Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als erstes gilt es herauszufinden, wie hoch der Schaden ist. Dann gilt es erst einmal die Eltern zu befragen. Dann kann Dein Bekannter - oder auch Du als sein Beauftragter - versuchen, den ehemaligen Betreuer zu kontaktieren, um diesen um Übersendung der gesamten Unterlagen - wie Betreuungsbeschluss, Betreuungsberichte und Schlussabrechnung - zu bitten.

Auch diese Mühe muss der Betreuer nicht ohne Bezahlung auf sich nehmen. Er kann euch hierfür eine Gebühr in Rechnung stellen.

Gleichzeitig sollten auch die Eltern gefragt werden, ob und inwiefern sie etwas von dieser Angelegenheit wüssten. Nachdem ihr dann herausgefunden habt, um welche Summe es geht, müsst ihr überlegen, ob es euch Wert ist, hierfür einen teuren und nervenaufreibenden Rechtsstreit in die Wege zu leiten.

Erfahrungsgemäß wird das Betreuungsgericht genervt reagieren und mitteilen, dass die Betreuung beendet ist und ihr euch mit allen weiteren Fragen an den ehemaligen Betreuer wenden sollt. Dieser wiederum wird jede Auskunft verweigern und sich tot stellen, so dass eine Auskunft nur über aufwändige von einem Rechtsanwalt verfasste Schreiben möglich sein wird,

Alles diese Aktivitäten kostet viel Geld, das der Rechtsanwalt von euch in Vorleistung haben möchte.

Und die Frage, ob es überhaupt zu einer Schadensregulierung und Wiedergutmachung des Schadens kommen wird, ist in diesem Stadium der Auseinandersetzung noch lange nicht geklärt.

Nach meiner Erfahrung kommt es in vielen Fällen der gesetzlichen Betreuungen zu derartigen finanziellen Unregelmäßigkeiten. Dies gehört einfach zum Geschäftsmodell dazu. Dies liegt daran, dass die Gelegenheiten zur Untreue zu viele und zu einfach sind und die Gefahr hierbei aufzufliegen, extrem niedrig ist.

Es gilt hierbei die Regel: „Gelegenheit macht Diebe.“. . .

Wie Du auf dieser Plattform nachprüfen kannst, gibt es viele Fragesteller, die genau das gleiche Problem haben, wie Dein Bekannter.

Andererseits kann der Betreuer sich immer noch eine Geschichte zurechtstricken, wonach er die vom Amt bezogenen Gelder für „sinnvolle Ausgaben für den Betreuten“ verwendet hat.

Schließlich war seine Dienstleistung nicht umsonst. Er hat einen Anspruch auf eine Betreuungsgebühr und auf Ersatz der ihm zusätzlich entstandenen Kosten, die er von dem Konto des Betreuten abbuchen darf.

Er darf sogar weitere Personen beauftragen, die für ihn die Anträge des zu Betreuenden beim Jobcenter stellen.

Das Gesetz sieht namlich vor, dass ein Betreuer keinerlei Ausbildung und Ahnung haben muss, sondern lediglich die Befähigung besitzen muss, bei Problemen, die ihn überfordern, fremde Hilfe - natürlich auf Kosten des Betreuten - in Anspruch zu nehmen.

Im vorliegenden Fall könnte dies bedeuten, dass der Betreuer jemanden beauftragt hat, der ihm diese Anträge für das Jobcenter auf Kosten des Betreuten ausfüllte und dort ablieferte.

Letztlich kann ich es mir nicht verkneifen, euch darauf hinzuweisen, dass Dein Bekannter offensichtlich zu blauäugig an die Sache herangegangen ist und dem Betreuer blind vertraute.

Er hat es versäumt, diesen zu kontrollieren und wundert sich nun, dass über den Tisch gezogen wurde. Dafür muss er nun Lehrgeld bezahlen.

Er hat verdrängt, dass der Betreuer ihn wegen des Geldes betreute und keineswegs aus Nächstenliebe.



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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Picea007xyz  09.02.2020, 01:39

dann gehört so ein Betreuer trotzdem strafrechtlich angezeigt und das würde ich sofort tun und noch Weiteres in dem Falle. Wie ging der Fall denn aus?

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Novosibirsk  09.02.2020, 06:29
@Picea007xyz

Erfahrungsgemäß weigern sich Staatsanwaltschaften in derartigen Sachen tätig zu werden. Sie verweisen z. B. darauf, dass kein öffentliches Interesse zur Strafverfolgung besteht und empfehlen eine Zivilklage.

Um eine Staatsanwaltschaft zum Jagen zu tragen gibt es noch die Möglichkeit der Klageerzwingungsklage. Doch auch diese ist rechtanwaltspflichtig, kostet viel Geld und führt nur dazu, dass die Justiz sich "wehrt" und diesen neuen Rechtsstreit durch alle Instanzen zieht und den Kläger mit hohen Gerichtskosten "bestraft".

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Wie ist der Fall weiter gegangen? Seid ihr zu einem Anwalt gegangen. Kanzlei Meinecke in Köln soll gut sein für alles mit Medizinrecht.

Na ja, irgendwie kann Dein Bekannter sich ja ausrechnen, das man mit 70€ monatlich kein Rundrum-Sorglos-Paket finanzieren kann.

Er soll gegen den Rückforderungdbescheid Widerspruch einlegen und beim Jobcenter persönlich den Sachverhalt vortragen und sich eine Kopie des Bewilligungsbescheides geben lassen, damit er nachvollziehen kann, welche Leistungen seine Eltern für ihn kassiert haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Bei 70€ im Monat kann das Jobcenter keine Leitung zurückordern !

Ihm steht harz 4 zu bzw seinen Eltern für ihn aber hat der Betreuer mist gebaut kann man ihn auch zur Rechenschaft ziehen!

Mit 70€ kann man kein Monat leben das geht nur wen man sparsam ist für maximal 2 Wochen! Wen die Eltern ihn nicht mitversorgt haben liegt der betrug bei den Eltern!