Nach Polizei Ausbildung studieren?

5 Antworten

Die kannst dich für einen Aufstieg bewerben. Der gelingt aber nur, wenn der Dienstherr will, dass ausgerechnet du aufsteigst.

Du kannst studieren, was immer du willst. Wenn auch nicht unbedingt Jura, dafür braucht man meines Wissens Abitur. Dazu müsstest du aber natürlich die Polizei verlassen und den Dienstherr um deine Entlassung bitten. Das ist, wenn man schon BAL sein sollte, nicht so einfach.

Gruß S.

  1. Ja, das ist bei der Polizei auch möglich, wenn man kein Fachabi hat, sondern sich bewährt.
  2. Mit einem Fachabi öffnet sich grundsätzlich der Weg in den gehobenen Dienst. Zoll ist so ein Fall, sonstiger gD in der Verwaltung auch. Jura ist was anderes. Für Jura braucht man in der Regel die allg. Hochschulereife.
Alena685 
Fragesteller
 18.06.2021, 07:09

Okay danke. Hatte nämlich gehört, dass man nach der Ausbildung nicht studieren kann, weil der Stoff ja sehr ähnlich ist und so und das dann unsinnig wäre oder dass man irgendwas zahlen müsste, wenn man nach der Ausbildung nicht weiterarbeitet.

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Meandor  18.06.2021, 07:11
@Alena685

Das Problem mit dem "bezahlen" stellt sich meines Wissens hauptsächlich im gehobenen Dienst. Wenn man dort die Laufbahnprüfungen besteht und dann den Dienst verlässt, muss man Teile der Anwärterbezüge zurückbezahlen.

Das das im mittleren Dienst gemacht wird, habe ich zumindest noch nie gehört.

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Die Bundesländer haben da verschiedene Verfahrensweisen. Manche haben die Möglichkeit eines internen Aufstieges, manche befördern ohne Studium und wieder andere lassen nur einen externen Aufstieg zu.

Wenn du die Qualifikation hat, gehe direkt in den gehobenen Dienst.

Ansonsten Stelle die Frage dem Einstellungs- oder Karriereberater der Polizei des jeweiligen Bundeslandes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

Du kannst ausschließlich an einer Fachhochschule studieren.

Alena685 
Fragesteller
 18.06.2021, 05:41

Aber grundsätzlich ist es also möglich? Ist man nicht irgendwie verpflichtet, nach der Ausbildung bei der Polizei auch dort zu arbeiten oder muss sonst irgendwas zurückzahlen oder so?

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Sirius66  18.06.2021, 10:38
@Alena685

Doch. Anwärterbezüge können zurückgefordert werden.

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Man kann immer wechseln, wenn man sich für eine andere Stelle bewirbt und dort angenommen wird.

Man muss aber auch hier die Einstellungstest und -gespräche absolvieren und bestehen

Alena685 
Fragesteller
 18.06.2021, 05:43

Also ist es möglich, nach der Ausbildung etwas ganz anderes zu studieren? Muss man dann nicht irgendwelche Beträge zurückzahlen oder so, da man nicht bei der Polizei weiterarbeiten?

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turnmami  18.06.2021, 09:33
@Alena685

Das war nicht deine Frage. Du kannst etwas anderes machen, aber bei vielen Ausbildungen muss ein Teil zurück gezahlt werden. Das regelt aber jeder Dienstherr selber und kann nicht pauschal für alle beantwortet werden

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