Das MRT bleibt beim Arzt, der Bericht geht an die BG.

Die BG wird sich maximal mit dem AG in Verbindung setzen, wenn für deine Weiterbeschäftigung nach Genesung irgendwelche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

In die Akten der BG hat der AG meiner Meinung nach keine Einsicht. Hierfür müsstest du den BG Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

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Sofern der Erblasser nicht in Bayern gewohnt hat - musst du dich als Erbe schon selbst kümmern.

Alternativ wenn der Verstorbene ein Testament bei Gericht hinterlegt hatte dann wird dies vom Gericht eröffnet und den Erben übersandt.

Am einfachsten - beim zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Verstorbenen) anrufen und fragen, ob bereits ein Nachlassvorgang existiert.

Falls nein - als gesetzlicher Erbe einen Termin zur Beantragung eines Erbschein machen. Vorher sinnvollerweise über den Nachlasswert sich im Klaren sein. Die Frist der Ausschlagung kann auch ohne deine Berufung zum Erben unter Umständen bereits laufen.

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Das funktioniert nur wenn dir deine Arbeit auch Spaß macht.

Nur damit das Geld reinkommt - motiviert meines Erachtens auf Dauer nicht. Dann kann die eigne Motivation vielleicht sein " Halt durch damit du dir dies und jenes leisten kannst"

Persönliche Meinung.

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Ja, auf jeden Fall

Beisitzer beim Arbeitsgericht - war ich bereits. Hatte ich aus zeitlichen Gründen niedergelegt.

Bei der letzten Ausschreibung Schöffe hatte ich tatsächlich überlegt, ob ich mich bewerbe - hatte dann aber selbst gesundheitliche Probleme. Vielleicht das nächste Mal.

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Die Frage beantwortet dir der Notar, der die Teilungserklärung erstellt hat.

Wenn eine rechtskräftige Urkunde vorliegt, ggfs noch Vollmachten aufgenommen sind - kann anschließend auch eine weitere Beurkundung erfolgen. Die Eintragung ins Grundbuch muss nicht unbedingt abgewartet werden. Ggfs muss in der zweiten Urkunde Bezug auf die erste Urkunde genommen werden.

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Ich bin in einer Gewerkschaft, bin aber nicht aktiv, sondern nur zahlendes Mitglied.

Die Kundgebungen finden ohne mich statt, bin kein Fan von solchen Veranstaltungen.

Ich finde Gewerkschaft und Tarifverträge wichtig, ich bin nicht der Mensch, der seine Lohnerhöhung selbst verhandeln könnte.

Ohne Mitglieder und der Bereitschaft zum Streik - keine Lohnerhöhung.

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Mit der 6fach Impfung und Masern +Varizellen, viel bleibt dann ja nicht mehr über.

Bevor ich hier mit der Mutter wieder vors Gericht ziehe, würde ich dies mit dem Kinderarzt besprechen.

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Ich nehme an dann muss die Person die Erledigung der Versorgung des täglichen Bedarf über Betreuung oder Pflege organisieren.

Als Mieter kommt evtl eine Mietminderung in Betracht.

Geht es um die medizinische Versorgung ggf um Hausbesuch beim Arzt bitten und die Situation schildern.

Die Hausverwaltung... Ist meiner.Ansicht ausschließlich für die Beauftragung der Reparatur zuständig.

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Ob es eine Pflicht der Einfriedung gibt - erzählt dir deine entsprechende Landes- oder Kommunal Vorschrift des Nachbarschaftsrecht.

Allerdings regelt diese meines Wissens nirgends die Art der Einfriedung .Eine Einfriedung ungleich Sichtschutz.

Wenn du einen Sichtschutz willst- musst du diesen selbst stellen.

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Bedeutet du hast künftig ein Eckgrundstück. Eindeutig beantworten kann dir dies nur die Gemeinde, .

Ich denke mit der einen Grundstücksseite kommst du auch in die Erschließungskosten.

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Angestellter, noch kein Beamter - aber auch kein Anwärter.

Dann bewirbst du dich auf Stellenausschreibungen und musst das Vorstellungsgespräch als geeignetster Kandidat für dich entscheiden.

Inwieweit es bei euch die Regel gibt, dass frei werdende Stellen zuerst nur intern ausgeschrieben werden - beantwortet dir dein Personalrat.

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66-70

Regelaltersrente. Hoffe, dass diese in den nächsten 12 Jahren noch nicht hochgesetzt wird.

Früher will ich nicht, würde ja nur über Erwerbsminderung gehen.- dann wäre ich krank.

Altersteilzeit - gibt es bei meinem AG nicht.

Vorher aufhören und mit Abschlägen gehen - im Moment eher nicht mein Plan.

Gilt für Deutschland ;)

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Wenn dein Mann deine neue Anschrift bekommen will, beantragt er eine Auskunft aus dem Melderegister.

