Straßenverkehrsordnung – die neusten Beiträge

Schienenbahn/-Fahrzeug vorlassen?

Eine Frage an euch Autofahrer. Ich mavhe eine Ausbildung als Bahnfahrer. Öfters erlebe ich es, dass die Bahnübergangsampeln kein Rot zeigt, obwohl ich mit meiner Bahn komme. Manchmal ist es so, dass sowas vorkommt, daher meine Frage an euch.

Zudem sind die Bahnübergangsampeln entweder nicht rot, d.h. (keine Grünphase, nur gelb+rot, oder die Ampel zeugt kein gelb+rot, ist eibfcah aus weil es auch keine Grünphase hat).

Was tut ihr in so einer Situation, wenn die Ampel nicht rot zeigt, dort aber ein ANDREASKREUZ ist.

Lässt ihr die Bahn (Straßenbahn) oder den Zug vor, oder fährt ihr weiter?

Ich klingele die Autos dann heftig an, weil auch ich bei der Fahrschule gelernt habe, dass auch wenn die Bahnübergangsampeln nicht rot zeigt, das Andreaskreuz dennoch Bedeutung hat und ich die Bahn immer vorlassen musste mit Fahrschulauto.

Jetzt bin ich selber Bahnfahrer und das kann ich bestätigen. Aber wie gesagt, damit es nicht zu einem crash kommt, und wenn ich sehe das Autos kit höher Geschwindigkeit angefahrne kommen, bleibe ich lieber stehen, abeelr Klingele die sehr heftig an!!

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18to LKW in einem allgemeinem Wohngebiet parken?

Hallo

Bei uns ist ein allgemeines Wohngebiet, wo ein Nachbar regelmäßig seit 6 Jahren mit seinem 18to LKW auf der Straße parkt.

Ich habe dies nun schon mehrfach angezeigt und von der Stadt folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es war die Frage hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Einstufung einer klassifizierten Straße in der Siedlungsfläche (Wohnbebauung) und die damit verbundene Einstufung dieser Straße (Frankfurter Straße) zu klären.

Anlass waren Verwarnungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung bezüglich Abstellen von Fahrzeugen größer als 7,5 Tonnen auf der Straße „Frankfurter Straße“ innerhalb der Ortslage Hohenzell (Kreisstraße 946).

Die Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige Planungsbehörde für die Stadt Schlüchtern hat sich zu dieser Frage zurückgemeldet. Über den Inhalt der Rückmeldung teilen wir Ihnen folgendes mit:

Es muss hierbei der dienende Faktor der Straße berücksichtigt werden. Dient die Straße (hier Frankfurter Straße, K 946) einzig der Erschließung der anliegenden Grundstücke, so ist sie der dortigen Gebietskategorie (Wohnbaufläche) zuzuordnen.

Dient die Straße überörtlichen Zwecken, dann zählt sich nicht zur Gebietskategorie.

Da die Kreisstraße eine überörtliche Straße ist dient sie nicht ausschließlich der Erschließung der Grundstücke und nimmt somit nicht die dortige Gebietskategorie ein. Die Darstellung im Flächennutzungsplan (gelb für die Straße, rot für die Wohnbaufläche) ist somit richtig. Die Straßenfläche muss somit nicht rot (als Wohnbaufläche) dargestellt sein.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde findet der Tatbestand (TBNR 112396) ,“Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war.“ folglich keine Anwendung im Bereich des besagten Straßenteils. Aufgrund der fehlenden tatbestandlichen Voraussetzungen entfällt die Verfolgung von Verwarnungsverfahren nach vorgenannter Tatbestandsnummer.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten die E-Mail zur Kenntnisnahme in Bcc.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Luftkurort Schlüchtern

Ich bin sehr erstaunt das auf einer Kreisstrasse parken mit über 7,5 to erlaubt sein soll und somit der Charakter eines Wohngebietes ausgehebelt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Breuer

Parkverbot, Straßenverkehrsordnung

Mir jemand reingefahren und laut Polizei bin ich schuld?

Hallo gemeinsam

Ich bin diese Straße entlang gefahren und habe die Wendung gemacht wie sie auf der Markierung zu sehen ist. Hinter mir ein Auto das eigentlich viel Abstand hatte doch es ist in mich reingekracht ich habe keinen schlagartigen uturn gemacht sondern langsam und mit blinken .

Der Fahrer hat auch eine vollbremsung gemacht seine Airbags sind nicht aufgegangen aber er hätte offensichtlich bremsen können wenn er nicht zu schnell gewesen wäre.

Laut Polizei bin ich schuld.

Meine Fragen

-Bin ich schuld?

-Durfte ich dort wenden? In dem Bereich ist die Linie nämlich nicht durchgezogen.

Und falls ich schuld bin was kann auf mich zukommen ich bin in der verlängerten probezeit und hatte einen aufbauseminar wegen Alkohol (0,6) Promille. Also es war ein A verstoß.

Ich musste keine 35 € zahlen und in der unfallmitteilung ist ein Kreuz bei bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Auf dem zweiten Bild ist der Unfall so wie er passiert ist auf dem dritten Bild ist der Audi gerade anm zurücksetzen.

Ich bin auch ziemlich sicher dass dort irgendwas falsch gelaufen ist unabhängig vom Unfall das Auto war voll mit Rumänen und hatte auch eine rumänisches Kennzeichen und die haben sich untereinander ziemlich angeschrien ich gehe davon aus dass der Fahrer keinen Führerschein hatte und einfach behauptet wurde dass jemand anderes gefahren ist aber ich war geschockt und konnte deswegen nicht erkennen wer im Auto saß.

Ich hatte noch einen Beifahrer und die waren zu fünft.

Vielen Dank vorab für alle hilfreiche und zielführenden. Antworten

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