Entlassung Beamter auf Widerruf mögliche Konsequenzen?

Guten Abend geehrte Community

Ich stehe möglicherweise vor einem Chaos und bin aufgrund meiner beruflichen Situation auf eure Antworten wirklich angewiesen;(

Momentan absolviere ich seit knapp zehn Monaten eine Ausbildung und bin Beamtenanwärter im mittleren Dienst. Leider bin ich gleich zu Beginn des Vorbereitungsdienstes durch probleme mit gewissen Vorgesetzen anhand einer aüßerst schlechten Beurteilung negativ in Erscheinung getreten. Daraufhin wurde mir von seitens der Behörde mitgeteilt, das man das ganze weiterhin intensiv beobachten würde und mich mit anderen Worten quasi vor die Tür setzen würde, wenn ich die Erwartungen, die an mich gestellt werden nicht erfüllen sollte.

Nun ist es so, dass ich meinen ersten Teil der Zwischenprüfungklausuren geschrieben habe und ich trotz guter Vorbereitung mir vom Bauchgefühl ziemlich sicher bin, für diese Klausur eine 5 oder 6 zu bekommen, da ich einen Blackout hatte. Ich wirke dadurch extrem angespannt und hatte bereits eine schlechte Ausgangspostion. Jetzt ist es so das ich mir über alle möglichen Konsequenzen berechtigte gedanken machen muss, zu diese zählen unter anderem meine Entlassung da ich Beamter auf Widerruf bin. Meiner größten Sorge sehe ich aber etwas anderem entgegen und zwar soll es üblich sein, das Behörden generell den Anwärtern nahe legen, sie sollten doch freiwillig von selbst aus dem Vorbereitungsdienst ausscheiden, um somit die unter Auflagen gewährten Anwärtersonderzuschläge im vollen umfang dann anschließend zurückfordern zu können. Ich habe zudem vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst eine derartige Vereinbarung unterschrieben in dem es heißt: Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn die Anwärterin oder der Anwärter nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt.Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die die Beamtin, der Beamte, die frühere Beamtin oder der frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel

Worauf kann ich mich im falle des nicht bestehens der Zwischenprüfung einstellen? In diesem Gesetzestext ist von "nicht vor dem Abschluss" des Vorbereitungsdienstes und dem schuldhaftem nichtbestehen der Laufbahnprüfung die Rede, heißt das etwa das ich für all die Monate die Bezüge zurückbezahlen muss, selbst wenn ich keinen Antrag auf meine eigene Entlassung stelle und mich weigere freiwillig aus dem Vorbereitungsdienst auszuscheiden? Muss ich einer Rückforderung des Anwärtersonderzuschlages auch fürchten, wenn die Behörde mich entässt?

Ich bitte um Hilfe

viele grüße Olaf

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"Verlasse ich mein Dienstzimmer betrete ich Feindesland", sollte ein hoher deutscher Beamter so etwas sagen?

Beamte, zumal hohe Beamte wie beispielsweise ein Generalstaatsanwalt haben, verglichen mit "einfachen" Arbeitern, gegenüber ihrem Dienstherrn besondere Verpflichtungen.

Umsetzung oder Versetzung eines Beamten oder Richters wegen Streit ...

michaelbertling.de/beamtenrecht/rechtsprechung/vgkob...

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.08.16 - 2 BvR 877/16 - 19 2. Bei dem Vorliegen ernsthafter innerdienstlicher Spannungen gilt für Beamte…

gestörtes Vertrauensverhältnis - frag-einen-anwalt.de

frag-einen-anwalt.de/gestoertes-Vertrauensverhaeltnis...

Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Beamten und dessen Vorgesetzten ist zerstört. Der Vorgesetzte möchte keine weitere Zusammenarbeit mehr. Der…

Dienstvergehen von Beamten - KommunalForum.de

kommunalforum.de/beamte_dienstvergehen.php

(1) Beamtinnen und Beamute begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Ein Verhalten außerhalb des…

Wie ist eure Meinung dazu wenn zB ein Generalstaatsanwalt äußerst

Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland“

Feindesland: Der Staat gegen Fritz Bauer

freidenker.cc/feindesland-der-staat-gegen-fritz-bauer/11484

Fritz Bauer war ein Landesverräter – doch genau aus diesem Grund war er auch ein Held, der mit seiner Tat Deutschland ein Stück besser machte.…

Frankfurter Auschwitzprozess: Der Fritz-Bauer-Kult - FAZ.NET

faz.net/aktuell/politik/inland/frankfurter-auschwitzpr...

„Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich Feindesland“, lautet das inzwischen wohl bekannteste Zitat, das Fritz Bauer zugeschrieben wird. Ein…

Fritz Bauer – „Ein Held von gestern für heute“

bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fritz_Bauer_2015...

Fritz Bauer ist bei seiner Arbeit damals auf enorme Widerstände gestoßen – gerade aus den eigenen Reihen. „Wenn ich mein Büro verlasse, betrete…

Wer war eigentlich Fritz Bauer? - fnp.de

fnp.de/frankfurt/eigentlich-fritz-bauer-10391900.html

Mit wie viel Gegenwind er dabei Leben musste, verdeutlicht eines seiner berühmtesten Zitate: „Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich…

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Lehrer Verbeamtung viele Fragen?

Ich überlege jetzt seit einer Weile Lehramt zu studieren, da ich dieses Jahr mein Abitur mache.

Dazu habe ich jedoch einige Fragen und Dinge, die ich nicht ganz verstehe.

1. In welchem Bundesland ist die Wahrscheinlichkeit hoch verbeamtet zu werden?

2. Welche Fächer sind besonders gefragt? Ich denke bei mir wird es definitiv Englisch werden. Beim Zweitfach bin ich mir noch unsicher. Evtl eine zweite Fremdsprache. Macht das Sinn? Geschichte und Politik interessieren mich aber auch. In den MINT Fächern bin ich leider nicht sehr begabt.

3. Wie genau funktierts das mit der Verbeamtung bzw in welchem Bundesland wird man verbeamtet. In dem, in welchem man seinen Master macht? Oder da wo man das Referendariat absolviert?

4. Kann ich mir grob aussuchen, an welcher Schule ich arbeiten will? Oder wird das einfach festgelegt?

5. Wie hoch ist allgemein die Chance verbeamtet zu werden? Ich höre des Öfteren, dass dies wohl garnicht so einfach sei, und viele junge Lehrer noch darum kämpfen.

6. Ich habe mich noch nicht auf eine Schulform festgelegt, peile jedoch Gymnasium oder Berufsschule an. Die Besoldung liegt da doch in der A13, Grundschullehramt noch A12? Ist das überall so?

Vielleicht findet sich jemand, der ein wenig Ahnung hat.

LG:)

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Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

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Verbeamtung von Angestellten bei Bus & Bahn als Lösung zur Vermeidung von Streiks und Gewährleistung der "öffentl. Verkehrsinfrastruktur"?

Bei der "großen Streikwelle" im Bereich "Bus & Bahn" zur Zeit in GROSSBRITANNIEN bekommt man ja als Jemand, der auf ÖPNV hierzulande angewiesen ist, richtig Angst! - Gut möglich, dass das auch in Deutschland so passieren wird, dass plötzlich kaum noch Züge oder Busse fahren?! (bei den ganzen (angeblich) "corona"- und "Ukraine- Krieg"- bedingten (z.T. enormen!) Preissteigerungen der letzten Jahre fühlen sich somit viele Angestellte halt im "Recht", einen "Inflationsausgleich" (zur Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten) zu fordern: und falls sie diesen nicht (freiwillig) bekommen, wird eben "notfalls" GESTREIKT! (so verständlich es auch für die Beschäftigten ist: so "schlecht" ist es dabei für den FAHRGAST/ die Allgemeinheit! - Denn WIR sind schließlich auf die "Öffentl. Verkehrsmittel" angewiesen!))).