Siehst du darin ein Risiko, musst du beim Standesamt eine Auskunftssperre beantragen. Ob dieser statt gegeben wird, kommt auf deine Gründe an. Dann müsstest du zumindest bereits erfolgte Anzeigen gegen deinen Mann vorweisen können.

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https://www.eschborn-frankfurt.de/de/verkehr

Das die Polizei dir hier zugestimmt hat? Vielleicht aus Frust gegenüber der zuständigen Verkehrsbehörde.

Der Sponsor hat mit der Sache nichts zu tun, die erforderlichen Genehmigungen gehen in die Verantwortung des Veranstalters.

Letztendlich ist dein Ansprechpartner die nach Straßengesetz in Frankfurt zuständige Behörde für Genehmigung von Veranstaltungen- denn diese gibt die verkehrsrechtlichen Anordnungen vor.

Deine Forderung geht aber ins Leere.

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Was soll er tun? Nichts. Sich vielleicht einen anderen Schornsteinfeger suchen.

Die Nachbarn wissen wo dein Kumpel wohnt - von daher keine Weitergabe von personenbezogenen Daten. Hat mit Datenschutz nichts zu tun.

Ist die Information des Kaminfeger falsch - die Nachbarn einladen um sich vom Gegenteil zu überzeugen.

Wie will er beweisen, dass die Nachbarn die Info vom Schornsteinfeger haben.

Arbeitsrechtlich- ist dies vermutlich irrelevant und bleibt folgenlos. Im Schornsteinfegergesetz ist mir auch keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufgefallen.

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Die Freundin zieht mit einer Übernachtung ja noch nicht ein. Stellen sich folgende Fragen: wieso weiß die Vermieterin überhaupt von der Freundin? Irgendwas fehlt. Die Freundin muss dann in deinem gemieteten Zimmer übernachten.

Was geschieht wenn Vermieterin tatsächlich die Polizei ruft - kommt drauf an was die Vermieterin gegenüber der Polizei sagt.

Allerdings bist du noch minderjährig - wenn deine Eltern der Vermieterin auch für Ausübung Sorgerecht bevollmächtigt haben - ändert sich die Position der Vermieterin. Ggfs müssen dann deine Eltern hier ihr Einverständnis erteilen.

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Eine Rationalisierung im öffentlichen Dienst - wenn werden hier maximal Arbeitsbereiche ausgegliedert und privatisiert, dann befindet sie sich im Betriebsübergang.

Eine betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - halte ich für ausgeschlossen, lasse mir aber gerne durch mögliche Beispiele von was anderem überzeugen.

Für eine Kündigung einer Schwerbehinderten ist die Einbindung des Integrationsamt erforderlich. Egal, ob öffentlicher Dienst oder Privatunternehmen.

Also ja - eine Kündigung ist unter Einhaltung der Vorschriften möglich. Fällt sie bereits unter den besonderen Kündigungsschutz Tarifgebiet West über 40 Jahre und eine Beschäftigungszeit größer 15 Jahre ist ggf noch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich- ebenfalls unter Einhaltung der Vorschriften.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__745.html

Wenn C Mieter ist - kann auch dies erst durch Zustimmung von B erfolgt sein. Demzufolge kann auch die Änderung des Mietvertrages Erweiterung Nutzung Garten nur mit Zustimmung B erfolgen.

Einen reinen Garten (ohne Haus) könnten A und B theoretisch privatschriftlich aufgeteilt haben in linke und rechte Hälfte. Dann könnte man eine gewisse Selbstbestimmung über die jeweilige Hälfte vermuten, sofern auch die Zuwegung entsprechend ohne Beeinträchtigung der ideellen Hälfte von B möglich ist. Ein reiner Garten würde allerdings eher unters Pachtrecht fallen.

Kommt also auf die Verträge zwischen A und B an.

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Ob die Person noch lebt, bekommst du gegen Gebühr über eine Auskunft beim Melderegister raus. Eine letzte bekannte Anschrift - hast du ja offensichtlich.

Alternativ würde ich es mit einem Brief versuchen - falls der Empfänger dort nicht mehr gemeldet ist, kommt der Brief zurück.

Liegt die Person im Krankenhaus und besitzt keine sozialen Kontakte, die in der Wohnung nach dem Rechten sehen - wird der Briefkasten evtl bereits überfüllt sein.

Sollte die Person tatsächlich ohne Angehörige oder Notfallkontakt im Krankenhaus gestorben sein: kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung.

Das KH wird die persönlichen Dinge einlagern - Vermutung.

Alles andere klärt sich erst, wenn entweder Erben oder Gläubiger sich kümmern. Einen Anrufbeantworter.. wird niemand abhören, maximal wenn ein Verbrechen im Raum steht.

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Muss dann in den Kaufvertrag, der Kaufpreis beträgt xyz , mitverkauft wird eine Einbauküche im Wert von 20.000€. Oder so sinngemäß.

So sollten auch andere Möbel, die übernommen werden, im Kaufvertrag erwähnt und beschrieben werden.

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