Recht – die neusten Beiträge

Abschaffung des Paragrafen 218 (Schwangeschaftsabbruch)

Ich bin mir nicht sicher, ob man das abschaffen sollte oder nicht.

Ich würde sagen, das Baby abzutreiben sollte man bis zu einen gewissen Grad erlauben.

Ich bin durchaus der Meinung dass man Abtreibung begrenzen sollte. WEil ich glaube, dass Abtreibung den Körper schadet. Vorallem wenn man es mehrfach hintereinander tut.

Die Kosten muss man selbst tragen.

Es seid denn das Kind ist das Ergebnis von Vergewältigung. Diese muss bei der Polizei registriert sein und ein medizinischer Nachweis einer Vergewältigung. Dann muss der Staat/Täter dafür blechen.

Das nachfolgende entspricht nicht meine Meinung, sondern die eines selbsternannten Esoterik-Guru.

Er vertritt der Meinung, dass gläubige nicht abtreiben dürfen, wenn es die Schrift explizit verbietet,

Zudem ist er die Meinung, dass man keine Behinderte Menschen das Licht der Welt erblicken dürfen, Er begründet es damit, wenn zuviele davon leben, dann schadet es dem Staat.

Ich denke er meint damit, dass die den Support des Staat bedürfen und somit das Land schädigen.

Die meisten der Behinderten sind für ihn ein Klotz am Bein der Gesellschaft Ohne diesen Klotz würde es der Gesellschaft besser gehen.

Er ist dafür, dass der Arzt auch töten darf sofern so ein Kind geboren wird.

Wahlweise muss die Mutter zur Abtreibung gezwungen werden.

Ich finde diese Meinung sehr widerwärtig und krank im Kopf.

Mich würde eure Meinung interessieren?

Leben, Männer, Religion, Kinder, Schwangerschaft, Abtreibung, Deutschland, Frauen, Recht, Gesetz, Ethik, Meinung

Wer ist für die erneuten Portokosten zuständig, wenn am Empfangsort das Paket nicht in die Packstation passt und zurückgesandt wird?

Es wurde ein größeres Konvolut an Elektronik bei Kleinanzeigen an Selbstabholer inseriert.

Ein Interessent fragte an, ob es ausnahmsweise auch an die Packstation geschickt werden könne und Käufer/Verkäufer einigten sich darauf.

Versandkosten betrugen ca. 10,50€.

Nun ist im Sendungsstaus zu sehen, dass das Paket zurück kommt mit der Meldung dass die "Sendung nicht den Versandbedingungen entspricht"

Was genau damit gemeint ist, ist aktuell noch unklar, da der Verkäufer es noch nicht wieder in Empfang nehmen konnte (erst heute).

Der Verkäufer hatte bisher nichts an Packstationen versendet und weiß nicht, dass es dort Limits für die Größe eines Paketes gibt.

Es handelte sich jedoch um ein Quaderförmiges Paket, das die Abmessungen des größten Packstation Faches (70x60x40 cm) eigentlich nicht überschreiten sollte. Der teure Versand kam nur wegen des Gewichts von 5,5 kg zustande, von den Abmessungen hätte wohl auch die nächst kleinere Portogruppe gepasst.

Nun tauschen sich Käufer und Verkäufer gerade aus, wie man das mit dem erneuten Versand managen will und der Käufer schlug vor, die Versandkosten zu teilen.

Die Ware hatte einen Verkaufspreis von 20€. Der Käufer wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Paket "riesig ist".

Der Käufer wollte es dann an die Packstation gesandt bekommen.

Frage:

Ist das eine faire Einigung oder

Hätte der Käufer, der regelmäßig die Packstation nutzt, nachfragen müssen, was "riesig" bedeutet, um sicherzustellen, dass es da hinein passt?

Oder ist der Versender verantwortlich dafür, dass sein Paket in eine Packstationen passt?

Der Käufer möchte den erneuten Versand wieder mit Postnummer versendet bekommen, diesmal an eine Filiale.

Empfänger muss sicherstellen, dass es in die Packstation passt 83%
Beide sollten sich das teilen 17%
Absender muss sich über Packstation Maße informieren 0%
Finanzen, Versand, Recht, Post, Paket, Kleinanzeigen, Bestellung, DHL, kaeufer, Lieferung, Paketversand, Paketzustellung, Verkauf, Zustellung, Rücksendung, nicht zugestellt, Retoure, Packstation Sendung

Bald weniger Fernzüge der Deutschen Bahn?

