Kann ich als Bundesbeamter einen Tag Sonderurlaub beantragen, wenn ich Wahlhelfer war?

3 Antworten

es ist eigentlich ehrenamtlich und Du wirst freigestellt, die 50 euro ist kein Entgeld, sondern nur eine Verpflegungsentschädigung

§5(1) SUrlV greift hier nicht. Mit einer "Teilnahme" an einer öffentlichen Wahl ist die Kandidatur gemeint 😉

Und doch wird in aller Regel dafür Dienstbefreiung gewährt, was jedoch jedes Ressort für den eigenen Bereich selbst erlässt.

Dein Dienstherr (egal ob Bund oder Land) wird Dich grds. von der Dienstleistung befreien, wenn keine dienstlichen Erfordernisse dagegen sprechen und wenn Du nicht mehr, als die durch Dein Ressort für angemessen gefundenen Erfrischungsgelder annimmst.

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Stelle doch diese Frage dem örtlichen Personalrat. Für solche und andere Fragen ist er für dich da.

Familiengerd  05.08.2020, 18:40

... und ein solches Forum selbstverständlich auch!

Denn ansonsten könnte man ein Forum zu arbeitsrechtlichen Fragen ja gleich schließen!

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SirPeterGriffin  05.08.2020, 21:35
@Familiengerd

Richtig.

Aber wenn man in einem solchen Dienstverhältnis steht, wäre das mein erster Ansprechpartner.

So mache ich das auch.

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Familiengerd  05.08.2020, 22:15
@SirPeterGriffin

Es schadet ja nichts, sich vor einem Gespräch hier Informationen zu beschaffen, um nicht völlig "unbedarft" aufzutreten.

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SirPeterGriffin  06.08.2020, 11:18
@Familiengerd

Naja..... Dann kann man sich den Weg zum Personalrat auch sparen. 😉

Es macht nichts, wenn man nichts weiß. Für Arbeitsrechtliche Fragen und Probleme ist der PR schließlich ja. 😀

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