Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4

Terrasse, Baurecht, Carport
Terrasse / Pflastersteine hat sich stark abgesenkt?

Hallo Leute, wir haben vor ca. 3 Jahren ein gebrauchtes Haus gekauft. Baujahr 1996.

Die Gegend ist leider etwas bekannt für Feuchtigkeit, so hat nahezu jeder Probleme mit dem Keller durch feuchte Wände.

Unser Problem ist dazu noch, dass sich an mehreren Stellen am Grundstück die Pflastersteine bzw. Steinplatten an der Terrasse deutlich über 5 CM gesenkt hat.

Die Senkungen sind uns schon am Anfang leicht aufgefallen, diese haben sich im laufe der 3 Jahre leicht verstärkt und in den letzten Monaten ist es dann extrem auffällig geworden.

Diese Senkung betrifft zum einen unsere Terrasse vorne am Haus, diese hat sich vorne komplett gesenkt (mind. 5 cm) ansonsten sind die Platten auch mit Rissen usw. versehen.

Dazu am anderen Ende vom Haus, erkennt man auch Senkschäden an den Pflastersteinen, diese fallen zwar nicht ganz so heftig aus, aber interessant ist, dass wir an dieser Stelle etwas Feuchtigkeitsprobleme an der Kellerwand haben.

Die Meinungen gehen auseinander, der eine war ganz außer sich als er das gesehen hat und ein paar andere Handwerker sagten dass es normal ist, da die Steine einfach immer arbeiten und vermutlich wurde das damals einfach nicht gut genug gemacht.

Ist das beunruhigend? Kann das Haus ggf. auch Schäden bekommen und sich absenken? Zumindest sind uns keine Risse im Haus aufgefallen...

Müssen die Schäden schnellstmöglich behoben werden oder kann man es auch über Jahre ignorieren und dann ggf. alles ausbessern/neumachen?

Sind halt doch ganz schöne Kosten aber warum sich das nach 20 Jahren noch derart absenkt finde ich komisch.

Vorne an der starken Absenkung ist ein Brunnen gebaut worden (auch 1996), zumindest ist immer genügend Wasser drin, daher würde ich von ausgehen, dass dieser eigentlich dicht ist...

Aufgefallen ist es uns nach dem Starkregen kürzlich, als Ausnahmezustand war. Kann aber schon länger so gewesen sein...

Über Hilfe und Infos wäre ich dankbar.

Terrasse, Pflastersteine, risse, ausbessern, Gehweg
Wann darf der Vermieter mir das verbieten?

Hallo zusammen, kurze Vorgeschichte: Meine Freundin und ich sind vor knapp 6 Monaten in eine 2 Parteienhaus zur Miete gezogen. Wir bewohnen das 1OG. inklusive einer 42qm Terrasse. Die Privatvermieterin wohnt gegenüber – Das Haus ist neu gebaut worden und modernVorab sei angemerkt, dass der direkt Nachbar (freistehendes Haus mit direkt angrenzenden Grundstück an die Terrasse (Terrasse geht über eine Garage)) keinerlei Probleme mit Sichtschutzhöhen oder Sonnensegel oder anderen Vorhaben hat! Von dieser Seite gibt es daher keine Probleme/Einwände!Nun sind wir bis dato davon ausgegangen, dass das Mieter/Vermieterverhältnis sehr positiv ist, so haben wir vorab alle Vorhaben angesprochen, weniger im Sinne um sich eine Genehmigung einzuholen.Vorhaben: Sichtschutz mit Weidenmatten 1,50m+ Sonnensegel 5x5x7m auf 3 Pfosten mit 2,40m;2,10m;2,10m,3 Dinge sind mir hier, so hoffe ich, bewusst. 1)Bei der Sichtschutzhöhe (da dies eine dauerhafte Anbringung ist) muss beachtet werden, dass angrenzende Grundstücke, bzw. deren Eigentümer mit der Höhe über der Norm einverstanden sein müssen. Das ist hier der Fall.2)Sonnensegel: sofern die Anbringung eines Sonnensegels eine bauliche Maßnahme mit sich bringen würde, bedarf es der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Ich werde das Stangensystem jedoch am Geländer befestigen, so dass weder eine Verankerung in die Garagendecke, noch in der Hauswand erforderlich sein wird! (Die Befestigung ist sicher! Auch wenn das wohlmöglich schwierig erscheinen mag, lassen wir das aber mal außer Acht)3)Der Vermieter kann eine Veränderung am Hause untersagen, wenn die Änderung das Gesamtbild des Hauses nicht entspricht. Jetzt muss man hier etwas weiter die Materie gehen. Wo/wann trifft das zu und wann nicht! Stichwort kitschiger großer Sonnenschirm, Sonnensegel, Pavillon! Ein Sonnensegel sofern es nicht an der Wand verankert wird, könnte in der Betrachtung einem Pavillon gleichgestellt werden. Pavillons hingegen wurden vor Gericht schon thematisiert. Hier kann der Vermieter das Aufbauen untersagen, da der Pavillon saisonal aufgebaut wird und daher eine dauerhafte Anbringung wäre und so das Gesamtbild des Hauses beeinflussen kann (Es ist nicht üblich, dass Pavillons tagtäglich auf und abgebaut werden). Nicht aber bei einem Sonnenschirm. Dieser kann abends eingezogen werden! Dagegen kann ein Vermieter nichts sagen. Ergo kann ich auf meinem Sonnenschirm viele bunte Marienkäfer haben und keiner kann was sagen. Das Sonnensegel aber kann hingegen genauso schnell auf-/abgebaut werden wie ein Sonnenschirm. Die 3 Ecken werden mit Seilen und Verankerungen befestigt. Soll heißen: lösen, abziehen, aufrollen fertig! Keine langfristige Befestigung.Lange Rede kurzer Sinn. Meine Vermieterin will mir das Sonnensegel verbieten, da es 1) nicht mit ihr abgesprochen wurde (was ich habe) und 2) sie keine Genehmigung erteilt hat. Habe ich hier Recht oder nicht? Kann mir hierbei einer vlt. mit seiner/ihrer Sicht der Dinge helfen? Vielen Dank LG Alex