Guten Abend liebe GF-Community.

Auf Bahnreisende könnten höhere Ticketpreise zukommen - bei einem geringeren Angebot. Grund sind die steigenden Kosten für die Nutzung der Schienen. Offenbar gibt es bereits eine Streichliste mit Verbindungen, die wegfallen könnten.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn drohen wegen stark steigender Trassenpreise teurere Tickets und weniger Verbindungen. Nach derzeitigem Stand sollen für Fernzüge ab Jahresende 17,7 Prozent mehr für die Nutzung des Schienennetzes fällig werden. Werde dies direkt an die DB-Tochter weitergegeben, seien "Angebotsreduktionen und auch eine Erhöhung der Ticketpreise unumgänglich", teilte der Konzern als Reaktion auf einen Bericht des Magazins Spiegel mit. In der Folge bedeute dies, "dass für die DB Fernverkehr AG schlecht ausgelastete Züge nicht mehr tragbar wären und das Angebot entsprechend reduziert werden muss".

Streichliste mit schwach ausgelasteten Verbindungen?

Laut Spiegel könnte das Angebot an Intercity-Zügen im kommenden Jahr bundesweit reduziert werden. Unter Berufung auf ein Schreiben der Deutschen Bahn an die Bundesnetzagentur meldet das Nachrichtenmagazin, besonders betroffen seien Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, wo mehrere Städte nicht mehr befahren werden könnten.

Dem Magazin zufolge stehen Fernzüge auf folgenden Strecken zur Disposition:

  • Karlsruhe - Stuttgart - Aalen - Crailsheim - Nürnberg - Leipzig (Intercity-Linie 61)
  • Gera - Weimar - Erfurt - Gotha - Kassel - Dortmund - Köln (Intercity-Linie 51)
  • Norddeich Mole - Oldenburg - Bremen - Hannover - Magdeburg - Köthen - Leipzig (Intercity-Linie 56)

Darüber hinaus könnte nach Informationen des Magazins auch das Angebot an ICEs nach Stralsund an der Ostsee in der Nebensaison stark reduziert werden. Die betroffenen Intercitys und ICEs gehören demnach zu den am schwächsten ausgelasteten Zügen der Deutschen Bahn.

Ein Ende der ebenfalls schwach ausgelasteten Intercity-Verbindung von Dresden nach Rostock sei offenbar durch politischen Druck gestoppt worden, hieß es weiter.

"Keine konkreten Pläne"

Die DB wies den Spiegel-Bericht zurück. Laut Bahn hat der Konzern bislang nicht entschieden, ob beziehungsweise welche Verbindungen wegfallen. "Es gibt aktuell keine konkreten Pläne zur Streichung der genannten Fernverkehrsverbindungen", sagte Personenfernverkehrs-Vorstand Michael Peterson laut einer Mitteilung. "Wir haben im April unsere Planungen für den Fahrplan 2025 abgeschlossen. Dieser Fahrplan sieht derzeit keine der genannten Angebotskürzungen vor." Allerdings sei man wegen der steigenden Trassenpreise gezwungen, "den Umfang unseres Fahrplanangebotes bundesweit zu überprüfen".

Das Bundesverkehrsministerium dementierte ebenfalls Streckenstreichungen: "Uns liegen auch keine konkreten Informationen zu etwaigen Ausdünnungen auf bestimmten Strecken vor", sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Der Bund als Eigentümer der Bahn habe ein Interesse daran, "dass der Schienenpersonenverkehr in ganz Deutschland reibungslos erfolgt, und dazu gehört eben auch, dass keine Region abgehängt wird". Das sei der Bahn auch klar kommuniziert worden.

Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisierte die möglichen Streichungen. "Man kann den Fernverkehr nicht einfach einstellen und die Leute mit dem Nahverkehr zur nächsten Stadt bummeln lassen", sagte Bundesvorsitzender Detlef Neuß tagesschau.de. Wenn sich das Ganze wirtschaftlich nicht rechne, müsse mehr Geld vom Staat dazugegeben werden - es gehe um die Daseinsvorsorge. "Wir brauchen ein ausreichendes Angebot in der Fläche."

Mehrkosten durch höhere Zinsen?

