Cannabislegalisierung um die Wirtschaft an zu kurbeln?

Sehr geehrte Community,

Ich habe auf einer Waldorfschule studiert und lebe mit meinem Lebensgefährten seit 12 Jahren fest zusammen.

Ich bin bereits schon 50 Jahre alt.

Ich versetze mich jetzt geistig in die Lage eines jungen Menschen von mittlerem IQ, der unter THC steht.

Viele heutige, junge Menschen ab 18, die die Wahl-und Geschäftsrechte haben, würden abends nach der Arbeit am Wochenende zusammen sitzen, Musikvideos anschauen und "chillen"= (ausruhen, klönen, rauchen). Natürlich inspiriert Cannabis zu geistigen Höhenflügen, man hat mehr Ideen, man findet Lösungen für Probleme, man kommuniziert mehr und man konsumiert mehr. Da würde die Marktwirtschaft an gekurbelt, weil die jungen Erwachsenen haben das Geld und sind optimistische, gute Menschen durch unsere Erziehung geworden.

Nicht nur dass gute Steuereinnahmen, die unseren Staat entlasten würden, sondern auch der Anbau und Verkauf von Cannabis, guter Hanf für Wäsche und gute Umwelt, CBD-Öl, THC ab 18 Jahre, gutes Düngemittel, natürlich abbaubar, große Nachfrage von Firmen und Privatpersonen.

Da die Ampel-Koalition, die den Anbau von Cannabis bis 2023 legalisieren wollte, nun aufgelöst ist und wir eine neue Regierung haben, stellt sich mir die Frage, ob unsere jetzige Regierung (CDU......) den Anbau ebenfalls legalisieren würde?

Zumal wir schon letztes Jahr hätten Coffee-Shops eröffnen müssen.

Was meint Ihr dazu?

Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht Euch Euer

Sonnenstrahl

Werbung, Deutschland, Politik, Regierung, Recht, Cannabis, Drogenpolitik, Gesellschaft, Handel, Legalisierung, Marktwirtschaft, Verkauf, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaft und Finanzen
Außenvollmacht nach einer Innenvollmacht noch möglich?

Hallo,

Vorab: Ich schreibe gerade meine Hausarbeit für BGB AT/ Vertragsrecht I. Ich studiere im 1ten Semester Jura.

Im vorliegenden Fall muss ich überprüfen ob eine Stellvertretung vorliegt. Der Vater (V) hat der Tochter (T) gesagt, sie solle Bücher für seine Buchhandlung bei X kaufen. Hier sehe ich kein Problem, also Vertretungsmacht i.S.v. Innenvollmacht (+). Das Problem ist, dass V dem X auch nochmal dazu gesagt hat, dass T Bücher für ihn kauft. Fraglich ist, ob das jetzt nochmal eine erteilte Außenvollmacht ist. Der V war mit den Bücherkäufen von T nicht zufrieden und hat ihr den Auftrag gekündigt. T hat aber "aus Trotz" nochmal Bücher bei X bestellt. X wusste von der, nun, fehlenden Vertretungsmacht natürlich nichts...

Musste V dem X auch Bescheid sagen, dass die Vollmacht von T erloschen ist? Ich habe in einem Video von dem Youtuber "§31" gehört, dass die herrschende Meinung sagt:

"Sollte der Vertretene dem Vertreter eine Innenvollmacht geben und dem Vertragspartner anschließend mitteilen, dass der Vertreter Vertretungsmacht hat, so stellt dies keine zusätzliche Außenvollmacht dar, sondern lediglich eine informative Wissenserklärung."

Dann müsste V dem X nicht sagen, dass T keine Vertretungsmacht mehr besitzt, da er ja keine Vollmacht erteilte und die dann auch nicht gem. §168 S.1 widerrufen muss.

Das alles wäre ja kein Problem wenn ich ne ordentliche Quelle für diese Meinung hätte. Meine Freundin und ich haben schon sämtliche Bücher in der Bibliothek durchgesucht. Auf Google finden wir auch nichts dazu... Ohne richtige Quelle will ich das natürlich nicht einfach in die Hausarbeit schreiben, da es den Verlauf des Falles erheblich bestimmt.

Meine Frage nun, habt ihr schonmal von dieser Meinung gehört? Habt ihr vielleicht eine literarische Quelle dazu?

Danke schonmal im voraus ^^

Recht, Anwalt, Hausarbeit, Jura, Jurastudium, Rechtswissenschaft, Richter
Sollte die Einspeisung aus Akkus erlaubt sein?

Frau Baerbock soll mal gesagt haben, dass das Stromnetz als Speicher diene. Nun könnte man denken, dass das nicht geht, weil ein Wechselstromkabel nur parasitäre (=unerwünschte) Kapazität hat; aber gemeint hat sie offenbar ein „Netz“ im Sinne der Graphentheorie, so dass das „Netz“ also aus Kanten (=Kabeln) und Ecken (=Erzeuger&Verbraucher (wobei Speicher beides sind)) besteht.

