungsarbeiten im Mietergarten, Mitteilungspflicht?

Hallo,

ich hab schon wieder Ärger mit ... ja, mit wem eigentlich genau? Ich kann nicht mal sagen, wer verantwortlich ist.

Für Februar wurden uns Bau - und Umbauarbeiten bzgl. Terrasse und Garten unserer Mietwohnung angekündigt. Hierzu mussten wir die Terrasse komplett leeren und auch Kübelpflanzen und unsere Kaninchen aus dem Garten entfernen.

Nach mehreren (unangekündigten) Verzögerungen bis letzte Woche (Baubeginn), haben wir die Terrasse mittlerweile 3 x leergeräumt. schließlioch wollten wir sie ja auch bei gutem Wetter nutzen (Mietgegenstand).

Gestern spätestens sollte die Terrasse fertig sein, endlich, denn Gartenmöbel lagern seit Wochen bereits im Wohnzimmer, da der Keller dafür einfach zu klein ist. Auch das Wohnzimmer ist also seitdem nur eingeschränkt zu nutzen....

Trotz anderslautender Verabredung wurde aber die Terrasse wieder nicht fertig, stattdessen fing man bereits mit Erdarbeiten im Garten an (furchtbare verwüastung!).

Meine Frage: Kann der Vermieter eigentlich verpflichtet werden, einen Ablaufplan der Arbeiten an die Mieter weiter zu geben?

Wir fühlen uns mittlerweile echt ziemlich eingeschränkt (Terrasse und Garten nicht benutzbar, Gehölze und Pflanzen entgegen der Verabredung stark beschädigt / zerstört, Beetumrandung aus Natursteinen kaputt, Wohnzimmer steht voller Gartenmöbel) und glauben, wenn man uns näher informiert hätte, hätten wir mehr "retten" können. So hatten wir aber keinerlei Gelegenheit.

Der Vermieter hat zwar die Bau- und Umgestaltungsabreiten mehr als rechtzeitig angekündigt, allerdings sich weder dran gehalte, noch weiter, inhaltliche angaben gemacht, trotzdem ist für uns irgendwie weder ein Ende absehbar, noch irgendetwas planbar, weil wir das Gefühl haben, stets ansprechbar blieben zu müssen.

Ich habe schon freundlich mit diversen mir genannten Ansprechpartnern (Baufirmen) bzgl. der Planung gesprochen, aber da mehrere Firmen (Baufirma, Gartenbau - und Landschaftsbaufirma) da dran hängen, kriege ich nie eine definitive Aussage.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Terrasse, Bauarbeiten, Umbauarbeiten
Massiven Raucherhusten des Nachbarn nach 22 Uhr auf Terrasse verbieten?

Hallo zusammen,

ich habe das Thema hier schon öfter gesehen. In weniger seriösen Foren wird es oft ins Lächerliche gezogen, aber ich hoffe auf ein paar ernsthafte, rechtlich fundierte Antworten, daher bin ich hier. Und nein, ich habe nichts gegen Raucher und möchte meinem Nachbarn nicht grundsätzlich das Husten verbieten. Meine Mutter war selbst lange Raucherin.

Mein Nachbar ist halt recht extrem. Er hustet sich grundsätzlich jeden Morgen die verschleimte Luge frei, was sich oft so anhört, als müsste er den ganzen Mist rauskotzen. Und das mit vollem Stimmeinsatz. Man kann das schon ohne schlechtes Gewissen als ekelerregend bezeichnen. Unser Gebäude ist 3 Jahre alt und nicht hellhörig, und trotzdem wird man morgens davon wach. Sowohl morgens als auch abends kommt der Mensch regelmäßig alle 10-15 Minuten auf die Terrasse um frische Luft zu schnappen. Dabei vergeht KEIN Terrassenbesuch ohne einen zünftigen Hustenanfall. Das geht teils noch bis um 12 Uhr nachts. Ich bin kein Mensch der penibel ist oder grundsätzlich Ärger sucht. Problem ist aber, dass ich mein Schlafzimmer und dessen Fenster zur Terrasse des Nachbarn habe und das auch nicht verlegen KANN da ich nur ein großes Zimmer habe und dieses nur EINE große Fensterfront. Soweit so gut.

