Gesetzlicher Betreuer hat sich nicht um Behinderte gekümmert / die Angelegenheiten nicht geregelt und jetzt steht sie mitten im Chaos?

9 Antworten

Wenn eine Betreute keine Hilfe annimmt kann der Betreuer auch nichts machen. Wenn sie im Internet Sachen bestellt bekommt das der Betreuer in der Regel ja nicht mit. Genau so wenig wie wenn sie die Dinge nicht bezahlt. Hier ist immer Zusammenarbeit gefragt. Dass sie bei ihren Eltern wohnt mit denen sie sich nicht versteht macht die Sache auch nicht einfacher. Auch ein Betreuter hat das Recht auf Selbstbestimmung und ist aber auch zur Mitwirkung verpflichtet. Manche Menschen müssen erst ganz unten ankommen bevor sie sich helfen lassen.

Axolotl358  29.08.2019, 12:08

der Betreuer ist seinen Pflichten, ihr ein Geld einzuteilen usw. nicht nachgekommen. Das muss angezeigt werden als Unterschlagung bei STA und vom gericht überprüft werden.

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Axolotl358  29.08.2019, 12:22
@Axolotl358

PS: sie kann sich kostenlos an Erziehungs,-und Lebensberatungsstellen wenden und an den Verein Frauen helfen Frauen EV oder auch Frauen lernen leben eV. Sie sollte keiner Betreuung zustimmen, aber wohl einer Beratung mit oder ohne die Eltern. sie kann über die Krankenkasse eine ambulante Psychotherapie machen mit wöchentlichen Gesprächen bei einer Psychologin. Das zahlt die Kasse bei zB Depressionen. Ihre Kindheit bei den Eltern muss aufgearbeitet werden. Sie kann sich an Selbsthilfegruppen wenden. KISS Köln.

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Axolotl358  29.08.2019, 12:25

PS: sie kann sich kostenlos an Erziehungs,-und Lebensberatungsstellen wenden und an den Verein Frauen helfen Frauen EV oder auch Frauen lernen leben eV. Sie sollte keiner Betreuung zustimmen, aber wohl einer Beratung mit oder ohne die Eltern. sie kann über die Krankenkasse eine ambulante Psychotherapie machen mit wöchentlichen Gesprächen bei einer Psychologin, 5b probestunden zahlt auch die kasse vorab. Das zahlt die Kasse bei zB Depressionen. Ihre Kindheit bei den Eltern muss aufgearbeitet werden. Sie kann sich an Selbsthilfegruppen wenden. KISS Köln.

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sie könnte sich an das Sozialamt wenden an den allgemeinen sozialen Dienst und um Einzelfallhilfe, Beratung dort bitten. Ja, sie soll ins Inso-Verfahren gehen. Und Sie kann, sollte zu einem Anwalt gehen und gegen den Ex-Betreuer klagen, der ihr Geld veruntreut hat, kann den auch anzeigen wg. Unterschlagung und Betrug bei der STA schriftlich. Sie kann Beratungshilfe im Amtsgericht beantragen bei der Rechtsantragsstelle und die Person, die hier fragt, soll mit ihr gehen als Zeuge und Helfer.

Dem Gericht mitteilen was da alles passiert ist in der Zeit...weil das hört sich schlimm an.Weil ob man den Anzeigen kann und er die Schulden Zahlen muss.Die gemacht wurden weil er nicht richtig gearbeitet hat,weiß ich leider nicht.Kommt denke ich drauf an welche Behinderung ihre Freundin hat...erstmal irgendwie Beweisen das keine Zahlungen eingegangen sind,keine Lebensmittel gebracht wurden...das schriftlich dem Gericht Mitteilen oder und hingehen.Weil wie wird es weiter gehen?Bräuchte sie nicht immer noch hilfe?oder jetzt erst recht (chaos) beseitigen.Weil ich war auch mal in Betreuung der Mann hat mir damal sehr geholfen...Das Gericht sollte der Dame helfen,einen guten Betreuer zu finden.ich drücke beide Draumen das sie stück für stück da raus findet und die hilfe bekommt die sie braucht.

WinstonSmith913  30.08.2019, 11:07

Alle an das Betreuungsgericht versandten Schreiben und Beweise werden von diesem in der Betreuungsakte des betreffenden Betreuten abgelegt werden. Eine Beantwortung ist bei 2000 Betreuten pro Betreuungsrichter nicht zu erwarten.