Mietrecht, Terrasse, Balkon, Sonnensegel
Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

Haus, bauen, Hausbau, Terrasse, Amt, Baurecht, Beamte
Bau - und Umgestaltungsarbeiten im Mietergarten, Mitteilungspflicht?

Hallo,

ich hab schon wieder Ärger mit ... ja, mit wem eigentlich genau? Ich kann nicht mal sagen, wer verantwortlich ist.

Für Februar wurden uns Bau - und Umbauarbeiten bzgl. Terrasse und Garten unserer Mietwohnung angekündigt. Hierzu mussten wir die Terrasse komplett leeren und auch Kübelpflanzen und unsere Kaninchen aus dem Garten entfernen.

Nach mehreren (unangekündigten) Verzögerungen bis letzte Woche (Baubeginn), haben wir die Terrasse mittlerweile 3 x leergeräumt. schließlioch wollten wir sie ja auch bei gutem Wetter nutzen (Mietgegenstand).

Gestern spätestens sollte die Terrasse fertig sein, endlich, denn Gartenmöbel lagern seit Wochen bereits im Wohnzimmer, da der Keller dafür einfach zu klein ist. Auch das Wohnzimmer ist also seitdem nur eingeschränkt zu nutzen....

Trotz anderslautender Verabredung wurde aber die Terrasse wieder nicht fertig, stattdessen fing man bereits mit Erdarbeiten im Garten an (furchtbare verwüastung!).

Meine Frage: Kann der Vermieter eigentlich verpflichtet werden, einen Ablaufplan der Arbeiten an die Mieter weiter zu geben?

Wir fühlen uns mittlerweile echt ziemlich eingeschränkt (Terrasse und Garten nicht benutzbar, Gehölze und Pflanzen entgegen der Verabredung stark beschädigt / zerstört, Beetumrandung aus Natursteinen kaputt, Wohnzimmer steht voller Gartenmöbel) und glauben, wenn man uns näher informiert hätte, hätten wir mehr "retten" können. So hatten wir aber keinerlei Gelegenheit.

Der Vermieter hat zwar die Bau- und Umgestaltungsabreiten mehr als rechtzeitig angekündigt, allerdings sich weder dran gehalte, noch weiter, inhaltliche angaben gemacht, trotzdem ist für uns irgendwie weder ein Ende absehbar, noch irgendetwas planbar, weil wir das Gefühl haben, stets ansprechbar blieben zu müssen.

Ich habe schon freundlich mit diversen mir genannten Ansprechpartnern (Baufirmen) bzgl. der Planung gesprochen, aber da mehrere Firmen (Baufirma, Gartenbau - und Landschaftsbaufirma) da dran hängen, kriege ich nie eine definitive Aussage.

Garten, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Terrasse, Bauarbeiten, Umbauarbeiten

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