Grund für die drohenden Streichungen ist laut Spiegel die geplante Eigenkapitalerhöhung bei der Bahn. Das Eigenkapital beschreibt grundsätzlich alle finanziellen Mittel eines Unternehmens, die den Eigentümern im Gegensatz zum Fremdkapital selbst gehören - im Fall der Deutschen Bahn also dem Staat. Die Bundesregierung will das Eigenkapital in den kommenden Jahren um bis zu 20 Milliarden Euro aufstocken, um das marode Schienennetz zu erneuern. Der Vorteil dabei: Eine Eigenkapitalerhöhung ist eine sogenannte Bilanzverlängerung und fällt damit nicht unter die viel zitierte Schuldenbremse.

Allerdings bedeutet die Erhöhung höhere Zinsen für den Konzern, die die DB-Infrastrukturgesellschaft InfraGo zahlen muss. Diese rechnet dadurch allein für das Jahr 2026 mit knapp einer Milliarde Euro unerwarteter Mehrkosten, wie die "Süddeutsche Zeitung" Ende Mai unter Berufung auf einen Briefwechsel der Bahntochter mit der Bundesnetzagentur berichtete. Das Geld hole sich InfraGo über die Trassenentgelte zurück, die alle Unternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen müssen - inklusive der Deutschen Bahn selbst.

> Mehr Informationen könnt ihr hier weiterlesen:

| Artikel:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-fernverkehr-ostdeutschland-100.html

| Frage:

Würdest du weiterhin mit der Bahn fahren auch wenn die Preise steigen?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 40%
| Ja. Das ist mir nicht zu teuer. 40%
| Nein. Das ist mir leider zu teuer. 20%
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Vorladung wegen Schwerem Diebstahl und Hausfriedensbruch obwohl Unschuldig?

Hallo,

Ich und ein Freund sind in eine offen stehende Grundschule gegangen und wurden gesehen. (ungefähr 21 Uhr es war noch Hell)

Wir wurden wie erwähnt erwischt und zwar von einem Lehrer und der Schulleiterin die die daraufhin die Polizei rufen wollte, als wir dann meinten das die Polizei in dem Fall unnötig wäre wollte sie von uns beiden Ausweise sehen und fotografieren die wir vorgelegt haben, daraufhin wurden wir noch 15 Minuten mit einer Moralapostel belehrt das sie Diebstahl vermuten da ja mein Kollege Handschuhe anhatte (Es war kalt und hat geregnet)

Nach etwa 2 Wochen kam die Vorladung und zu meiner Überraschung steht dort tatsächlich Schwerer Diebstahl sowie Hausfriedensbruch, jedoch haben wir NICHTS geklaut oder gar angefasst und sie haben uns auch mit nichts gesehen, Hausfriedensbruch ist es nach meiner Recherche auch nicht da die Tür Sperrweit offen stand und es eine Schule ist.

Ich bin übrigens in die Schule gegangen um meinen Kollegen zu suchen also spart euch solche antworten das ich böse Absichten hätte.

Jetzt würde ich gerne wissen ob Ich zur Vorladung hingehen sollte da, da ich da echt keine Lust drauf habe wegen sowas unnötigem 1 Stadt weiter zu Fahren aber will nicht das da mehr passiert da Schwerer Diebstahl und Hausfriedensbruch (Der Lehrer meinte eigentlich es ist Einbruch was ja absoluter Unsinn ist.)

Wir sind beide 16 Jahre alt und im Land NRW

Danke im Voraus

Schule, Recht, Anwalt, Gesetz, Anzeige, Vorladung, Verfahren

Antidiskriminierungsstelle: So viele Anfragen wie nie?

Guten Abend liebe GF-Community.

Immer mehr Menschen wenden sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes - wegen Rassismus und Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Krankheit oder Alter. Die Beauftragte Ataman spricht von einer ernsten Lage.

Diskriminierung wegen des Geschlechts, Alters, Aussehens, der Herkunft - viele Menschen in Deutschland erleben das täglich. 10.772 Betroffene haben sich im vergangenen Jahr deswegen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt. Das sind fast 2.000 mehr als im Vorjahr, so viele wie noch nie.

Die meisten Anfragen gab es zu Rassismus. Am zweithäufigsten suchten Betroffene Rat bezüglich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit.

Mit mehr als 3.400 Fällen wandten sich die meisten Menschen wegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen und antisemitischen Gründen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Im vergangenen Jahr machten diese Fälle etwa 41 Prozent aller Anfragen aus.

Mit knapp mehr als 2.000 Anfragen folgt das Diskriminierungsmerkmal "Behinderung und chronische Krankheiten". Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität liegen bei etwas weniger als 2.000 Anfragen.