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Die Tatsache, dass der Betreuer den Griffel hat fallen lassen, hat seinen Grund.
Er erhält schießlich nur eine Pauschalbetrag von ca. 300 EURO pro Monat und möchte sich nicht in die zahlreichen Geschäftsunterlagen einarbeiten.
Das beste ist es daher zu einem kostenlosen Schuldenberater zu gehen (die Wartezeit hierfür dauert gut 2 jahre) und einen Insovenzantrag zu stellen.
Die schlechteste Losung, wäre einen neuen Betreuer zu beantragen. Dieser würde nur weitere Kosten und Probleme verursachen und die Situation würde nicht besser werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Axolotl358  29.08.2019, 12:00

nein, das geht mit der Schuldnerberatung viel schneller über die Verbraucherberatungstellen und kostenlos auch. Den Betreuer, der seinen Pflichten nicht nachkam und ihr Geld stahl, kann und sollte man anzeigen. das kann man, der FS, auch alleine machen schriftlich an die STA, so wie hier auch geschildert. Wer war de Betreuer? Kasper?

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Axolotl358  29.08.2019, 12:03

nein, das geht mit der Schuldnerberatung viel schneller über die Verbraucherberatungstellen und kostenlos auch. Den Betreuer, der seinen Pflichten nicht nachkam und ihr Geld stahl, kann und sollte man anzeigen. das kann man, der FS, auch alleine machen schriftlich an die STA, so wie hier auch geschildert. Wer war de Betreuer? Kasper? Haben noch anderen den schon angezeigt? Sie soll sich erkundigen in der Rechtsantragsstelle im Amtsgericht, wie sie es machen kann und soll und ob schon andere Anzeigen gegen den Betreuer auch vorliegen.

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WinstonSmith913  29.08.2019, 13:29
@Axolotl358

Offensichtlich glaubst Du noch an den Weihnachtsmann. Mir sind viele Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft die Strafanträge von über den Tisch gezogenen Betreuungsopfern ablehnt zu bearbeiten und die daraufhin erfolgten Zivilklagen unter Schaffung von immensen Gerichts- und Anwaltskosten von den Gerichten vereitelt worden sind.
Betreuungsopfer, die trotzdem hartnäckig bleiben, werden von den Gerichten für verrückt erklärt. Die Justiz macht unerwünschte Kläger dadurch mundtot, indem sie diesen ankündigt, dass sie bei weiteren Bestehen auf ihr Klagerecht durch einen vom Gericht handverlesenen Psychiater gemäß ZPO § 56 für unmündig und verrückt erklären werden und somit nicht mehr prozess- und klageberechtigt sind..

Da Richter in Deutschland sakrosankt und unantastbar sind und auch nicht wegen Rechtsbeugung bestraft werden können, nutzen einige diesen Ausweg des parteiischen Verhaltens, um einen ihnen liebgewonnen Beklagten vor einer Verurteilung zu bewahren. vgl.
https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Und da die Staatsanwaltschaften auch keinen Anfangsverdacht erkennen (wollen), kommen diese Richter hiermit durch.

https://www.youtube.com/watch?v=bu9LxMQxKSI

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Axolotl358  29.08.2019, 13:30
@WinstonSmith913

das wäre aber Rechtsbeugung, Befangenheit durch den Richter. Jedenfalls ist das nicht überall so. mir aus köln nicht bekannt. sie kann und soll sich wehren und sich mittels beratungsstellen wie familienberatung wie oben gesagt weiter helfen lassen. RA Hullmann und RA Klocke und Linkens kann man in Köln empfehlen oder Frau RA in seefelder-Behnke.

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WinstonSmith913  29.08.2019, 14:36
@Axolotl358

Kein Amt und kein von der öffentlchen Hand gesponserter Hilfeverein wird sich in Deutschland mit einem Richter anlegen wollen. Sie werden allesamt auf die Zuständigkeit des Gerichtes verweisen und sich aus diesem Konflikt raushalten.

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Axolotl358  29.08.2019, 14:38
@WinstonSmith913

ja, das kann sein, aber sie bekommt weitere lebenshilfe, die sie braucht, wenn sie es so macht wie ich sagte. es liegt so viel bei ihr im argen. ab zu einer familienberatung, wenn möglich noch zusammen mit den eltern....dort kann sie auch über 18 noch hilfe bekommen und sie wirkt ja eher wie 15. da ist so viel verpasst worden...

