Muss ich als Beamte auf Probe beim Zoll im mittleren Dienst meine Bezüge zurückzahlen?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

1 Antwort

Nein

Moin,

ich kenne mich mit den bundesrechtlichen Regelungen nicht genau aus, aber eigentlich geht es aus § 59 Abs. 5 BBesG und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ziemlich deutlich hervor:

„Für Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, kann […]“

Scheint also tatsächlich nur auf den gehobenen Dienst zuzutreffen. :)