Das Regelwerk scheint eindeutig zu sein: In Paragraf 17, Absatz 4 gibt die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vor: Hat eine Mannschaft einen nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spieler schuldhaft eingesetzt, ist bei einem Einspruch die Partie mit 0:2 verloren zu werten.
Einen Ermessensspielraum gibt dieser Paragraph nicht, wenngleich man auch sagen muss, dass der unberechtigte Vorteil, für eine halbe Minute 12 Mann im Spiel zu haben, sportlich sehr gering ist.
Und zudem ist der FC Bayern aber sehr mächtig und schon öfter mit seltsamen Entscheidungen entgegen eigentlich eindeutigen Fußballregeln zu seinen Gunsten beschenkt worden. Was meint Ihr: Kommen sie auch diesmal wieder durch?
Oder wäre es hier tatsächlich möglich, in diesen Paragraphen einen Ermessensspielraum hineinzusinnieren, etwa wegen Geringfügigkeit von der Anwendung des Regelwerks abzusehen?
Wer ist vielleicht sogar Schiedsrichter oder Sportjurist oder Funktionär oder so was und wer kennt sich mit der Historie der zahllosen Geschenke zugunsten des FCB gut aus?