Dachterrasse zu 50% als Wohnfläche in einer Neubau-Penthauswohnung berechnet?

3 Antworten

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Bei der DIN 277 wird die Terrasse voll gerechnet; bei der Wohnflächenverordnung nur von 25-50%. Wenn die Lage hervorragend ist, auch von der Umgebung her und nicht nur von der Himmelsrichtung, werte ich eine solche Terrasse auch mit 50%, ansonsten nur mit 25%.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schlotti4099 
Fragesteller
 19.11.2019, 14:46

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Würden Sie es vielleicht genauer beschreiben? Wissen Sie zufällig, ob die Wohnflächenberechnung nach BGBI.2003 I, S.2346 heute noch für Neubauten anwendbar ist? Soviel ich weiß, gilt sie nur für bis 2004 geschlossene Verträge

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pharao1961  19.11.2019, 15:46
@Schlotti4099

Die Wohnflächenverordnung ist die neueste Berechnung. Selbst die ältere DIN 277 ist noch gültig (bei der mehr m² herauskommen), allerdings muss das dann vermerkt werden dass nach DIN 277 berechnet wurde. Die WoFlV ist auf jeden Fall das Neueste und selbstverständlich nach wie vor gültig.

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Mit 25%ist Richtig,somit ist der Kaufvertrag nichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Schlotti4099 
Fragesteller
 19.11.2019, 14:32

Würden Sie es vielleicht genauer beschreiben? Wissen Sie zufällig, ob die Wohnflächenberechnung nach BGBI.2003 I, S.2346 heute noch für Neubauten anwendbar ist? Soviel ich weiß, gilt sie nur für bis 2004 geschlossene Verträge

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pharao1961  19.11.2019, 15:47

Nichtig ist der Kaufvertrag deshalb noch lange nicht.

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Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV). Das bedeutet: In der Regel zählt die Fläche eines Balkons nur zu 25 Prozent zur Wohnfläche – zum Beispiel erhöht er die Gesamtwohnfläche um einen Quadratmeter, wenn er vier Quadratmeter groß ist. Bei besonders hochwertigen Balkonen oder Terrassen, zum Beispiel einem Südbalkon mit bester Aussicht, können Vermieter auch mehr anrechnen – bis zu 50 Prozent der Fläche. Bei älteren Mietverträgen ist grundsätzlich eine Anrechnung von bis zu 50 Prozent möglich.

Quelle:

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/miete/wohnflaeche-wie-werden-balkon-und-terrasse-beruecksichtigt/]