Muss ich mir jetzt einen Gebrauchtwagen zulegen? (habe leider nicht das Geld dazu!).

Was soll man als Arbeitnehmer nur tun, wenn Busse und Bahnen nicht mehr fahren?!

Da ist mir eine IDEE gekommen: könnte man - so weit "Überhaupt" noch möglich (nach der teilweisen Privatisierung der "öffentl. Verkehrsbetriebe") - die Angestellten der Verkehrsbetriebe nicht kurzerhand einfach "verbeamten", so dass Diese gar nicht mehr STREIKEN dürften?! (schließlich ist der Sinn der "öffentl. Verkehrsmittel" ja der, dass er "Funktioniert"!).

Der (insbesondere "ärmere" Fahrgast (und Arbeitnehmer) hätte dadurch eine große Sorge weniger!

Wäre es - im Sinne einer "funktionierenden (ÖPNV-) Verkehrsinfrastruktur" - dann nicht sogar besser, wenn der Staat wieder mehr "Verantwortung" für das Funktionieren einer "Verkehrsinfrastruktur" (insbesondere im Sinne des ÖPNV) übernehmen würde, indem er (so weit rechtlich möglich) die "Privatisierungen" bei Bus & Bahn (insbesondere beim ÖPNV) wieder RÜCKGÄNGIG machen würde?! (bzw. in mehr "öffentl. Ausbau von Schienennetz"/ mehr (staatl.!) flächendeckendes ÖPNV- Netz investieren würde!?). - Letztlich könnte somit das "Öffentl. Verkehrsnetz" (Bus & Bahn) immer GEWÄHRLEISTET bleiben (auch, weil nicht mehr "gestreikt" werden würde, falls damit auch die Bahn- und Busangestellten VERBEAMTET werden würden!). - Immerhin besteht ein großes ÖFFENTL. INTERESSE daran, dass Busse & Bahnen reibungslos funktionieren (Lehrer sind ja z.B. auch Beamte)!

Der Vorteil wäre also dadurch, dass die Bus- und Bahnangestellten BEAMTE werden würden für den FAHRGAST der, dass der "Verkehrsbetrieb" immer gewährleistet wäre (und man somit auch immer (pünktlich!) zur Arbeit kommen würde!) - da die Bus- und Bahnangestellten halt so NICHT mehr STREIKBERECHTIGT wären!

Für (z.B.) die "Kommunen" (öffentl. "Versorger" des ÖPNV) wäre der Vorteil zudem der, dass ihre Angestellten bei den Verkehrsbetrieben keine "Überhöhten Gehaltsforderungen" stellen dürften!

Ich möchte hier keine "Italien. Verhältnisse" haben (wo selbst in Großstädten zeitweise kaum ein geregelter Busbetrieb "möglich" war! (mit entsprechenden ("persönl." und) wirtschaftlichen Folgen!).

Also warum nicht?!

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Vorwurf Unfallflucht Parkrempler Beamter auf Probe?

Hallo,

Mir ist leider etwas sehr doofes passiert. Beim parken auf einem Supermarktparkplatz ist mein Auto nach dem Abstellen gegen ein davor parkendes gerollt (Nummernschild an Nummernschild). Aufgenommen mit einer dashcam wie ich es im Nachhinein sehen konnte.

Die Unfallgegnerin soll mich beim Kaufhaus ausrufen lassen haben. Jedoch habe ich das nicht mitbekommen. Als ich zu meinem Auto kam bemerkte ich wie nah die Autos standen dachte mir aber nichts dabei und bin nach Hause gefahren.

