Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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Erstattung von Hartz 4 nach Arbeitsaufnahme?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob die Erstattung, die ich leisten soll, so richtig ist und bitte euch um Hilfe.

Ich habe am 15.07 eine Arbeit aufgenommen. Dort sollte mein erstes Gehalt dann am 01.08 kommen. Da ich wusste, dass dieses Gehalt nicht für den Monat reicht, weil es durch den halben Monat ja nur die Hälfte des eigentlichen Lohns ist, habe ich auch noch für den August Leistungen vom Jobcenter bezogen. Ich habe dann damit gerechnet, dass ich diese Leistungen eines Monats zur Hälfte, weil ich ja den halben Monat beschäftigt war, zurückzahlen muss. Nun soll ich aber für einen vollen Monat und einen halben, insgesamt 1153,-EUR zurückzahlen.

Habe Leistungen für Juli vom Jobcenter Ende Juni bezogen. Arbeitsaufnahme 15.07, Lohn sollte 01.08 kommen, kam allerdings schon 30.07 600€ da nur halber Monat gearbeitet und Leistungen vom Jobcenter für August erhalten. Nächster Lohn, der am 01.09 kommen sollte, kam am 30.08 1200€.

Aber ich hätte es ja nicht anders machen können, ich benötigte ja das Geld vom Jobcenter für den August, weil der Lohn durch die Arbeitsaufnahme in der Hälfte des Monats hier ja nur zur Hälfte bezahlt wurde. Ich würde verstehen, wenn ich für einen diesen Monat etwas zurückzahlen muss, aber nicht den Regelbedarf fast komplett für Juli und komplett Regelbedarf mit Miete für August. Es kann doch nicht der Grund sein, dass ich statt dem 01.08 es doch am 30.07 erhalten habe, dass ich nun einen kompletten Monat mehr zurückzahlen muss. Ich bitte um Hilfe und hoffe jemand blickt hier durch. Vielen Dank!

Finanzen, Recht, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, Arbeitsaufnahme, Rückforderung, Ausbildung und Studium
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Rückforderung KiTa Kosten von Jugendamt?

Hey Leute,

Bin so verärgert. Die KiTa Kosten von meinem Sohn wurden vom Jugendamt seit Sept. 2017 bezahlt. Im Nov. 2017 begann mein Mann ein Minijob, ich hatte es aber nicht bescheid gegeben weil wir etliche Probleme und und hatten. Nun hatte ich es komplett vergessen. Ich verlang nach Folgeantrag, da 1 Jahr rum sind. Mein Fehler war, bzw meine Dummheit, dass ich nicht lügen kann! Ich habe geschrieben, das er ein Minijob angefangen hat seit Nov. 2017. Da verlang die Bearbeiterin nach den Arbeitsvertrag. Die Bearbeiterin hatte aber niee den allgemeinen Kontoverlauf von uns verlangt, nur die letzten 3 Monatskontoauszüge, dass wir unsere Miete und Kreditraten gezahlt haben. Sie hätte es wirklich nicht gewusst, wenn ich nichts davon erwähnt hätte. Ich bin so wütend, dass ich jetzt für meine treue oder Dumnheit?!?! Eine ganze 600€ zurückzahlen muss. Ist das gerecht? Es sind so viele, die betrügen und dann noch ein haufen gezahlt bekommen. Ich hab sofort der Bearbeiterin ein Mail geschickt. Sie antwortete ganz locker, ja sie haben vollkommen recht, wenn sie nicht gesagt hätten, hätten wir es auch nicht gewusst. Nun ist es aber so geschehen. Was kann ich da nun machen? Würde ein Widerspruch was helfen oder nicht? Wenn jtzt einige fragen wieso ein Minijob? Wir haben uns ein Zweitwagen gekauft, da ich 3 Kinder habe und wir ständig unterwegs sind. Wir wohnen in einem kleinen Dorf und ich brauch da definitiv ein Auto. Da mein Mann mit seinem eigenen Pkw zur Arbeit geht. Darum hat er diesen Job angefangen, weil alles Zusatzkosten sind. Bitte keine dumme Antworten wie selber Schuld usw. Dumm bin ich nicht nur kann ich wirklich nicht lügen, egal bei was es ist.

