Ich habe folgende Email von der Kanzlei Lentzer+Stopper gestern erhalten und bräuchte Hilfe, wie ich hier weiter vorgehen soll?
Der Vorwurf:
-keine Abbildung der ATGB
-Öffentliches Anbieten von Ticket auf Kleinanzeigen
-Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
-Nicht autorisierte Verwendung der Marke „UEFA NATIONS LEAGUE"
Dabei wurde mir eine vorgefertigte Unterlassungserklärung inkl. einer Schadensersatzforderung von 500€ angehängt.
Letzter Vorwurfspunkt taucht in der UE nicht mehr auf, weshalb man diesen Punkt wahrscheinlich außer Acht lassen kann, denke mal. Zudem sind markenrechtliche Verletzungen nur auf gewerblicher Ebene strafbar. Jedenfalls habe ich dieses Ticket letztlich nie verkauft, was auch nicht nachweisbar sein kann, sprich lediglich angeboten. Was aber, wie ich mehrfach gelesen habe, ohnehin keine Rolle spielt. Also derjenige, für den das Ticket gedacht war, war leider krankheitsbedingt verhindert (hatte 3 Tickets, eins wollt ich eben loswerden). Ich bin auch kein gewerblicher Verkäufer, weshalb es auch mein einziges Inserat dieser Art überhaupt war. Das Ticket war auch nicht personalisiert, da sich der Ticketgast jederzeit ändern ließ beziehungsweise diese per Email einfach weiterzugeben waren, weshalb auch dieser Tatbestand entfallen würde. Meine Handlungsweise ist ja eigentlich daher durch das BGH Urteil AZ I ZR 74/06 vom 11.09.2008 gedeckt, welches das private Anbieten, Verkauf von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.
Ich habe bereits bei Kanzleien mit kostenloser Erstberatung angefragt und Emails erhalten, diese verweisen aber u.a. auf folgende Fälle: LG München I Urt. v. 2. 8. 2017, Az. 37 0 17726/16, AG Geislingen, Urt. v. 24.03.2017, Az. 6 C 630/16; AG Frankfurt, Urt. v. 08.08.2017, Az. 30 C 470/17). So wie ich sie überflogen habe, und es auch in einem anderen Forum gelesen habe, beziehen sich diese Fälle nur auf gewerbliche Verkäufer und auf personalisierte Tickets. Beides hier nicht der Fall. Diese Kanzleien meinen nur, das man auf ca. 250€ runterhandeln könne und dabei noch Honorarkosten von 175€ entstehen, was die ganze Aktion irgendwie obsolet macht. Daher schätze ich mal, dass diese Kanzleien auch nur ein Stück vom Kuchen haben wollen und daher die Erfolgsaussichten untergraben. In anderen Foren hab ich gelesen, das durch ein Anruf oder eine modUE die Schadensersatzforderung deutlich gesenkt wurden, was mir sehr dubios erscheint.
Daher bitte ich um Tipps und Rat, ob ihr oben genanntes auch so seht und wie man hier weiter vorgeht, da ich jegliche Schadensersatzforderung nicht einsehe. Ignorieren fällt mir auch schwer, da mit einer Vertragsstrafe von 2.500€ gedroht wird, was ich nicht mal soeben riskieren will.
Bitte nur antworten, die nicht „selber Schuld“ oder ähnlichen Mist enthalten. Ähnliche Erfahrungen, wie oben geschildert, wären daher wünschenswert.
Ich danke für jegliche Antworten!