PayPal – die neusten Beiträge

Wie läuft der Käuferschutz auf eBay mit der neuen Zahlungsmethode?

eBay hat in den letzten Monaten sein Bezahlsystem komplett umgestellt und nutzt PayPal nur noch indirekt. Käufer bezahlen zwar wie gewohnt mit PayPal, direkte Kontakte zwischen den beiden Transaktionspartnern sind strikt untersagt, und der Verkäufer bekommt den Erlös aus dem Verkauf nicht aus sein PP Konto, sondern der wird nach Abzug der Gebühren von eBay auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Das funktioniert normalerweise problemlos, aber was passiert, wenn es Probleme gibt, mit denen der Käufer den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen kann; z.b. Ware kommt nicht oder ist mangelhaft??

Da der Verkäufer aber schon 1-2 Tage nach Zahlung durch den Käufer den Betrag schon auf seinem (sicheren) Bankkonto hat, kann eBay/PayPal die fällige Rückzahlung an den Käufer nicht mehr beim Verkäufer "eintreiben". Eine Lastschrift ohne das gesetzliche vorgeschriebene Mandat (früher "Einzugsermächtigung") ist illegal, bzw. kann vom Kontoinhaber problemlos zurückgebucht werden.

Früher wurde das einfach dem Verkäufer auf dessen PayPal-Konto belastet und ggf. mit vorhandenen Guthaben verrechnet. Aber wenn das Konto auf Null steht, was dann?

Hat jemand diesen Ablauf schon mal erlebt oder kennt jemand die Vorgehensweise von eBay/PayPal? Könnte sein, dass es irgendwo im Kleingedruckten zu finden ist, aber auf die Erfahrungen eines Betroffenen zurückzugreifen, erscheint mir sinnvoller.

Recht, eBay, PayPal, Käuferschutz ebay, Wirtschaft und Finanzen, Käuferschutz Paypal

Super Chat vom YouTube als Schenkung: kann man auf dem Geschäfts-Paypalkonto ohne Abzug der Steuern, ohne Erstellung der Rechnung einfach erhalten?

Hallo, ich bin Youtuber und plötzlich bin ich populär geworden und durch den Live-Stream erhalte ich Geld als Schenkungen (Super Chat) auch reine Schenkung (Geld ) auf dem Geschäfts-Paypalkonto. Das Geld ist nicht nur das Geld, sondern ist das für mich die freundlichen Unterstützungen und die Freundlichkeit der Zuschauern. Diese Schenkungen habe ich mit eigenen Mühen und eigenen Einsätzen erhalten und sie haben mir gezielt geschenkt. Ich möchte daher nicht sie abziehen lassen.

Nun habe ich einige Fragen:

  1. Muss ich trotzdem Gewerbe anmelden? Nach der Anmeldung muss ich zwingend die Steuer bezahlen?
  2. Monatlich erhalte ich diese Geld-Schenkungen unter 450 EUR(fast 450 EUR)
  3. Wie kann man diese Geld-Schenkung ohne Abzug der Steuern zukünftig auch erhalten?
  4. Ich habe kürzlich ein Geschäftskonto des Paypals aufgemacht und darauf bekomme ich auch das Geld als Schenkungen. Nun bin ich vom Paypal gezwungen, den "Kunden" Rechnungen zu schreiben. In kürzer Zeit müssen die Rechnungen gestellt werden. Sonst wird das Konto gesperrt. Wie kann ich als reine Schenkungen auf diesem Konto erhalten? Sollte ich nicht ein Geschäfts-Konto, sondern ein Privatskonto aufmachen?

Zukünftig möchte ich als Youtuber als Einzelunternehmer tätig sein. Zurzeit erhalte ich das ALG 2 (seit ein paar Monate). Ich möchte dem Amt nicht wissen lassen, welchen Kanal ich habe, da das zu privat ist.

Das Jobcenter wurde von mir erklärt, dass ich ein eigenes Geschäft mit der Kombination vom Sozial-Media. Keine Accounts meiner SNS möchte ich dem Amt weitergeben. Ist das machbar?

Vielen Dank!

Recht, ALG II, PayPal, Schenkung, YouTuber, Wirtschaft und Finanzen

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