Recht, Jugendamt, Rückforderung
Muss ich eine unverschuldete Überzahlung zurückzahlen?

Hallo in die Runde,

ich habe hier schon oft Antworten auf verschiedenste Fragen gefunden und möchte nun erstmals selbst eine stellen.

Ich bin als Angestellte im Öffentlichen Dienst beschäftigt (Bundesagentur für Arbeit) und habe aufgrund einer Versetzung in den Monaten Mai bis Juli Trennungsgeld bekommen. Nun habe ich ein Schreiben erhalten in dem es heißt, man habe sich leider verrechnet und ich solle eine Überzahlung von 600€ zurückzahlen. Ich habe das natürlich umgehend überprüft und tatsächlich: es wurde ein zuvor gewährter Abschlag für Mietkosten nicht verrechnet. Mir war das nicht weiter aufgefallen. Ich bin zum ersten Mal mit Themen wie Trennungsgeld, Trennungsreisegeld usw. konfrontiert. Die überwiesenen Beträge empfand ich im Verhältnis zu den Ausgaben und Umständen die ich so hatte eigentlich ganz angemessen. So habe ich nicht jeden einzelnen Posten überprüft. Zudem hatte ich auch wirklich viel um die Ohren, musste eine Wohnung suchen, den Umzug organisieren und mich in einer neuen Stadt und einem neuen Job zurecht finden. Nebenbei war ich außerdem ständig mit dem Ausfüllen unzähliger Antragsformulare beschäftigt.

Letzten Endes ist das Geld in die Mietkaution für meine neue Wohnung geflossen. Und nun komme ich auch zu meiner eigentlichen Frage: fällt eine Mietkaution unter die Ausgaben, mit denen man eine Entreicherung geltend machen kann? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Vielen Dank schon mal vorab für den einen oder anderen Tipp und einen schönen Abend allerseits.

Rückforderung, Überzahlung, Ausbildung und Studium
Tattoo-Anzahlung zurück fordern?

Hallo Leute.

ich bräuchte eure Hilfe bzw. Meinung.

Ich habe im Januar 2017 einen Tattoo-Termin vereinbart für 04.01.2018. Ich wurde nicht beraten und es wurde auch noch keine Zeichnung gemacht. Mir ist gesagt worden ich soll das Bild schicken und dann wird vor dem Termin ein Entwurf erstellt.

Seit dem habe ich dann nichts mehr gehört. 3 Wochen vor dem Termin habe ich dann im Studio nachgefragt und mir wurde gesagt, dass ich den Entwurf 1 Woche bis 1 Tag vorher per Mail bekomme. Ich fand das echt blöd, weil es sich um ein wirklich großes Tattoo handelt und wenn ich das 1 Tag vorher bekomme, wie soll der da noch was ändern. Hab ich dann auch so gesagt und mir wurde Bestätigt, dass es nicht möglich sein am Terminstag etwas zu änder weil das zu lange dauert. Ich war echt verwirrt und mir lag die Sache sehr im Magen. Schließlich bin ich dann 1,5 Wochen vor dem Termin richtig krank geworden und ich wusste, dass ich bis dahin nicht gesund werde. Dem entsprechend habe ich 1 Woche vorher den Termin abgesagt.

Jetzt ist das Problem, dass sie mir die Anzwahlung von 150,00 € nicht mehr zurück zahlen wollen. Das Geld ist für 2 Jahre eingefohren und ich könnte es für einen anderen Termin verwenden.

Ich muss sagen ich finde das echt eine Frechheit. Man kann mich doch nicht nötigen dass ich mich tattowieren lasse oder mein Geld ist einfach weg. Ich habe keinen Entwurf bekommen und ich hätte auch keine Anzahlung leisten müssen und das finde ich eben auch unfair! Was wäre wenn ich keine Anzahlung geleistet hätte - wäre ich dann einfach so davon gekommen?

Bitte helft mir. Ich bin am überlegen die Sache von einem Anwalt prüfen zu lassen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe oder Meinungen.

