Kann man trotz einer Psychotherapie verbeamtet werden?

5 Antworten

Hallo,

ich würde Dir raten, dass Du genau dieses Thema bei Deinem Psychotherapeuten ansprechen solltest, wenn Du Dich dazu entscheidest, eine Therapie zu machen.

Er wird Dir eine Antwort auf diese Frage geben können.

Wir kennen Deine genauen Probleme nicht und können daher nicht urteilen...

Ja. Allerdings steht vor der Verbeamtung auf Lebenszeit immer eine amtsärztliche Untersuchung an.

aus: https://www.betzold.de/blog/amtsarzt/

"Verhindert eine psychotherapeutische Behandlung eine Verbeamtung?

Die Angst, aufgrund einer in Anspruch genommenen psychotherapeutischen Behandlung in der Krankenakte nicht in ein Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, führte teilweise dazu, dass Lehramtsanwärterinnen und -anwärter notwendige Therapien nicht angetreten haben.

Inzwischen sind therapeutische Maßnahmen längst kein zwingendes Ausschlusskriterium mehr. Natürlich spielt die Art der Erkrankung und die Prognose eine Rolle, doch die Inanspruchnahme von Hilfe wird durchaus positiv bewertet.

Johannes Röhrens von der psychosozialen Beratungsstelle des Münchner Studentenwerks erklärt gegenüber der Süddeutschen Zeitung, ein Amtsarzt werde v. a. bei therapierten oder durch traumatische Ereignisse entstandenen Erkrankungen eher sagen: „Gut, dass Sie sich Hilfe geholt haben.“

Negativer sieht er die Chance auf eine Verbeamtung bei Erkrankungen mit einer langen Behandlungsdauer oder einer schlechten Prognose auf Heilung an."

Es wird zwae gesagt 'nicht unbedingt' aber selbst bei ausgeheilten Sachen, bei denen du nicht in einer Hochrisikogruppe mehr bist hast du schechte Chancen.

Wenn du es dir leisten kannst, bezahl selbst, dann wird das beim Antrag auf verbeamtung nicht offengelegt, was du hattest.

Woher ich das weiß:Recherche

Eine Psychotherapie bedeutet ja nicht, dass man straffällig wurde. Im Idealfall hat die Therapie ja dazu geführt, dass der Patient beschwerdefrei wurde.

Muß es die Dienststelle denn unbedingt wissen. Ist doch geheim und Datenschutz.

YvonneM2508  05.08.2021, 21:38

Vor einer Verbeamtung müssen alle Krankheiten bei der amtsärztlichen Untersuchung wahrheitsgemäß angegeben werden, und die behandelnden Ärzte müssen ggf. von ihrer Schweigepflicht entbunden werden.

Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben kann die Berufung ins Beamtenverhältnis umgehend widerrufen werden.

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