Hartz 4 , darf Familie unter-vermieten?
Hallo ,
ich bekomme Hartz 4 und muss bis nächstes Jahr Februar aus meiner Wohnung raus .
Wegen einer Geh-behinderung kann ich nur im Erdgeschoss wohnen . Die Wohnungen die ich gesehen habe , übersteigen alle die Miethöhe die die Stadt erlaubt .
Ich suche schon lange mein jetziger Vermieter hat früh Eigen-bedarf angekündigt . Aber ich finde nichts . Mein Bruder hat nun die Idee dass er mir eine Wohnung unter-vermieten könnte . Er würde mir seinen Mietvertrag so schreiben daß die Miete die Grenze der Stadt nicht übertrifft . Die restliche Summe , die er dem Haupt-vermieter zahlen muss würde ich ihm immer separat geben . Ist das erlaubt ?
4 Antworten
Wegen einer Geh-behinderung kann ich nur im Erdgeschoss wohnen
Wenn Du das mittels ärztlichem Attest nachweisen klannst, muß das Jobcenter m.M.n. auch eine Wohnung oberhalb der Angemessenheitsgrenze 'genehmigen'. Zumindest hinsichtlich drohender Obdachlosigkeit.
Die Untervermietung klingt schwammig, und ich glaube nicht, daß der Untermietvertrag unter den beschriebenen Umständen vor Gericht Bestand hätte.
Der solltest du wen möglich vermeiden aber wen du eine Gehbehinderung hast, kann dich der Vermieter so schnell nicht kündigen! Nicht das man dich und deinen Bruder zu einer Bg machen!
Du kannst wen du es nicht schon versucht hast über die behinderten stelle versuchen an eine Wohnung zu kommen die Behinderen gercht ist für dich!
Bei Familienangehören zur Untermiete zu wohnen, ist nicht verboten, sofern alle Unterlagen die dazu benötigt werden korrekt abgeben werden. Insbesondere ein Untermietvertrag + zugehörige Vermietererlaubnis die zur Untervermietung bestätigt. Wenn das Haus deinem Bruder gehört, dann entsprechend von ihm.
Allerdings würde ich dem JC gegenüber nicht sagen dass du da Privat noch Geld an deinen Bruder bezahlst, denn das ganze könnte dann als Haushaltsgemeinschaft gewertet werden und ggf. sogar dann die Mietkostenübernahme verweigert oder gar sein Einkommen, wenn Ihr im selben Haus / Wohnung lebt, mit angerechnet werden.
Wegen einer Geh-behinderung kann ich nur im Erdgeschoss wohnen .
Das muss ärztlich Attestiert sein wenn dem so ist.
Eigentlich nicht, aber es ist auch nicht direkt verboten.
Du schädigst ja niemanden, nur dich selbst.
Danke für die Antwort . Da ich nicht viele Ausgaben habe , wäre es mir kein Problem die Summe auszu-gleichen . Es soll keiner für mich zu viel zahlen . Es scheiterte bei den letzten Wohnungen die ich anmieten wollte wegen ca 60 € .