Tattoo, Anzahlung, Rückforderung, Terminabsage
Kindergeldkasse will rückwirkend Bewerbungsnachweise, die besitze ich nicht mehr. Was tun?

Hallo, nach meinem Abitur hatte ich ein FSJ , diese jedoch aus diversen Gründen wieder abgebrochen. Danach wollte ich eine Ausbildung machen, hab jedoch erst im Jahr 2013 eine Stelle bekommen und bin jetzt mit der Ausbildung fertig. Dazwischen hatte ein Jahr leerlauf, indem ich aber die ganze Zeit als ausbildunssuchend beim AA gemeldet war. In der Zeit wollte weder das AA noch die Kindergeldkasse jemals einen Nachweis von mir haben, dass ich mich auch um eine Stelle bemüht habe.

JETZT bekam ich Post, dass ich nochmal die gesamte Zeit NACH meinem Abitur erneut nachweisen müsse. Ich hab also nochmal eine Kopie von meinem Ausbildungsnachweis, Nummer unter der ich beim AA gemeldet war erneut eingereicht.

Jetzt kam erneut ein Breif von der KGKasse, dass beim AA keine Unterlagen mehr von mir vorliegen und ich jetzt nachweisen soll, dass ich mich auch wirklich um einen Ausbildungsplatz bemüht habe.

Das Problem ist, dass ich nach 3 Jahren die ganzen Bewerbungsschreiben, Absagen mittlerweile entsorgt habe. :( Ich hatte mit sowas einfach nicht mehr gerechnet!

Ich bin jetzt dabei eine Liste zu erstellen wo ich mich beworben habe und wie die Reaktionen waren. Soweit ich mich eben noch an alles erinnere. In einem Jahr war das einiges. Aber reicht sowas wohl? Die Betriebe werden ja so lange auch nicht meine Bewerbungen aufbewaren, egal ob schriftilich oder elektronisch, oder?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Ratschläge oder weiß was konkretes?

Bewerbung, Ausbildung, Arbeitsamt, Kindergeld, Ausbildungssuchend, Rückforderung
Wohngebäudeversicherung Police falsch?

Heute hab ich mal eine Versicherungsfrage. Meine alte Versicherung war im allgemeinden zu teuer und ich suchte einen neuen Anbieter. Gesagt, getan, schnell fündig geworden. Termin ausgemacht und dann gings los: Gefragt nach dem Baujahr des Hauses sagte ich 1755. In der Versicherungspolice des ursprünglichen Versicherers steht 1924 mit dem Argument, das wäre das älteste Baujahr was man angeben könne. Neue Versicherung sagt, das ist Blödsinn. in einem Versicherungsfall würde das Haus dann eventuell als gar nicht versichert gelten, da das Baujahr falsch ist. Dann gings weiter: In der alten Police ist kein Keller und kein Dachgeschoss angegeben. Überschwemmung im Keller wäre dann ja nicht versichert z.B. Des weiteren wurde angegeben "Massivbauweise", es ist aber ein Fachwerkhaus. Nun ist es so, dass der alte Versicherungsvertreter schon immer ein guter Freund der Familie (kennt das Haus wie seine Westentasche) war. Wir haben ihm vertraut und er sagte auch immer, das würde keine Probleme geben und ganz ehrlich, bin stock sauer. Jetzt höre ich aber von dem neuen Versicherer, dass wie gesagt im Falle des Eintritts eines Versicherungsfalles es hätte sein können, dass nicht gezahlt wird, weil es ja so ausehen würde, als wäre nicht unser Gebäude versichert, sondern irgend ein anderes (falsches Baujahr, kein Keller, kein Dachgeschoss, Massiv statt Fachwerk).

Diese Versicherung in der "falschen Form" lief nun schon 4 Jahre. Hab ich jetzt in dieser Zeit umsonst bezahlt, weil es ja falsch versichert war? Wie ist es dann? Beträge zurückfordern mit Hinweis, dass Versicherungsvertreter falsch beraten hat, indem er sagte, Keller und Dachgeschoss brauchen wir nicht versichern, Baujahr auch nicht so wichtig? Bin gerade ratlos

Versicherung, Rückforderung, Wohngebäude
Lohnt es sich gegen ein Bußgeld von der Wohngeldstelle Einspruch einzulegen?