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WinstonSmith913  29.08.2019, 15:01
@Axolotl358

Zitat: "sie wirkt ja eher wie 15. da ist so viel verpasst worden.".
Genau solcher Art von Stigmatisierungen wird sie sich in den "bewährten" EInrichtungen der Sozialindustrie anhören müssen. So wird aus einem Opfer ein Täter gemacht, das sein Unglück selbst verschuldet hat.

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Axolotl358  29.08.2019, 15:04
@WinstonSmith913

nein, es ist ja von ihren eltern so viel verpasst worden, ihr liebe, vorbild, anleitung usw. zu geben. so meinte ich es. und geldgierige betreuer machen es nicht besser. gute sozialarbeiter evtl. schon in einer Erziehungsberatung. und entschuldige mal bitte: das bestellen von waren, die man nicht zahlen kann, ist nun mal nicht sehr erwachsen. wenn das aufhören soll, sollte sie sich beratung holen, kann auch gute freundin sein, wenn die nicht überfordert ist. ich bin selbst Dipl. PÄdagogin und halbe Juristin und meinte es nur gut und hier ganz umsonst, also nix mit Sozialindustrie...mir bitte nicht unterstellen. mir und meiner mutter half früher auch mal die EB.

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WinstonSmith913  29.08.2019, 22:41
@Axolotl358

Das steht auch nur wiederum auf dem Papier. Wenn Du das jemals versucht hast, wirst Du feststellen, dass der zuständige Gerichtspräsident Dir ein abschlägiges Antwortschreiben zusendet, in dem er überhaupt nicht auf Deine konkreten Vorwürfe eingeht und stattdessen pauschal per Textbaustein mitteilt, dass seine Prüfung keine Beanstandungen ergeben habe.
Letztlich endet der Brief mit dem Textbaustein, dass dass das BGH und das BVerfG beide in Grundsatzurteilen festgestellt haben, dass dort wo ein Richter mit einer Sache befasst ist, der Bürger davon ausgehen kann, dass alles mit rechten Dingen zugehe.
Und wenn Du dann noch unzufrieden bist und Dich mit einer Beschwerde an das OLG wendest, dann erhälst Du diesen Text noch ein zweites Mal und zustätzlich noch eine Rechnung über 3.000 EURO (= 2 Mal Rechtsanwaltsgebühr von 1000 EURO und 1 Mal Gerichtsbebühren von 1000 EURO).

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Allein weil sie einen schlechten Draht zu den Eltern hat, wird sie nicht unter Betreuung gestellt.

Einem gerichtlich bestellten Betreuer steht auch eine Vergütung zu, er wird vom Betreuungsgericht überprüft und wird regelmäßig gewechselt.

Stellt sich die Frage wie alt sie jetzt ist, was hier evtl. bereits verjährt ist. Ebenso stellt sich die Frage inwieweit sie den Geschäften ( da offenbar nicht geschäftsfähig) widerrufen kann. (hätte können)

Diese Dinge hätte aber doch auch der Insolvenzverwalter geprüft?

Entweder sie benötigt einen Anwalt oder einen neuen Betreuer, welcher den Scherbenhaufen noch etwas aufräumen kann.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Widerruf-von-Vertraegen-nach-Uebernahme-einer-Betreuung--f37793.html

An den VDK oder einen anderen Sozialverband würde ich mich ebenfalls wenden.

SeltenesWesen 
Fragesteller
 25.08.2019, 19:16
Entweder sie benötigt einen Anwalt oder einen neuen Betreuer, welcher den Scherbenhaufen noch etwas aufräumen kann.

Dieser Satz trifft es eigentlich gut. Ich bezweifle, dass noch etwas zu retten ist. Man kann einfach nur versuchen, das beste aus der Situation zu machen, mehr auch nicht.

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Axolotl358  29.08.2019, 12:07
@SeltenesWesen

der Betreuer ist schadensersatzpflichtig. sie braucht einen anwalt, den zu verklagen.

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Axolotl358  29.08.2019, 12:27
@SeltenesWesen

und nein, man kann immer noch was machen. sie braucht einen anwalt und eine lebenshilfe-psychotherapeutin. Liste von psychologen kann sie sich von der krankenkasse schicken lassen, welche in ihrer nähe sind.

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