Einen wunderschönen guten Abend liebe Community,
ausnahmsweise stelle ich doch mal wieder eine Frage. :)
Folgende Situation: Heute Nachmittag habe ich in einer von vielen Seitenstraßen in Berlin-Köpenick geparkt, in welcher ein freier Parkplatz doch äußerst rar ist. Umso mehr habe ich mir gefreut, als ich einen vermeintlich freien Parkplatz fand. Da ich zu meinem Termin viel zu früh erschienen wäre, verbrachte ich noch fast 30 Minuten in meinem Auto, bis ich dann ca. weitere 45 Minuten das Auto verließ.
Das Problem: Ich habe unwissentlich (obwohl ich sonst immer schaue...) eine Grundstückseinfahrt zur Hälfte zugeparkt, weshalb ich mich zumindest etwas über mich selbst ärgere. Ein Vorbeikommen wäre vermutlich nur sehr schwer möglich gewesen, da sich gleich gegenüber der Ausfahrt, auf dem Bordstein, eine Laterne befindet.
Die Situation/Meine eigentliche Frage: Beim Zurückkehren zum KFZ entdeckte ich, dass mein linker Außenspiegel - zur Fahrbahnseite gerichtet - nach vorne geklappt, also zur Motorhaube hin überstreckt war (siehe Bild). Kurz daraufhin rief mir die augenscheinlich Betroffene/Mieterin zu, dass sie mich angezeigt habe - was ich mir nicht ganz vorstellen kann, aber das ist mein Problem und steht hier nicht zur Debatte, denn ich habe schließlich einen Fehler begangen. Ich blieb also noch etwa 5 Minuten und inspizierte mein Auto auf weitere Schäden, jedoch war nichts vorzufinden.
Zuletzt schaute ich mir zuhause meine Dashcamaufnahmen an, die die Kamera aufgrund der Bewegung am KFZ registrierte und aufnahm. Zu sehen war die Frau, die erst ein Foto vom Kennzeichen machte und anschließend zur Seite des KFZ ging. Dort hörte man nur noch zwei "Knälle". Der erste war das mutmaßlich normale Aufklappen des Spiegels und der zweite das Überstrecken. Ich klappte ihn zurück und er rastete in beide Positionen zum Glück normal ein. Auch der Blinker und die elektr. Spiegelverstellung funktioniert.
Demnach würde ich die Situation einfach so hinnehmen, doch da die Dame so dermaßen wütend war (in gewisser Weise verständlich - das passiert vermutlich öfter) und offensichtlich eine Beschädigung in Kauf nahm, wollte ich nur wissen, ob man dies irgendwie ahnden lassen kann, oder ob das hinfällig ist, da stand jetzt keine Beschädigung entdeckt wurde.
Hinzufügen möchte ich nur noch, dass die Zufahrt in dieser Zeit weder jemand befahren konnte (sowieso besetzt), aber die Dame sie auch mutmaßlich nicht verlassen wollte. Auch nach dem Freimachen stieg niemand ein oder wartete. Daher bin ich etwas verwundert über ihre Reaktion.
Wenn ihr es geschafft habt, bis hier zu lesen, habt ihr euch meinen Respekt verdient! ;)
Viele Grüße