Dachterrasse zu 50% als Wohnfläche in einer Neubau-Penthauswohnung berechnet?
Guten Tag! Im Mai 2019 habe ich eine sogenannte Penthauswohnung vom Bauträger erworben. In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnfläche ca. 89,49 beträgt und nach der Wohnflächenverordnung (BGBI.2003 I, S.2346) berechnet wurde. Dabei ist die Dachterrasse ca. 40 M² groß, nicht überdacht und nur mit der Hälfte nach Süden ausgerichtet ist. Meine Frage lautet: ist es richtig, dass die Wohnfläche nach (BGBI.2003 I, S.2346) berechnet wurde und die Dachterrasse mit 50 anstatt 25% berechnet wurde. Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Bei der DIN 277 wird die Terrasse voll gerechnet; bei der Wohnflächenverordnung nur von 25-50%. Wenn die Lage hervorragend ist, auch von der Umgebung her und nicht nur von der Himmelsrichtung, werte ich eine solche Terrasse auch mit 50%, ansonsten nur mit 25%.
Die Wohnflächenverordnung ist die neueste Berechnung. Selbst die ältere DIN 277 ist noch gültig (bei der mehr m² herauskommen), allerdings muss das dann vermerkt werden dass nach DIN 277 berechnet wurde. Die WoFlV ist auf jeden Fall das Neueste und selbstverständlich nach wie vor gültig.
Mit 25%ist Richtig,somit ist der Kaufvertrag nichtig.
Würden Sie es vielleicht genauer beschreiben? Wissen Sie zufällig, ob die Wohnflächenberechnung nach BGBI.2003 I, S.2346 heute noch für Neubauten anwendbar ist? Soviel ich weiß, gilt sie nur für bis 2004 geschlossene Verträge
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Würden Sie es vielleicht genauer beschreiben? Wissen Sie zufällig, ob die Wohnflächenberechnung nach BGBI.2003 I, S.2346 heute noch für Neubauten anwendbar ist? Soviel ich weiß, gilt sie nur für bis 2004 geschlossene Verträge