Schweigepflicht vs. Legalitätsprinzip?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er ist in dem Moment nicht Polizist, sondern Sanitäter. Das heißt es gilt vorranging die Schweigepflicht nach §203 StGB. Das er Polizist ist, befreit ihn nicht von der Schweigepflicht, dazu fehlt schlicht die Gesetzesgrundlage.

Das Legalitätsprinzip kann erst greifen, wenn er nicht der Schweigepflicht unterliegt. Das kann man insoweit nicht mit der Freizeit ohne Schweigepflicht vergleichen.

Wie wäre es z.B. bei einem Raub? Wäre dann sogar schon allgemein eine Befreiung von der Schweigepflicht möglich, auch ohne Polizeitätigkeit?

Man muß hier die reine Strafverfolgung von der Verhinderung von Straftaten unterscheiden. Bei der Verhinderung von laufenden Straftaten, kommt der §34 StGB ( rechtfertigender Notstand) in Betracht.

Du unterscheidest in zweierlei Hinsicht.

in welcher Sphäre hat der Polizist Kenntnis bekommen.

intim-privat-sozial-öffentlich

Wie schwer ist die Straftat.

in der Konstellation hat er zwar nur in der sozial oder gar öffentlichen späre davon mitbekommen, aber ein btm-Verstoß ist so unbedeutend, dass der Polizist hier nicht handeln muss.

GerBra2100 
Fragesteller
 15.02.2021, 11:18

Wie wäre es z.B. bei einem Raub? Wäre dann sogar schon allgemein eine Befreiung von der Schweigepflicht möglich, auch ohne Polizeitätigkeit?

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AnglerAut  15.02.2021, 11:20
@GerBra2100

Die Schweigepflicht betrifft ja eigentlich nur medizinische Belange, wir sind nicht beim beichtgeheimnis.
insofern müsste der Polizist bei Raub handeln.

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