Hallo,

also meine Frage im Detail:

Meine Nichte die sich in einer schulischen Berufsausbildung befindet, hat beim Amt einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Dieser wurde ihr auch genehmigt. Nach der Genehmigung hat sie eine geringfügige Beschäftigung angefangen, die sie nicht gemeldet hat. Ob Schusselligkeit oder Absicht sei dahingestellt. Nach 8-monatiger Beschäftigung gabe es einen Datenabgleich und der Vorgang wurde beim Landkreis aktenkundig. Meine Nichte hat eine Anhörugng bekommen und die Sache geschildert. Es wurde eine Neuberechnung gestartet und ihre Leistungen wurden um 4,00 € monatlich gekürzt. Insgesamt gabe es in den 8 Monaten eine Überzahlung von 32 €, die ihr bereits von den laufenden Leistungen in Abzug gebracht und somit geilgt wurden.

Nun hat sie eine Aufforderung vom Fachbereich Ordnungswidrigkeiten bekommen und den gesamten Vorgang noch einmal dort geschildert. Nach den Schilderungen meiner Nichte, kam der zuständige Sachbearbeiter zu dem Fazit, ihr ein Bußgeld in Höhe von 125,00 € zzgl. Verwaltungsgebühren etc. also insgesamt 153,00 € aufzuerlegen. Wenn Sie den Betrag nicht zahlt, droht ZV bzw. Erzwingungshaft.

Ich finde den Tatbestand eines Bußgeldes zum Grundsatz her schon korrekt, da sie sich nicht korrekt verhalten hat und auch lernen muss, den Anforderungen eines Antrages nachzukommen. Allerdings halte ich die Höhe des Bußgeldes für exorbitant hoch und entspricht quasi der 5-fachen Überzahlungssumme überhaupt. Ein Bußgeld in Höhe von 30 bis max. 50 € fände ich korrekt und auch durchaus lehrreich. Ich möchte ihr nur ungern zu einem Einspruch raten und nachher wird das Bußgeld noch höher. Hat hier jemand hilfreiche Tipps? Bitte keine Anmerkungen wie, wer einen Antrag mit falschen Angaben unterschreib, der muss auch die Konsequenzen tragen etc.

Rückforderung
Rückforderung von 14 Jahren Wohngeld

Hallo, ich habe die Tage Post von der Wohngeldstelle bekommen, von der wir seit 2001 Wohngeld in Form von Lastenzuschuss bekommen haben. Sämtliche Bescheide sind rückgängig bzw. neu berechnet worden, weil wir angebliche Kapitalerträge von 2 unsere 4 Kinder nicht mit angegeben haben. Die waren jedoch im so geringfügigen Bereich, dass ich gar nicht wusste, die mit angeben zu müssen. So wie bei der Steuer, hier muss man ja auch nur Erträge über einen gewissen Höchstbetrag mit angeben. Teilweise wurde bei beiden Töchtern Kapitaleerträge von ca. 109 - 100 Euro Freibetrag berechnet. Hier gab es dann einen Miniabzug. Vom Jahr 2001 habe ich selber als Ehefrau angeblich einen Kapitalertrag von über 3000 Euro gehabt. Das Problem an dem ganzen ist, dass ich wirklich nach so viel Jahren keinen Überblick mehr habe, was ich an Zinserträgen oder Kapitalerträgen gehabt habe. Ich weiss nur, dass sie nicht hoch waren. Wir haben ja 2000 neu gebaut und bestimmt nicht viel übrig gehabt. Möglich, dass ich etwa Aktien verkauft habe um diese in den Hausbau zu stecken... Lange Rede, kurzer Sinn... Kann ich von den Banken selber Auskunft bekommen, was ich vor über 14 Jahren an Zins/Kapitalerträgen gehabt habe ? Ist das Amt berechtigt, nach so viel Jahren noch Wohngeld rückzufordern, bzw. darf /muss mir die Wohngeldstelle Auskunft geben, wann und wieviel Zinsen ich bekommen habe, Ich habe darüber keine Unterlagen mehr....

