Durchgehender Fußgängerweg wer hat vorfahrt?
In meiner nähe gibt es eine Straße wo von beiden sSeiten straßen dazuführen, diese sind jedoch mit einem durchgehenden Fußgängerweg getrennt. (wie auf dem Bild demonstriert)
Meine Frage ist jetzt wenn man mit dem Rad auf dem Radweg gerade über die Kreuzung fahren will, gleichzeitig aber von rechts ein Auto kommen würde, müsste dann das Rad oder das Auto halten? (Falls relevant, in BW)
4 Antworten
Wenn es ein durchgehender Bordstein ist, dann gilt § 10 Satz 1 StVO.
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Das Fahrrad zählt als Fahrzeug und es gelten dieselben Regeln, auch wenn das Fahrrad auf dem getrennten Radweg fährt. Die Vorfahrtsregeln sind prinzipiell die gleichen.
Es gilt die Regel des abgesenkten Bordsteins. Die aus den Straßen von links und rechts müssen warten und den anderen Vorfahrt gewähren.
Sowas ist an sich nicht selten und trifft man fast immer bei z.B. verkehrsberuhigten Bereichen an.
Es gilt die vorliegende Situation zu beachten, ich würde dem ganzen aber einfach mal eine untergeordnete Rolle unterstellen, bedeutet also, wer aus einer der Straßen von der Seite kommt hat Fuß-/ Radweg passieren zu lassen, ebenso den fließenden Verkehr.
Das kommt auf die Beschilderung an.
Wenn es sich bei der senkrechten Straße um eine Vorfahrtsstraße handelt müssen Fahrzeuge die von der Seite kommen den Radfahrern Vorfahrt gewähren.
Auch von der Vorfahrtsstrasse abbiegende Fahrzeuge müssen Radfahrern und Fussgängern die die Seitenstraße überqueren Vorrang gewähren.
Wenn ein Auto aus der Seitenstraße kommt haben Fussgänger aber keinen Vorrang. nur die Radfahrer weil sie auf einer Vorfahrtsstraße fahren.
Bei Rechts vor Links Kreuzung muss der Radfahrer und auch andere Fahrzeuge den von Rechts kommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.
Für Fußgänger gillt aber das gleiche wie oben. STVO §9 Beim abbiegen in Seitenstraßen ist Radfahrern und Fußgängern Vorrang zu gewähren.
Das ist übrigens ein häufig vorkommender Fehler bei Fahranfängern.