Bäume und Komposthaufen nah an Grundstücksgrenze
Liebe Community,
habe im Internet viel recherchiert, jedoch keine direkte Antwort auf meine Problemstellung gefunden.
Hier die Situation: Durch den Neubau zweier Häuser auf einem zuvor als Garten benutzten Grundstück ergeben sich neue (störende) Punkte bei Betrachtung des Nachbargrundstückes. Zum einen befinden sich 3 etwa 15m hohe Nadelbäume (vermtl. Fichten) im Abstand von ca. 50cm zur Grundstücksgrenze auf Nachbars Seite und ebenfalls dort, allerdings direkt an die Grenze anschließend, ein recht großer Komposthaufen (3x1,5m),
Beides hat bislang wenig gestört, da der Garten so gestaltet war, dass es in diesem Bereich nie zu Problemen kam. Nun sollen jedoch Stellplätze, Terrassen und Außenanlagen im genannten Bereich entstehen, sodass mit erheblicher Verschattung, Nadelfall und Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Da der Nachbar alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um gegen die Baumaßnahme vorzugehen, möchte ich mich im Vorfeld über meine Rechte informieren. Ihn einfach zu bitten, die genannten Punkte zu ändern, wird vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Im NachbG NRW finde ich zwar Grenzabstände von 2 - 4m (§41f), jedoch ist mir nicht klar, ob diese sich auf Neupflanzungen beziehen oder auch Altbestand einschließen.
Kann ich den Nachbarn überhaupt verpflichten, die Bäume zu fällen (Kürzen macht wenig Sinn) und den Komposthaufen zu verlegen?
Bitte um eine kleine Beratung in Sachen Nachbarrecht! Vielen Dank!!