2. Tage später klingelte die Polizei bei mir ich war sehr verdutzt. Der beamte fragte mich nach dem Vorfall und zeigte mir Fotos und meinte es wird ermittelt wegen fahrerflucht. Ich sagte ihm das ich bemerkt hätte das die Autos nah beieinander standen habe mir aber nichts dabei gedacht. Meine dashcam hat aufgenommen wie mein Auto nachdem ich ausgestiegen bin näher an das andere heran gerollt ist.

Heute war ich da und teilte mit das ich keine Aussage machen werde und es dem Rechtsanwalt übergebe. Ich habe dennoch meine handynummer dagewesen und habe dem Polizisten mitgeteilt das die Nummer an der geschädigte herausgegeben werden darf zwecks Kontaktaufnahme.

Diese hat sich auch wenig später vei mir gemeldet und meinte wir könnten den Schaden ohne meine Haftpflicht Ausgleich da der Schaden nur bei ca 100 Euro liegt. Sie will sich mit mir treffen. Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Soll ich mich mit der geschädigten treffen ?

Meine größte Sorge ist allerdings das ich meine Verbeamtung verliere. Ich habe bis April 2023 Probezeit. Wie verhalte ich mich am besten ?

Unfall, Anwalt, Kfz-Versicherung, Beamte, beamtenrecht, Fahrerflucht, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Strafe, Disziplinarverfahren
Würdet ihr studieren gehen mit 24 oder findet ihr das zu spät?

brauche DRINGEND Ratschläge

und Erfahrungen falls jmd auch erst später angefangen hat!!!!

Ich mache meine Ausbildung gerade zu Ende, sie geht bis Ende November und dann würde ich halt arbeiten.

Hätte eig direkt nach der Arbeit studieren wollen, aber ist wegen Ausbildungsende nicht mehr möglich.

Welche Nachteile habe ich wenn ich so spät studiere außer dass ich eben wieder finanziell klein trete?

Ich würde eig gerne in eine kleine Wohnung für das Studium und sonst hab ich halt n Auto wo ich dann Tank auch weiter bezahlen muss.

Habe überlegt neben der Arbeit 1 Jahr zu studieren, damit das 1 Jahr nicht umsonst ist, wegen der Belastung mach ich mir schon Sorgen und wie der AG reagiert weil ich Beamter wäre.

Ich kann die Zeit nicht zurückdrehen wo ich 20 Jahr, mit Abitur fertig und dann einfach studieren (BWL oder Jura).

Ich schreibe schon Bewerbungen für duales Studium nächstes Jahr und sonst überlege ich eben BWL oder Jura Vollzeit zu studieren.

würdet ihr überhaupt Jura empfehlen wenn es so lange dauert oder sollte ich lieber bwl nehmen obwohl mir das andere mehr gefallen würde (mache momentan auch was mit Gesetzen)??????

Lohnt sich das überhaupt noch, weil man dann insgesamt weniger verdient als jemand der früher fertig ist?? Schafft man es das finanzielle wieder einzuholen?

Ja 85%
Nein 15%
Lernen, Schule, Ausbildungsvertrag, beamtenrecht, BWL, Entscheidung, Jura, Studienwahl, Studium und Beruf
Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
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Berufssoldat und Asperger?

Ich bin Berufssoldat. Also theoretisch Beamter auf Lebenszeit. Nun hab ich aber seit einiger Zeit den Verdacht, dass ich an Asperger-Autismus leide. Alles davon trifft voll auf mich zu.

Erfahrungen in der Schule, Mobbing, schlecht in Sport, Umgang mit Menschen, Verhalten in Partnerschaften, höhere Intelligenz, mangelnde Sozialkompetenz, zurückgezogenes Leben, sonderbare Interessen, viel Ruhe und viel Zeit für mich, Stress bei unbekannten Situationen usw.

Andersherum habe ich aber auch schon gelernt mit Gestik und Mimik zu arbeiten (Feldwebellehrgang) und Leuten in die Augen zu gucken. Und ich kann auch überall hinfahren ohne vorher eine Woche lang schlecht zu schlafen.