Foto: Tagesschau | Daten: 23degrees.io

Ataman spricht von ernster Lage

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, weist in dem Bericht darauf hin, dass die Fallzahlen nicht repräsentativ sind, da viele Fälle nicht gemeldet werden. Es sei von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

Aber die Zahlen geben einen Einblick in die Formen von Diskriminierung, die Menschen in Deutschland erleben, so Ataman. Die Antidiskriminierungsbeauftragte sieht einen alarmierenden Trend: "Allein in den vergangenen fünf Jahren haben sich die Beratungsanfragen an uns mehr als verdoppelt. Das zeigt: Die Lage ist ernst."

Gleichzeitig aber stünde jeder gemeldete Fall auch für Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Rat suchenden Menschen nähmen das demokratische Versprechen - gleiche Rechte für alle - ernst und forderten es ein. Das sei ein gutes Zeichen, so Ataman.

Bewusstsein für rassistische Diskriminierung geschärft

Der Bericht hebt besonders den Zuwachs der Anfragen zu Diskriminierung aus rassistischen Gründen hervor. Bereits im Jahr 2020 ist die Zahl der Anfragen stark gestiegen. Die Verfasser des Berichts vermuten, dass dies mit dem rechtsterroristischen Attentat in Hanau und den weltweiten "Black Lives Matter"- Protesten im Jahr 2020 zusammenhängt. Dadurch sei das Bewusstsein für rassistische Diskriminierung geschärft worden.

Seitdem sei die Zahl der Anfragen dazu kontinuierlich gestiegen und habe sich zwischen 2019 und 2023 fast verdreifacht. Auch die Beratungsfälle zu Antisemitismus seien gestiegen, wenn auch auf niedrigem Niveau.

Subtile Ausgrenzungen im Arbeitsleben

Auch die Zahl der Anfragen zu Altersdiskriminierung ist im Berichtszeitraum um mehr als 70 Prozent gestiegen. Im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Zahl der Beratungsanfragen zu Diskriminierung wegen des Lebensalters im Jahr 2023 sogar mehr als verdoppelt.

Bei den Beratungsanfragen gehe es oft um schlechtere Bewerbungschancen für ältere Menschen in bestimmten Berufsgruppen oder um subtile Ausgrenzungen im Arbeitsleben. Häufig beklagen Ratsuchende aber auch, dass sich Versicherungsbeiträge erhöhen, sobald die Betroffenen gewisse Altersgrenzen überschreiten.

Zudem sehen sich immer mehr Menschen im höheren Lebensalter durch die Digitalisierung und die Umstellung vieler Angebote und Dienstleistungen auf Apps und Smartphones gesellschaftlich ausgeschlossen und benachteiligt.

Foto: Tagesschau | Daten: 23degrees.io

Die meisten Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben

Mit 32 Prozent findet der größte Teil der Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben statt. Laut Bericht umfasst das alle Phasen des Erwerbslebens - von der Bewerbungsphase über die Arbeitsbedingungen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsvertrags.

Den zweitgrößten Teil des Beratungsaufkommens machen Anfragen zur Diskriminierung in Alltagsgeschäften, so etwa beim Restaurantbesuch, beim Einkaufen oder in Bus und Bahn aus. In beiden Bereichen gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung verbietet.

Diskriminierungserfahrungen durch Ämter und Behörden sowie Polizei und Justiz machen fast ein Fünftel aller Beratungsanfragen aus. Mehr als 1.100 Betroffene sahen sich 2023 von Ämtern und Behörden diskriminiert und mehr als 400 durch die Polizei und die Justiz.

Seit 2006 berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie holt auch Stellungnahmen der Gegenseite ein und vermittelt gütliche Einigungen.

| Artikel:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/antidiskriminierungsstelle-jahresbericht-100.html

| Frage:

Werden wir immer mehr Diskriminiert?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Ja. Wir werden immer mehr Diskriminiert. 50%
| Nein. Wir werden nicht immer mehr Diskriminiert. 29%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 21%
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Meinung des Tages: Erneuter Prozess gegen Björn Höcke - fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit eigenen problematischen Politikern?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich ein weiteres Mal wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten. Bereits im Mai wurde Höcke wegen der identischen Losung verurteilt. Fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?