Wohngeld, Lastenzuschuss, Rückforderung
Klage gegen Arge/Jobcenter wegen Rückforderung

Hallo, ich habe folgenden Fall: Vor einem halben Jahr bin ich zu meiner Partnerin (mit 2 Kindern, nicht von mir) von Süd- nach Norddeutschland gezogen. Meine Partnerin war zu dieser Zeit Hartz4 Bezieherin, ich habe mich am neuen Wohnort arbeitssuchend gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Nun stand im November ein Mitarbeiter der Arge vor der Türe und machte uns, aufgrund einer anonymen Anzeige wegen, aufmerksam, dass mein Zuzug nicht gemeldet worden ist. Meine Partnerin und ich waren der Annahme, dass hier ein Jahr Probezeit gilt. Nun haben wir umgehend diese Meldung gemacht und haben einen Rückforderungsbescheid von 2.500 EUR erhalten. Ich habe mich informiert und Widerspruch eingelegt. (Begründung, dass hier keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, da getrennte Konten, kein gemeinsamer Schlafplatz, extra Fach im Kühlschrank, ich auch keine Verantwortung für die Kinder tragen werde und auch keine Versorgung der Kinder übernehmen werde...blablabla) Heute ist nun der Becheid gekommen.....Widerspruch abgelehnt.... Die Begründung: Da ich von Süd-nach Norddeutschland gezogen bin ist davon auszugehen, dass dies nun eine enge Partnerschaft und somit eine BG ist, durch die damalige anonyme Anzeige auch begründet wurde, dass wir gemeinsame Kurztripps und einen Urlaub gemacht haben und davon Bilder bei Facebook gepostet wurden.

Nun meine Fragen: Hat hier eine Klage Aussicht auf Erfolg? Was würden für Kosten entstehen falls die Klage abgewiesen wird? Sind gemeinsame FB Fotos zwangsweise ein Beweis, dass man in einer engen Partnerschaft ist? (Dann dürfte ja keiner mehr ein Foto posten mit Freunden)

Ich hoffe es kann mich jemand aufklären, denn es geht ja um einiges.......

Schönen Dank Stefan

Anwalt, Arbeitsamt, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Klage, Sozialgericht, Rückforderung
Wegen Wiederaufnahme Studium - komplette Rückzahlung Hartz IV?

Hallo,

es wurden bereits Beiträge zur Rückzahlung von Hartz IV verfasst, aber sie unterschieden sich dennoch von meinem Anliegen.

Ich habe mich zu Ende September 2012 exmatrikuliert, weil ich alle Prüfungen im Studium absolviert hatte und zu Oktober 2012 arbeitslos gemeldet und SGB II beantragt. Die Zahlungen habe ich irgendwann bekommen. Mitte November habe ich erfahren, dass ich meine Abschlussarbeit nicht bestanden habe. Da ich sie wiederholen kann, habe ich einen Antrag auf Widerruf der Exmatrikulation gestellt. Das habe ich dem Jobcenter wenige Tage später mitgeteilt und entsprechende Nachweise vorgelegt. Mitte Dezember wurde meinem Antrag per E-Mail stattgegeben und ich war wieder immatrikuliert. Das habe ich dem Jobcenter gleich nachgewiesen. Auf Nachfrage wurde eine Schreiben erstellt, in dem steht, dass ich ab dem 01.01.2013 keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter habe und dass ich meine Immatrikulationsbescheinigung einreichen muss - hab ich gemacht. Alles gut bis hierhin.

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, in dem ALLES zurückgefordert wird, weil ich ja hätte wissen müssen, dass ich gar keinen Anspruch habe (obwohl ich das ja erst im Dezemer erfahren habe). Dass ich Dezember zurückzahlen muss, damit kann ich leben, aber der Rest ....?

Was könnt Ihr mir für einen Rat geben? Wie kann ich mich wehren? Bisher habe ich einen Brief aufgesetzt, in dem ich auf alle Treffen, Schreiben und Nachweise mit Datum verweise.

Beste Grüße und Dank im Voraus, jubdidudei

Hartz IV, Jobcenter, SGB II, Rückforderung

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