Was passiert wenn eine Behinderte Schulden hat, bei ihrer Schwester untergekommen ist und der Gerichtsvollzieher etwas pfänden möchte?

10 Antworten

Der Gerichtsvollzieher wird sie aufsuchen und prüfen, was an pfändbaren Sachen und an pfändbarem Einkommmen gibt, das bezieht sich selbstverstädnlich nur auf die Sachen der Schuldnerin, der Haushalt der Schwester bleibt dabei außen vor.

Man sollte die Schuldnerin aber dazu drängen eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Evtl. käme auch eine Betreuung (Vermögenssorge) in Betracht, das sie offensichtlich gar nicht überblickt, was sie tut.

Zur Zeit kümmert sich ihre Schwester um sie.

Dann soll die Schwester sich darum kümmern dass sie erneut unter Betreuung gestellt wird, durch die sie zumindest in Gelddingen eingeschränkt wird und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Es kann aber auch alles so bleiben wie es ist, nur das ab und zu der Gerichtsvollzieher wieder auftaucht und unverrichteter Dinge wieder geht, weil es nichts zu pfänden gibt. Da sich an ihnrem Zustand nie etwas ändern wird sind die vorliegenden Titel uninteressant.

Vermutlich werden die Gläubiger irgendwann Vergleichsangebote machen.

Wenn sie bereits die Vermögens Auskunft ( früher EV) geleistet hat sind sehr gunstige Vergleiche möglich.

Da die Bonität und der schufa score im grottigen Bereich sein dürfte kann sie keine neuen Schulden mehr machen

Der Gerichtsvollzieher wird von ihr eine Eidesstattliche erklärung fordern.

https://www.schuldnerberatung.com/eidesstattliche-erklaerung/

Wenn sie innerhalb von 30 JAhren diese Schuklden nicht bezahlen kann, sind diese verjährt.

Allerdings hat sie einen Eintrag in der Schufa und wird somit nirgendwo mehr etwas bestellen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Du weisst ja sehr gut über die familiären Umstände und Hintergründe bescheid; hast Du schon mal ein Gespräch mit der Schwester geführt, ob ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden sollte? Wenn nein, dann veranlasse das bitte