Schleppender Prozessauftakt

Der erneute Prozess gegen eines der wohl bekanntesten Gesichter der AfD am Landgericht Halle kommt derzeit nur schleppend in Gang. Die Strafverteidiger Björn Höckes stellten noch vor Verlesung der Anklageschrift mehrere Anträge, in denen sie die Zuständigkeit des Landgerichts anzweifelten. Weiterhin bezeichneten diese den Prozess hinsichtlich des öffentlichen Interesses als mediales "Trommelfeuer", das einen fairen und objektiven Prozess kaum noch möglich mache. Die beiden Verteidiger des 52-Jährigen plädierten dafür, das Verfahren einzustellen. Nach mehreren Unterbrechungen jedoch lehnte das Gericht die Forderung der Anwälte Höckes ab.

Das wird Björn Höcke vorgeworfen

Der Anklage zufolge soll Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Nachdem er die ersten beiden Worte ausgesprochen hat, soll er das Publikum mittels einer Handbewergung dazu animiert haben, die Parole zu vervollständigen.

Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Rechtlich gesehen fällt die Losung unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser stellt das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Vor wenigen Wochen erst wurde Höcke wegen dieser SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt, da er die Losung im Mai 2021 auf einer AfD-Wahlkampveranstaltung in Merseburg aussprach. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe; da Höckes Verteidigung Revision einlegte, ist das frühere Urteil bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Geschichtslehrer allerdings gab im Mai vor Gericht an, die Losung nicht gekannt zu haben. Das Gericht hingegen sah den Sachverhalt anders und kam zu dem Schluss, dass der Politiker um die Bedeutung des Spruchs sehr wohl wisse und bewusst seine Grenzen austeste.

Reaktionen auf den Prozess

Sowohl in Interviews als auch vor Gericht gibt sich Höcke unschuldig. Er wisse, dass er verurteilt werden würde. Seiner Meinung nach fühle es sich für ihn jedoch nicht gerecht an. Mit Blick auf den Stammtisch sagte der AfD-Politiker, dass er nicht damit rechnen konnte, dass die fehlende Passage von den Anwesenden Gästen ausgesprochen werden würde. Weiterhin gibt sich Höcke hinsichtlich der Strafbarkeit der Parole, die "Allerweltsworte" beinhalte, mehr als überrascht.

Direkte Konsequenzen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen hatte das Mitte Mai gesprochene Urteil nicht. Im Falle einer Verurteilung im aktuellen Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Politiker eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitens der AfD-Führung hält man sich mit zu klarer Kritik zum umstrittenen AfD-Spitzenpolitiker weiterhin bedeckt. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erwähnte kürzlich lediglich in einem N-TV Interview, dass der gesamte Prozess "ein alberner Vorgang" sei und einzig dazu diene, den "Spitzenkandidaten [...] zu diskreditieren".

Jüngste Negativschlagzeilen wie z.B. die kritischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl, die Niederlage gegen den Verfassungsschutz oder die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zumindest haben sich nicht negativ auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt; im Gegenteil. Bei aktuell ca. 48.000 Mitgliedern rechnet die AfD-Spitze damit, schon recht bald ihr 50.000stes Parteimitglied beglückwünschen zu können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Fehlt der AfD Eurer Meinung nach ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?
  • Schaden Personen wie Höcke oder andere als rechtsextrem eingestufte Politiker der AfD auf lange Sicht?
  • Dient das öffentliche Interesse am Prozess am Ende dazu, die Grenzen des Sagbaren (Meinungsfreiheit vs. StGB) zu verschieben?
  • Sollte der Staat Personen mit klar antidemokratischen Positionen konsequenter bekämpfen und ggf. sogar von Wahlen ausschließen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den Zusammenhang zwischen den zahlreichen Negativschlagzahlen sowie den immer weiter steigenden Mitgliederzahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hoecke-prozess-afd-ns-parole-halle-104.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-zweiter-prozess-wegen-nazi-parole-hoecke-beteuert-unschuld-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240623-99-502734

https://www.sueddeutsche.de/politik/bjoern-hoecke-sa-parole-afd-prozess-halle-lux.PoBrfTv2KoR97pG7DBVnmo

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-mitgliederzahl-100.html

https://www.n-tv.de/der_tag/Weidel-AfD-geht-gegen-albernes-Hoecke-Urteil-in-Berufung-article24945616.html

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Wer schuldet wem was beim Handykauf im Laden?

Hallo zusammen!

Ich hab momentan einen etwas komplizierten Fall:

Ein Kunde hat jetzt vor rund zwei Monaten einen Handyvertrag in unserem Shop abgeschlossen.

