Was darf man im Beamtenverhältnis?

4 Antworten

Natürlich darfst Du auch als Beamter Einkünfte aus Kapitalerträgen, Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung in unbegrenzter Höhe haben.

Es darf sich nur nicht um eine weitere Tätigkeit handeln (die Deinen Dienstpflichten als Beamter kollidiert).

Du kannst als Beamter soviele Wohnungen haben wie du möchtest und diese auch vermieten. Es gibt da keine Grenze über die Höhe der Mieteinnahmen.

Selbstverständlich darfst du so viele Häuser und Wohnungen dein Eigentum nennen, wie du möchtest. Du kannst sie auch vermieten. Wichtig ist nur, dass du alle Einkünfte versteuerst.

Selbstständigen Tätigkeiten darfst Du nachgehen. Wohnungen vermieten fällt darunter.