Nun meinte ein Freelancer gestern (als ich mit unserem Holzgas-BHKW nebst Batteriespeicher (32 mal 280Ah LiFePO4) angeben wollte...), dass wir unsere Akkus nicht benutzen dürfen, um billigen Nacht-Strom zu speichern, um ihn dann später bei „Dunkelflaute“ zum 10-fachen Preis einzuspeisen, obwohl wir das technisch könnten (angeblich verhindert es die Software unseres Wechselrichters, die nur für den Eigenbedarf Strom aus den Akkus entnimmt...)... Aus der Sicht der Firma wäre es eigentlich ganz cool, wenn wir die 5000 Zyklen, die die Akkus (SoC: 20% bis 90%) angeblich aushalten, möglichst zügig schaffen (wir brauchten die am Anfang nur bei Stromausfall und jetzt auch, wenn das BHKW gewartet wird...), weil der Strom aus den Akkus immerhin 0,04€/kWh kostet.

Nebenfragen (betrifft nicht die Umfrage): Stimmt das mit dem Einspeise-Verbot überhaupt? Wenn ja: Aus welchem Grund verbietet der Gesetzgeber kleinen Speicher-Knoten mitzuhelfen? Und wird das bald geändert?

zu dem gleichen Preis,den auch große PV-Parks erzielen... 44%
Sonstiges (nämlich: ... (siehe Antwort...)) 44%
überhaupt gar nicht 11%
zu einem niedrigen Festpreis (z. B. 0,07€/kWh) 0%
zu dem halben Preis, den auch die großen PV-Parks erzielen... 0%
Technik, Wirtschaft, Strom, Recht, Gesetzgebung, Marktwirtschaft, Spekulation, Technologie, Wirtschaftswissenschaft, Freie Marktwirtschaft, Graphentheorie, Wirtschaft und Finanzen
Mahnverfahren trotz geringem Betrag sinnvoll?

Guten Tag liebe Community,

ich habe im Dezember einen Artikel bei einem Online Unternehmen bestellt und die Variante Vorkasse per Online Überweisung getätigt.

Leider ist mir bei der Bezahlung ein Missgeschick passiert und statt der 54,90 habe ich nur 54,00 Euro überwiesen. Nach einer Woche habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und diese dann mit einem Konto verglichen und gesehen, dass 90ct fehlen. Habe ich dann ebenfalls noch überwiesen. Wieder eine Woche später wurde die Bestellung vom Händler dann storniert, da die Zahlung nicht eingegangen sei.

Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt, aufgrund der nicht passenden Zahlung habe das System die Zahlung nicht automatisch erfasst und jetzt ist der Artikel ausverkauft, eine Rückerstattung wird aber eingeleitet.

Das war am 07.12.2022. Ich habe daraufhin per Mail Kontoauszüge von der Überweisung geschickt, damit diese sehen können, dass das Geld überwiesen wurde.

Ich habe dann bis zum 20.02.2023 nichts mehr gehört und selbst auch vergessen, dann habe ich mir mein Konto noch einmal angeschaut und keine Rückzahlung gefunden.

Bei einem weiteren Telefonat stellte sich dann heraus, dass die Finanzabteilung meine Zahlungen nicht finden konnte, sie hatten sich aber eigenständig auch nicht mehr bei mir gemeldet. Sie baten dann darum, einen Auszug der Bank zu übersenden.

Ich schrieb meine Sparkasse an, diese sendeten mir einen Auszug der Überweisungen mit Sparkassenstempel zu und ich leitete diese weitere an den Händler mit einer Frist von 14 Tagen, das Geld zurückzuüberweisen.

Jetzt sind 14 Tage vorbei, ich habe immer noch kein Geld gesehen. Das ist über 3 Monate her, ich muss aktiv meinem Geld hinterherrennen und es passiert gar nichts.

Jetzt habe ich eben noch einmal angerufen und die meinten, dass das Geld immer noch nicht aufgefunden ist, die Finanzabteilung aber die Ausdrucke meiner Bank noch nicht erhalten habe, weil die Kollegin die es bearbeitet habe sie zwar erhalten und gespeichert, aber nicht weitergeleitet habe. Das ist ja grundsätzlich nicht mein Problem.

Jetzt die Frage: Lohnt sich hierbei ein Online Mahnverfahren einzuleiten, der Betrag ist zwar gering, allerdings geht es mir extrem auf die Nerven wie unfähig ein Unternehmen sein kann. Allerdings habe ich ebenso wenig Lust am Ende auf den Kosten (und ggf. noch mehr durch eine Zivilverhandlung) sitzen zu bleiben.

Gibt's da Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Rechnung, Betrug, Recht, Klage, Mahnverfahren, Online-Banking, Rechtsschutz, Rückzahlung, Überweisung, Zivilrecht, Zahlungsverzug

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