Meine Frage wäre hier LEDIGLICH ob ich eine Möglichkeit habe, dem Herrn das Husten nach 22 Uhr auf der Terrasse rechtlich verbieten kann. Ich finde da wäre einfach etwas Disziplin gefragt, um auch auf die anderen Mieter Rücksicht zu nehmen.

Hat jemand Informationen über die rechtliche Lage? Im Voraus DANKE für die Antworten :)

Husten, Terrasse, Nachbarn
Kratzer in der Beschichtung von Terrassenplatten Woehe von Plastikstühlen

Ich habe mir im April mokkabraune Terrassenplatten von Woehe verlegen lassen. Nach dem ersten Grillnachmittag war ich bereits unglücklich.

Verschiebt man einen Plastikgartenstuhl auf der Terrasse, entstehen weiße Kratzer in der "antimoos" Beschichtung der Platten. ES IST KEIN ABRIEB VON DEN STÜHLEN !!

Diese weißen hässlichen Kratzer verwittern leider NICHT. D.h. wenn man de Plastikstuhl auf der Platte verschiebt, entstehen diese Kratzer.

Ich habe zwei verschiedene Arten von weißen Plastikstühlen, bei beiden das gleiche Problem.

zudem kommt, dass es egal ist, was man verschiebt, Spielzeigtrecker meiner Tochter oder ihr Plastikhaus, immer enstehen diese Kratzer, die nicht verwittern.

Ich hatte zweimal den Hersteller hier und der Außendienstmitarbeiter sagte jedesmal, dass ich den Kratzentferner nutzen soll, den die im Programm haben. HALLO? soll ich nun jeden Sonntag Abend über meine Terrasse kriechen und die Kratzer versiegeln? zumal genau dort auch wieder Kratzer entstehen können, wenn man etwas verschiebt.

Also habe ich eine Sachmangelanzeige gemacht und verlangt, dass der Mangel behoben wird. Es kam wieder der Mitarbeiter und nahm eine Platte mit. Nun sagt der Hersteller, dass die Platte dem Qualitätsstandard entstpricht.

Ich kann doch wohl von einer Terrassenplatte verlangen, dass sie solchen Belastungen stand hält oder nicht. Also für mich ist das nach

**§ 434 ein Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.**

,weil das Produkt Punkt 2. nicht erfüllt. Ich muss doch auf der Terrasse Stühle und sonstige Dinge verschieben können, ohne im Anschluss mit einem Kratzentferner die 50m² abzureiben!

Es leigt bei diesen Platten an der Beschichtung, die Moos etc abhalten soll, aber genau diese Beschichtung ist es die die hässlichen Kratzer zum vorscheinkommen lassen.

Was kann ich da nun tun oder bin ich machtlos und kann eh nichts erreichen. Ist der angebene Sachmangel § hier richtig oder gibts es einen anderen?

Ich ahbe auch geäußert, dass ich mir gerne eine andere Platte aussuche, die nicht solch eine Beschichtung hat, aber darauf lässt sich z.Z. keiner ein.

Lohnt es sich mit meiner Rechtschutz zu klagen und kann ich das "Qualitätsprotokoll" einfordern, wie sie angeblich diese Platten geprüft haben?

Sogar dreckige sandige Schuhe hinterlassen beim Rutschen Kratzer die NICHT verwittern!

sogar auf dem Katalog steht eine Metallliege ohne Plastikfüße, die ebenfalls beim verrutschen, solche Schäden hinterlassen würde.

so ich denke das reicht ersteinmal, mal sehen was ihr dazu meint.

Garten, bauen, Sachmangel, Terrasse, Landschaftsbau

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