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verreisterNutzer

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Schlotti4099
19.11.2019, 14:03
Dachterrasse zu 50% als Wohnfläche in einer Neubau-Penthauswohnung berechnet?

Guten Tag! Im Mai 2019 habe ich eine sogenannte Penthauswohnung vom Bauträger erworben. In der Teilungserklärung steht, dass die Wohnfläche ca. 89,49 beträgt und nach der Wohnflächenverordnung (BGBI.2003 I, S.2346) berechnet wurde. Dabei ist die Dachterrasse ca. 40 M² groß, nicht überdacht und nur mit der Hälfte nach Süden ausgerichtet ist. Meine Frage lautet: ist es richtig, dass die Wohnfläche nach (BGBI.2003 I,  S.2346) berechnet wurde und die Dachterrasse mit 50 anstatt 25% berechnet wurde. Vielen Dank im voraus!

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Antwort
von verreisterNutzer
19.11.2019, 14:17

Mit 25%ist Richtig,somit ist der Kaufvertrag nichtig.

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