Flächenberechnung Terrasse beim Kauf einer Penthouse Wohnung?

2 Antworten

Die Nutzbare Dachterrassenfläche wird mit 50 % in die Wohnflächenberechnung einbezogen.

Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV).

Marie1065 
Fragesteller
 21.04.2021, 16:15

Ich frage jetzt extra noch mal nach. Kann man eine Attika als nutzbar bezeichnen oder ist sie nicht nutzbar. Theoretisch könnte man ja einen Blumentopf drauf stellen.

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schelm1  21.04.2021, 16:19
@Marie1065

Könnte der rechtwidrig außerhalb Ihres Wohn-/Nutzbereiches aufgestellte Blumentopf "vom Winde verweht" werden?

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Marie1065 
Fragesteller
 21.04.2021, 17:30

Bei,aber beim gießen würde das Wasser auf den unteren Balkon fließen

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Du hast eine Penthauswohnung gekauft. Warum soll da die Wohnfläche eine Rolle spielen?

Oder ist der Kaufpreis nach der Wohnnutzfläche errechnet worden?

Marie1065 
Fragesteller
 22.04.2021, 17:29

Ja im Kaufvertrag stehen 155 qm. Davon 75 qm (davon zur Hälfte berechnet) die Terrasse. Hier die gesamte Grundfläche mit der 45 cm breiten Attika bei der ich eben nicht weiß ob sie dazugerechnet werden durfte .

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