Kann ein Finanzbeamter/Lehrer nebenbei selbstständig sein?

3 Antworten

Da sollte man sich die Regelungen genauer ansehen. Eine gewerbliche Tätigkeit, wie auch eine Selbstständigkeit und ein Beamtenverhältnis schließen sich in der Regel aus. Das beamtenrechtliche Dienst- und Treueverhältnis verlangt die "volle Hingabe zum Beruf". So wird von einer fiktiven Überlastung bei einer Überschreitung der Arbeitszeit in der Nebentätigkeit von mehr als 8 Stunden ausgegangen. Außerdem darf keine Kollision der dienstlichen Interessen und gewerblichen Interessen entstehen. Dies bei einer Selbständigkeit mit Sicherheit auszuschließen wenn doch zumeist diese Selbständigkeit auch mit Privatinvestitionen und finanziellen Risiken und damit erheblichen privaten Interessen einhergeht, ist eher fraglich. Und allein wegen dieser Gefahr werden gewerbliche Tätigkeiten in der Regel nicht genehmigungsfähig sein. Außerdem darf ein Beamter während der Krankheit nicht arbeiten und welcher Selbständiger wird dies immer konsequent sicherstellen. Ist ein Beamter während der Krankheit privat gewerblich tätig, liegt der Verdacht sehr nahe, dass er dann auch Dienst verrichten könnte. Der Beamte ist verpflichtet während einer Erkrankung dem Dienstherrn seine Dienstleistung in dem Umfang anzubieten, in welchem er Dienst verrichten kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Beaal  31.10.2019, 18:38

Und wenn Sie auch noch Arbeitgeber sind, dürfen Sie genaugenommen während Ihrer dienstlichen Tätigkeit und während einer Erkrankung keinerlei Arbeitgeberpflichten ausüben und sind in dieser Zeit demzufolge nicht für Ihre Arbeitnehmer und auch für andere nicht erreichbar. Kaum vorstellbar, wenn der Zoll oder andere Behörden Sie ad hoc brauchen. Auch Urlaubszeiten, die zur Erholung genutzt werden sollen sind in dieser Hinsicht problematisch.

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Ja, das ist möglich, als Beamter darf man grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, solange das die volle Arbeitskraft innerhalb des Beamtenverhältnis nicht beeinträchtigt. Dabei spielt es keine Rolle ob die Nebentätigkeit selbstständig ist oder nicht; allerdings braucht man in jedem Fall die vorherige Genehmigung des Dienstherrn.

Die Antwort vom @dandy100 gefällt dir offenbar noch nicht, hier ist aber nichts hinzuzufügen.

Der Finanzbeamte als Selbstständiger könnte vielleicht dann scheitern, wenn er im eigenen Bezirk in der Betriebsprüfung ist.

Beim Lehrer sehe ich keine Probleme.

Die Stunden für die Nebentätigkeit sind allerdings beschränkt, hier hat aber jede Behörde ihre eigene Regelung.