Bierbecherwurf: ist das wirklich so, dass ein Fan einer Gastmannschaft das tut und die Heimmannschaft bekommt dann den schon sicheren Sieg aberkannt?

1 Antwort

Üblicher Weise ist die Heim-Mannschaft (die Mannschaft die "vorne" steht)
Verantwortlich für die gesamte Spielorganisation.

Somit auch (im Regelfall) für die Sicherheit aller Spieler und der Spieleoffiziellen (alle Schiedsrichter)

Ausnahmen gibt es hier nur bei Turnieren, hier ist dann der Ausrichter des Turniers für diese Dinge zuständig.

Wenn jetzt ein Spiel abgebrochen wird dann überprüft das zuständige Sportgericht, wer verantwortlich ist für den Spielabbruch.

Auch wenn die Aktion von einem Zuschauer ausgeht wird das Spiel nur mittelbar wegen dem Zuschauer abgebrochen. Im Urteil heist es dann immer

[sinngem] "weil der verantwortliche Veranstalter seiner Verantwortung für die Sicherheit nicht nachgekommen ist."

Schuld ist also der Veranstalter (in diesem Falle also die Heim Mannschaft).
Diese kann dann (siehe Causa 1.FC Köln und einschlägiges BGH Urteil) die entstandenen Kosten bei dem "Fan" auf dem Weg eines Zivilprozesses einklagen.

In welchem Umfang der "Fan" dann Zahlen muss/wird lässt der BGH in seinem Urteil m.K.n. offen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung