Versetzung Bundeswehr?

Liebe Leser, liebe Leserinnen,

Ich habe folgendes Problem bei meiner Einheit

Ich bin seit 5 Jahren bei den fallschirmjägern als Infanterie tätig. Ich bin leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu springen. Ich hatte demnach ein Personalgespäch mit meinem KpChef und bat ihm mich versetzen zu lassen. Eine Dienststelle in Schwarzenborn oder Munster würde mir vorgeschlagen. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, wegen Familie noch weiter weg zu sein. Ich bin deswegen jeden Tag meinem Spieß auf die Nerven gegangen und habe ihm darum gebeten, einmal seinen Netzwerk aufzubauen und für mich ggf. einen Dienstposten Heimatnah zu organisieren. Daraufhin sagte er, dass es keine Dienstposten im Raum, in der Nähe deiner Wohnung gäbe. Ich wollte mich aber durch nicht beeinflussen lassen und habe meinem Spieß erneut gefragt, ob ich selber Hand anlegen dürfe. Er gab mir die Bestätigung und sagte, dass es sowieso nicht funktioniert. Habe mich an dem gewünschten Dienstort einem PersFw vorgestellt und gefragt, ob es eventuell einen Posten für mich geben würde. Er meinte schrieb einen Versetzungsantrag und direkt ein Praktikum. Dann wird der KPChef eine Entscheidung treffen. Darauf hin habe ich dem Spieß die Sache geschildert. Habe anschließend lange darauf gewartet und es kam nichts. Ich habe dann selbst in köln bei meinem Sachbearbeiter angerufen und habe ihn meine Gründe genannt. Er hat mir dann einen DP- ID rausgesucht wo ich hin kann und hat eine Versetzung direkt von meiner Einheit zur neuen Einheit geschickt. Habe es auch alles unterschrieben.

Jetzt will der KpChef die Stelle zurück ziehen, obwohl Köln mir schon die Dienststelle zum 01.02.2023 zugewiesen hat.

Meine Frage?

Darf der KpChef darüber entscheiden, ob er mich gehen lässt, obwohl Köln mich schon eingeplant hat im System?

Darf der KpChef die offizielle Versetzung ( Bescheid liegt bei) einfach so auf einem anderen Dienstposten ändern?

Ich hoffe ich konnte meine Frage gut stellen.

Bitte um ernstgemeinte antworten

Vielen Dank

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Er darf und wird nichts ändern, allerdings die Änderung veranlassen. Also ja, er hat Einfluss darauf!

Grundsätzlich können Dienststellenleitungen über die ihnen unterstellten Mannschaften frei verfügen. Das bedeutet, dass einem Chef bzw. einer Cheffin keine Mannschaften ohne deren Zustimmung "genommen" werden. Eine nicht förderliche Versetzung kommt insbesondere dann nicht in Frage, wenn kein Ersatz gestellt wird.

Deiner Schilderung nach möchtest Du ohne haltbare/gewichtige Gründe versetzt werden. Das lässt die Bw nur zu, wenn es der Bw etwas bringt. Da Du hochwertig und kostenintensiv ausgebildet wurdest, wird man Dich nicht grundlos gehen lassen - insbesondere da in Ahlen keine Infanterie stationiert ist.

Falls Dir bereits eine Versetzungsverfügung ausgehändigt wurde, die Du auch bereits unterschrieben hast, und diese nun ohne erkennbaren Grund und ohne Dein schriftliches Einverständnis aufgehoben wurde, kannst Du Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

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Ja, das ist möglich, allerdings nicht zwingend (!).

Es hängt immer vom Bedarf ab. Solltest Du Dich zu spät dafür entscheiden, kann es passieren, dass Dein Dienstposten bereits nachbesetzt wurde und Du zumindest nicht mehr dasselbe weiter machen kannst.

Davon losgelöst, meine ich, dass SaZ 2 derzeit nicht angeboten wird.

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Das hängt davon ab, in welche Laufbahn man wechselt 😉 bleibst Du Mannschafter, dann definitiv nicht.

Wechselst Du in die Laufbahn der Offiziere des TrpDst, wirst Du zu einem OA-Ausbildungsbataillon versetzt. Dort machst Du gemeinsam mit den anderen OAs die komplette Ausbildung - inkl. einer erneuten Grundausbildung.

Bei Unteroffizieren kann es ebenfalls passieren, dass man in einen UffzAnw-Zug kommt und mit den anderen UAs die Grundi nochmal macht.

Ich selbst habe in 2001 ebenfalls die Grundi wiederholen dürfen. Damals gab es aber noch keine OA-Btl, dafür aber einen OA/UA-Zug in dem alle Anwärter zusammengezogen wurden. Da ich als HG in einer Gruppe mit zwei SGs und einem OSG zusammengesteckt wurde, durfte ich nichtmal Hilfsausbilder spielen 😪

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Du hast noch zwei Jahre (!!!) Lies dich zu den beiden Berufsfeldern gut ein.

Solltest Du Polizist werden, ist es lebenslang und Du würdest voraussichtlich im geh. Dienst bleiben. Wenn Du allerdings zur Bw gehst, wirst Du ein ziviles Fach studieren und nach 12 Jahren sehr wahrscheinlich aus der Bw ausscheiden.

Zudem solltest Du Dich einlesen in die Unterschiede Landes- und Bundespolizei sowie die Verfassungsschutzorgane bevor Du Dich auf die "eine Art Polizist" einstellst.

Gleiches gilt auch für einen Offizier. Unter Grenie und Falli verstehen die meisten jungen Menschen die klassischen "typisch soldatischen" Verwendungen. Als Offizier ist diese Verwendung allerdings nur 2 bis 4 Jahre relevant. Erst recht wenn man Berufssoldat wird, ist die Truppengattung für Deine Zukunft wenig relevant.

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Neben Dienstreisen tragen Soldatinnen und Soldaten den Dienstanzug als Angehörige von Behörden zB im BMVg, Kommandobehörden, Dienststellen der Wehrverwaltung, Jugendoffiziere, tlw. an Schulen usw. (egal welcher Uniformträgerbereich).

In der Regel sind es Dienststellen, in denen der Felddienst nicht an der Tagesordnung ist.

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Privilegien, im Sinne von "besser gestellt sein", haben weder Offizierinnen und Offiziere noch deren Familien (in Deutschland).

Allerdings gibt es durchaus einige Sonderrechte für Soldaten. Beispielhaft müssen Kinder von Soldaten (aber auch von Bundesbeamten) ab einem bestimmten Haushaltseinkommen aus der Familienversicherung in der Privaten KV versichert werden.

Es gibt noch eine Reihe anderer Sonderbehandlungen, die je nach Gusto positiv oder negativ sind 😉

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Tatsächlich macht es keinerlei Unterschied beim Assessment, welche Verwendung Du durchlaufen hast - aber auch nicht, ob Du überhaupt den FWD abgeleistet hast oder nicht.

Sofern Du mit dem FWD lediglich Zeit überbrücken willst, "lohnt" sich dieser tatsächlich zum Reinschnuppern und ein bißle Geld verdienen. Ansonsten ist er pure Zeitverschwendung, wenn Du statt dessen früher OffzAnwärter werden könntest.

Zuguterletzt: schieß Dich nicht auf einen Standort ein! Selbst wenn Du nach Bayern kommen solltest, wird dies nicht von Dauer sein. Alleine in den ersten 15 Monaten wirst Du mind. an vier unterschiedlichen Standorten sein. Und ob Du nach dem Studium (also in 6 bis 7Jahren) wieder zu den GebJg kannst, wird Dir niemand versprechen.

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Leider wird Dir niemand von seinen Erfahrungen erzählen können, da die Heimantschutzverbände gerade erst aufgestellt werden und Du somit zu den Ersten gehören wirst 😉

Die Ausbildung - zumindest die Grund- und die Spezialgrundausbildung (ersten 4 bis 6 Monate) - unterscheiden sich nicht vom FWD.

In den Einsatz müssen beide nicht, weder der HS noch der FWD'ler.

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Um Kampfpilot (Starflügler) bei der Bw zu werden, muss man das wohl härteste Auswahlverfahren durchlaufen.

Bedenke, es gibt weniger Eurofighter-Piloten bei der Bw als Generale!

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Wie oft oder für wie lange? 🤔

Man kann sich für bis zu 25 Dienstjahre als Zeitsoldat verpflichten.

Dabei kann man die Dienstzeit theoretisch immer wieder um einige Jahre verlängern (wenn Bedarf besteht und man geeignet ist, diesen zu decken!).

Nach der Dienstzeit kann man noch soetwas wie "Dauer"-Reservedienst leisten (bis zur jeweiligen Altersgrenze). Das bedeutet, man wird jährlich insgesamt für bis zu 10 Monate zur Dienstableistung herangezogen (in der Regel immer dieselbe Verwendung - sofern man spezialisiert ist). Die Entscheidung über diesen Reservedienst wird aktuell jedoch halbjährlich getroffen. Dh man kann sich für so einen Reservedienst nicht direkt für 5 Jahre verpflichten.

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Bundeswehr (Deutschland) oder Bundesheer (Österreich)?

Gem. § 2, Nr. 2 des deutschen Wehrstrafgesetzes ist ein Befehl:

"...eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;".

In diesem Gesetz gibt es keine Ausnahmen für "nach Dienst", und "schriftlich" ist sogar explizit erwähnt 😉

Wenn also die schriftliche Anweisung auf Deinem Tisch von Deinem Vorgesetzten nach der Vorgesetztenverordnung (VorgV - früher VVO) an Dich gerichtet ist und ein bestimmtes Verhalten von Dir fordert, handelt es sich dabei um einen rechtswirksamen Befehl mit Anspruch auf Gehorsam.

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Dein Dienstposten ist ab dem 1.8. zu besetzen. Du wirst ihn aber erst nach Abschluss der Grundausbildung besetzen. Die GA dauert definitiv länger.

Es ist überhaupt nicht unüblich, dass Dienstposten vakant vleiben, bis jemand Geeignetes da draufgesetzt wird.

