Haben wir ein Recht darauf dass die Terrasse renoviert wird ?
Hallo,
wir nutzen unsere Terrasse zusammen mit einem Nachbarn.
Diese Terrasse muesste nun dringend neu gestrichen werden, man rutscht schon aus wenn es regnet.
In unserem Mietvertrag steht nichts von der Terrasse, in der Wohnungsbeschreibung stand aber dass es eine Terrasse gibt, die mitbenutzt werden kann. Auf die Terrasse führt auch eine Balkontuer, die von der Vermieterin neu eingebaut wurde.
Leider finde ich die Wohnungsbeschreibung nicht mehr im Computer, und die Immobilienfirma hat auch nichts mehr weil die Software umgestellt wurde.
Frage: muss die Vermieterin die Terrassenrenovierung bezahlen, bzw. mit dem Nachbarn teilen? Im Mietvertrag steht ja eigentlich nichts, aber die Balkontuer ist vorhanden, die auch auf die Terrasse fuehrt, deshalb denke ich schon. Danke
3 Antworten
Terassen streicht man nur wenn sie einen Holzboden haben, ABER zuvor hilft reinigen mehr, besonders wenn sie aus Stein, Fliesen oder Betonplatten bestehen. Ein Hochdruckreiniger ist da zu empfehlen.
Auch da hilft ein Hochdruckreiniger. Danach muß aber der Holzschutz wieder hergestellt werden.
und was hat das mit meiner Frage zu tun ? Es geht doch darum wer die Kosten ersetzt, nicht wie es gemacht werden sollte. Das macht der Handwerker, nicht wir, wir sind 71 und 75 Jahre alt..
Wenn euch keine Terasse lt Mietvertrag überlassen wurde, dann steht euch auch keine Renovierung zu...
aber es fuehrt doch eine Tuer hinaus und in der Wohnungsbeschreibung stand sie damals auch
Es zählt nur der Mietvertrag.
Ansonsten kann man die Tür einfach schliessen lassen und euch die Benutzung untersagen. Vielleicht würde auch reden mit dem Vermieter helfen...und nicht nur auf Rechten bestehen.
Die Kosten sollten sich alle Benutzer teilen. Das wäre nur fair
die sind aus Holz und ich habe mich natuerlich vorher schon erkundigt was zu tun ist und wie man sie am besten renoviert