Zuerst gab es Probleme mit dem abgehenden Mobilfunkanbieter, da dieser den Kunden nicht gehen lassen wollte.

Anschließend konnte man dies allerdings klären, wodurch der Auftrag Anfang diesen Monats aktiviert wurde.

In diesem Vertrag ist ein Smartphone beinhaltet, da dieses zu dieser Zeit nicht vorrätig war, wurde das Handy über Unseren Telekommunikationspartner verschickt. Das ist auch sehr üblich bei uns.

Der Kunde wohnt in einer deutschen Adresse & ist Staatsangehöriger Kroate.

Leider ist einem meiner Shopmitarbeiter ein Fehler unterlaufen.

In der Liefer-, Rechnungs- & Kundenadresse stand statt Deutschland, Kroatien als Land drin, Straße, PLZ und Stadt waren allerdings die deutschen.

Da das Paket an DHL übergeben wurde & DHL natürlich an den Daten nichts ändern darf, wurde dieses Paket nach Kroatien geschickt. Dies ohne Erfolg. 2 mal…

Der Kunde ist natürlich sauer.

in meiner Abwesenheit wurden die Shopmitarbeiter von diesem Kunden laut darauf angesprochen, diese konnten keine Lösung finden. Er forderte allerdings das Handy kostenlos jetzt mitnehmen zu dürfen. Da dies natürlich Bestandstechnisch nicht ging, wurde dies verneint. Daraufhin wurde er wütend & verlies den Laden.

Nach Telefonaten mit dem Telekommunikationsanbieter, DHL & dem Kunden konnte keine direkte Lösung gefunden werden.

das Paket müsse nach Deutschland zurück und neu abgeschickt werden.

da der Kunde jetzt seit 2 Monaten auf sein Handy wartet, möchte er einen Schadensersatz von uns. Bzw. ein neues Handy aus unserem Bestand oder direkt vom Vertrag zurücktreten.

All das ist nicht möglich.

Zumal der Kunde hier selber schuld hat, da die vertragsunterlagen beide Parteien zu kontrollieren & daraufhin zu unterzeichnen zu haben.

Hier wurden ganz klar meinen Mitarbeiter versucht die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Allerdings waren auch andere Daten die der Kunde diktiert hat, wie die E-Mail falsch, wodurch hier keine Acht auf den fertigen Vertrag gegeben wurde.

Was ist die rechtliche Lage?

Das Fernabsatzgesetz gilt ja nicht, dass sich hier um ein Ladengeschäft handelt und der Kunde sich das Telefon vor Ort anschauen kann.

Die Lieferung wurde an einen externen Spediteur weitergegeben, der ja in der Regel mit haftet.

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Werkstattpfusch führt zu Totalschaden. Was tun?

Eine freie Werkstatt hat mein Auto (Marktwert ca. 5000 Euro) durch eine unsachgemäß ausgeführte und dreimal unsachgemäß nachgebesserte Reparatur am Fahrwerk (Bremse) verpfuscht - es darf nicht mehr bewegt werden, laut Vertragswerkstatt könne durch den entstandenen Pfusch und die Folgeschäden jederzeit ein Rad verkanten / während der Fahrt blockieren.

Da die Folgeschäden den wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten, muss ich was Neues kaufen, obwohl ich den Wagen zumindest noch vier Jahre fahren wollte und einiges zum TÜV gemacht wurde, bis diese Reparatur kam. Laut dem Vertragshaus ist alles auf diese Sache zurückzuführen und kann lückenlos nachvollzogen werden.

War/bin immer Vertragswerkstattkunde, bin nur dieses eine Mal zur freien Werkstatt, weil ein guter Bekannter von mir sie führt und ich dachte, ihm etwas Gutes zu tun - er hat ewig gebraucht, die Symptome traten wieder auf und drei Nachbesserungen machten alles noch schlechter. Das Auto war zum Schluss kaum fahrbar und hat mit Ach und Krach acht Kilometer zum Vertragshändler geschafft.

Was soll ich tun, den Bekannten / freien Betrieb damit konfrontieren?

Ich will eigentlich keinen Ersatz und keinen Streit, aber ich weiß nicht, ob ich das auf mir sitzen lassen soll. Mein Auto war bis zu dieser Sache in einem guten Zustand. Es war nicht neu, aber technisch immer in Ordnung.

Auto, Technik, Geld, Sicherheit, Recht, Autokauf, autowerkstatt, Verkehrssicherheit, Pfusch

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