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Davon losgelöst, dass Du Dich verletzen könntest, stellt das unbefugte Betreten militärischer Bereiche zunächst kein großes Problem dar (anders als bei Militärischen Sicherheitsbereichen! Siehe Schild rechrs am Zaun). Man würde Dich erst mal des Platzes verweisen und Dir Hausverbot erteilen.

Solltest Du allerdings eine physische Sperrung (Schranke, Zaun, Verschlag, unbeschädigtes Flatterband etc.) überqueren oder Dich der Personenfeststellung durch einen Bw-Angehörigen (muss kein Sokdat sein!!!) entziehen bzw. dessen Weisungen nicht Folge leisten, gibts Bußgeld und das saftig 😈

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Sehenswert

Sehenswert ist er auf jeden Fall, schließlich prägte dieser Film so manch eine Jugend 😉

Wenn man sich den Film natürlich jetzt anguckt, über 30 Jahrr später, mit aktuellen Filmen vergleicht usw. dann ist der Film beinahe Schrott.

Aber alleine vor dem Hintergrund der durch den Film bekannt gewordenen Schauspieler und der Musik, ist der Film ein Muss für jeden Kinomanen.

Ich werde mir auch den neuen angucken, wohl wissend, dass ich ihn verfluchen werde 🤣

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Bundesbeamte, Richter und Zeit- sowie Berufssoldaten haben aus diversen Gründen Anspruch auf Trennungsgeld (TG).

Stark vereinfacht: wenn man ausserhalb von der eigenen Wohnung übernachtet oder täglich weit pendelt, kann man Trennungsgeld bekommen.

Das TG wird auf Antrag ausgezahlt und teilweise versteuert. Der Bezug von TG muss als Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Es wird dann bei der Berechnung der Einkommenssteuer neu berücksichtigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html

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Der Schnitt von mind. 2,5 ist nur ein mindestanhalt! Medizin studieren angehende Bw-Mediziner an zivilen Unis.

Entscheidend ist, ob Dich dann also eine zivile Uni nimmt. Diese setzen nämlich einen NC voraus, nicht die Bw (und auch nicht die Bw-Unis) und machen meiner Kenntnis nach keine Ausnahmen für die Bw.

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Die Ausbildung zum Offizier dauert üblicherweise 3 Jahre.

Gem. §26 Soldatenlaufbahnverordnung können ausgebildete Offiziere frühestens nach 15 Jahren Oberst werden.

Damit ein Oberst General werden kann, muss er vorher Referatsleiter im BMVg gewesen sein. Dafür muss er wiederum mindestens eine Verwendung in der Besoldungsgruppe A16 und eine in B3 genossen haben. Gem. Personalentwicklungskonzept sollen diese Verwendungen mind. 2 Jahre dauern.

Theoretisch beträgt somit die reguläre Mindestdienstzeit eines Brigadegenerals 24 Jahre. Da Berufssoldaten (insbesondere Stabsoffiziere) fast immer auf eine freie Haushaltskarte warten müssen, damit sie befördert oder eingewiesen werden, sind Generale mit Anfang 50, also nach etwa 30 bis 35 Dienstjahren, die absolute Ausnahme!

Durch Heldentaten kann man die oben genannten Zeiten nicht verkürzen 😉

Sehr wohl können aber der Einstieg bei der Bw mit einem abgeschlossenen Studium, bestimmte zielgerichtete Verwendungen sowie eine hervorragende Persönlichkeit dazu beitragen, dass man nicht viel länger braucht, als die 24 Jahre, um General zu werden.

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Nein, definitiv nicht. Allerdings wird tatsächlich seit vielen Jahren medial Deutschland-Bashing betrieben. Deutschland mache alles falsch, bevormunde alle und wäre an Vielem Schuld.... Populismus halt 😉

Wer dafür empfänglich ist, wird diese Ansicht natürlich früher oder später verinnerlichen. Aber die meisten Polen - und erst recht die gebildete Schicht - haben nichts gegen Deutschland.

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Du kennst die Antwort zwar schon, aber zur Verdeutlichung:

Durch ein 38 Mio.-Einwohner-Land werden binnen eines Monats rd. 2,7 Mio. Flüchtlinge transferiert, von denen rd. 1,8 Mio. vorerst dauerhaft Rast einlegen. Was glaubst Du, wo die übernachten? Zu glauben, dass sich kein Ukrainer eine solche Bleibe leisten könnte, ist ein Trugschluss.

Die polnischen Geschäftsleute, aber auch der Nichtselbständige mit Wohneigentum, hatten sofort den richtigen Riecher! Nicht nur Hotels und Ferienwohnungen sind teuer - auch Mietwohnungen (die vorher keine waren) werden aktuell zu Höchstpreisen angeboten.

Zuguterletzt erlebt Polen gerade eine Inflation, von der wir nur träumen können - ohne dass der Wert des Zloty fällt (!). Da parallel auch die polnischen Gehälter angepasst werden, wird diese Spirale vorerst nicht zu stoppen sein....

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