Aber auf Arbeit, im technischen Bereich, bin ich halt ein Ass. Ich kann immer noch nicht vor fremden Gruppen sprechen, aber bei Fachfragen und Ablaufen und Organisation/Planung kommt keiner ran. Auch war ich schon auf Übungen und hab über 365 Einsatztage. Ich kann mit Stress um weil ich klar fokussiert arbeite.

Nun überlege ich mir offiziell die Diagnose zu holen. Zur eigenen Beruhigung und auch sogesehen als persönlichen Beweis dafür, dass alle Probleme/Schwierigkeiten in meinem Leben einen Grund haben. Und auch für andere Menschen. Wenn man darüber redet bekommt man viel mehr Verständnis. Viele sagen aber auch "Jaja, steiger dich da nicht rein". Natürlich täuscht es. Beamter, Haus, Garten, Auto. Aber mein Spezialinteresse ist meine Arbeit und diese wird gut bezahlt und dann kommt eins zum anderen. In der Privatwirtschaft mit Zeitdruck und Existenzsorgen und Kundenkontakt wäre ich völlig gescheitert. Das wird eben nicht gesehen. Genauso wenig das ich mit 0 Leuten Kontakt habe und auch nicht will.

Ebenso leiste ich IGF und DSA ab und auf fachlicher Ebene kann ich auch mit anderen Leuten reden. Auch nach Dienst geht es meist ums fachliche. Kein Smalltalk.

Weiß jemand ob ich Nachteile durch die Diagnose im Beruf erfahren werde? Oder hilft es mir sogar? Könnte ich im Zweifel dienstunfähig sein, obwohl ich mich nicht so fühle? Wie legt der Staat es aus? Wie legt die Bundeswehr es aus? Wie geht man mit Verbeamteten um? Ich würde es schon gerne offiziell haben. Aber ich mache mir Sorgen darum, dass meine Existenz dadurch in Gefahr gerät.

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Verbeamtung, Einreichung Rechnung Beihilfe Psychotherapie?

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich bin momentan Beamter auf Probe beim Finanzamt und habe einen Zettel auf dem "vorraussichtlich geeignet" vermerkt ist.

Diesen Herbst würde ich grundsätzlich auf Lebzeit verbeamtet werden. Die Eignung beim Amtsarzt wurde bereits als Anwärter erbracht, dort wurde auch nichts verheimlicht. Einen erneuten Besuch beim Amtsarzt müsste ich NUR machen, wenn ich ca. 15-20 Krankheitstage hätte. (Bayern)(die bekomme ich normal nicht zusammen, habe teilweise extra auch Urlaub genommen wenn ich krank war)

So. Nun sind folgende Rechnungen da:

1. Notarzt wg. Schwindel u. Kreislaufkollaps

2. Rechnung über 4 Tage Krankenhaus wg. Psychischer Krankheit (Angst/Panikattacken)

3. Nun folgt auch noch eine Psychotherapie mit mehreren Stunden

Die eine Hälfte der Beträge bezahlt die private Krankenversicherung, das dürfte meiner Meinung nach bei allem kein Problem sein, im Bezug auf Job behalten, oder (?)

Die andere Hälfte würde die Beihilfe bezahlen. Da ich nicht weiß, inwieweit da eine Absprache mit dem Arbeitgeber da ist, möchte ich diese Rechnungen erst NACH der Verbeamtung auf Lebzeit einreichen.

Ist es möglich, meine Verbeamtung auf Lebzeit in diesem Fall rückwirkend wieder zurückzunehmen ? Ich würde nichts "verheimlichen", weil ich ja zu keinem Amtsarzt mehr muss, lediglich später einreichen bei der Beihlfe.

Gibt es da was was ich möglicherweise vergessen/übersehen habe ?

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