Welche Schweigepflicht haben Psychologen?

11 Antworten

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Auszug (Einzelheiten kannst du dem unter dem unten stehenden Link - PDF-Datei entnehmen):

Diplom-Psychologen unterliegen gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.

Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung. In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

Quelle: Gibt es Ausnahmen bei der Schweigepflicht? Jan Frederichs Rechtsanwalt
Link: http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/report_texte/2003_report_frederichs_schweigepflicht.pdf

Diplom-Psychologen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht. Dies unterstreicht die große Bedeutung des Vertrauens der Bevölkerung in die Verschwiegenheit des Berufsstands der Diplom-Psychologen. Man kann durchaus behaupten, dass die Schweigepflicht für sie noch bedeutungsvoller ist als die für die anderen in der Vorschrift genannten Berufsgruppen, geht es doch nicht selten um Miteilungen, die der Betroffene als sehr persönlich und intim empfindet und häufig nicht einmal dem engsten Familien- oder Freundeskreis anvertraut. Gelegentlich ergeben sich aber Situationen, in denen Dipl.-Psychologen überlegen, ob sie ihre Schweigepflicht brechen dürfen oder gar müssen, insbesondere wenn sie von Straftaten erfahren. Dabei geht es nicht nur um Straftaten des Patienten bzw. Klienten selbst, sondern auch um Straftaten Dritter, von denen ein Diplom-Psychologe im Rahmen seiner Tätigkeit für seinen Patienten bzw. Klienten erfährt. Diplom-Psychologen müssen klären, wo sie ihr weiteres Vorgehen auf der Skala »Schweigepflicht – Offenbarungsbefugnis – Offenbarungspflicht« einzuordnen haben.

Ausnahme sind bestimmte schwere Straftaten = http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/report_texte/2003_report_frederichs_schweigepflicht.pdf

Ja, die gibt es! Nur bei Straftaten gibt es Ausnahmen.

Diplom-Psychologen unterliegen gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht.

Dies unterstreicht die große Bedeutung des Vertrauens der Bevölkerung in die Verschwiegenheit des Berufsstands der Diplom-Psychologen.

Man kann durchaus behaupten, dass die Schweigepflicht für sie noch bedeutungsvoller ist als die für die anderen in der Vorschrift genannten Berufsgruppen, geht es doch nicht selten um Miteilungen, die der Betroffene als sehr persönlich und intim empfindet und häufig nicht einmal dem engsten Familien- oder Freundeskreis anvertraut.

Gelegentlich ergeben sich aber Situationen, in denen Dipl.-Psychologen überlegen, ob sie ihre Schweigepflicht brechen dürfen oder gar müssen, insbesondere wenn sie von Straftaten erfahren.

Dabei geht es nicht nur um Straftaten des Patienten bzw. Klienten selbst, sondern auch um Straftaten Dritter, von denen ein Diplom-Psychologe im Rahmen seiner Tätigkeit für seinen Patienten bzw. Klienten erfährt.

Diplom-Psychologen müssen klären, wo sie ihr weiteres Vorgehen auf der Skala »Schweigepflicht – Offenbarungsbefugnis – Offenbarungspflicht« einzuordnen haben.

Ausnahme sind bestimmte schwere Straftaten Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten.

http://www.bdp-bw.de/backstage2/baw/documentpool/schweigepflicht_pdf.pdf

HabboAllround  11.11.2012, 16:54

Warum kommentierst du deine Fragen mit einer antwort?Bist du einfach nur Punktgeil oder was?

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Mucker 
Fragesteller
 26.11.2012, 21:43
@AllanPoe

@HabboAllround Ich habe meine Frage nicht kommentiert - sondern auch selbst gegoogelt und sie dann beantwortet - da sie zur allgemeinen Information der minteressierten User noch Daten enthält, die wichtig sind.

Das darfst du übrigens auch - und du darfst auch die Frage beantworten - wenn du dazu in der Lage bist.

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Die Schweigepflicht ist die gleiche wie bei jedem anderen Arzt.Er darf an private Personen keine Auskunft geben.Wenn der Patient eine Straftat begeht,kann das Gericht diese Schweigepflicht auflösen und die Polizei kann dann Auskünfte bekommen.Allerdings sonst niemand anders

mit deinen erziehungsberechtigten dürfen sie reden und mit dir- wenn es sein muss auch mit einem arzt aber das wars auch schon

Ocylia  21.03.2012, 08:28

Nein dürfen sie nicht, nur unter den Umständen das eine Gefahr bestehen könnte, wie ein Selbstmordversuch.

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steffiiiXD  21.03.2012, 08:30
@Ocylia

ich hab nicht gesagt dass es generell so ist... "wenn es sein muss" heißt soviel wie "wenn sie damit dein leben verlängern" etc. und mit den erziehungsberechtigten dürfen sie reden

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Ocylia  21.03.2012, 08:33
@steffiiiXD

Nein dürfen sie immernoch nicht. Auch ein Minderjähriger hat ein Recht auf die Schweigepflicht. Versteh das doch mal

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Tilvur  21.03.2012, 11:30

...und auch das nur, solange der Betreffende jünger ist als 14. Ab 14 greift das Selbstbestimmungsrecht, dann dürfen Ärzte wie Psychotherapeuten jegliche Daten nur noch mit Einwilligung des Patienten weitergeben.

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