Versetzung Bundeswehr?

Zwicknick  08.12.2022, 18:25

Darf ich fragen, in welcher Laufbahn Du bist? (gerne darfst Du auch gleich den gewünschten Dienstort nennen)

Eddy91 
Fragesteller
 14.12.2022, 23:46

Guten Abend,

Ich bin in der Laufbahn der Mannschaften.

Meine gewünschter Dienstort wäre Ahlen in NRW

Liebe Grüße

1 Antwort

Er darf und wird nichts ändern, allerdings die Änderung veranlassen. Also ja, er hat Einfluss darauf!

Grundsätzlich können Dienststellenleitungen über die ihnen unterstellten Mannschaften frei verfügen. Das bedeutet, dass einem Chef bzw. einer Cheffin keine Mannschaften ohne deren Zustimmung "genommen" werden. Eine nicht förderliche Versetzung kommt insbesondere dann nicht in Frage, wenn kein Ersatz gestellt wird.

Deiner Schilderung nach möchtest Du ohne haltbare/gewichtige Gründe versetzt werden. Das lässt die Bw nur zu, wenn es der Bw etwas bringt. Da Du hochwertig und kostenintensiv ausgebildet wurdest, wird man Dich nicht grundlos gehen lassen - insbesondere da in Ahlen keine Infanterie stationiert ist.

Falls Dir bereits eine Versetzungsverfügung ausgehändigt wurde, die Du auch bereits unterschrieben hast, und diese nun ohne erkennbaren Grund und ohne Dein schriftliches Einverständnis aufgehoben wurde, kannst Du Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eddy91 
Fragesteller
 13.01.2023, 18:00

Die Versetzung wurde schon bereits von mir unterschrieben und zurück nach Köln geschickt. Die Bestätigung habe ich bekommen. ( Schriftzug Versetzng zum 01.02.2023 nach Ahlen) Dann heißt es für mich Beschwerde schrieben. Wie kann ich es besten machen?

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Zwicknick  20.01.2023, 14:42
@Eddy91

Dies betreffend kann und möchte ich Dir nicht helfen. Allerdings sind sowohl Dein Spieß als auch die VP und der Chef selbst (!) für sowas da. Ich würde sie freundlich aber bestimmend darauf ansprechen und um Unterstützung bitten - bei der Erstellung der Beschwerde nur den Spieß oder die VP (nicht den Chef!).

Sollten beide die Hilfe ablehnen, kannst Du gleich Deinen verfassungsmäßigen Trumpf ziehen.

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