Vollstreckungsbescheid: Was passiert jetzt?

7 Antworten

wer keine "Prozesskostenhilfe" bekommt, hat genug privates Vermögen, ein typisch deutsches Problem, welches immer wieder gerne "unter den Tisch gekehrt wird".. in deinem Fall wird jetzt eben "gepfändet", denn wer kein Einkommen hat, sollte seinen Lebensstil und seinen Lebenswandel adäquat anpassen.. für deinen Fall gibt es sicher auch eine zusätzliche "Geldquelle", wie Kurzarbeitergeld und Grundrente, wir gehen ja "goldenen Zeiten" entgegen../

Moin,

du guckst jetzt, was das für eine Forderung ist, woher sie kommt und ob sie berechtigt ist.

wenn sie nicht berechtigt ist, hast du die Möglichkeit gegen den VB Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt, einzulegen.

Du kannst auch noch gegen den Vollstreckingsbescheid Wiederspruch einlegen.

Ob das Sinn macht, kann und darf Ich dir als "kein Rechtsanwalt " nicht sagen.

Wenn du nichts machts kommt mit dem Vollstreckungsbecheid aber für den Gläubiger die Möglichkeit zu Pfänden und den Gerichtsvollzieher zu schicken.

Eigentlich hilft da nur eine Schuldnerberatung und wenn du nicht hingehen kannst, solltest du es mit telefonieren probieren.

Mit dem Vollstreckungsbescheid wurde eine Forderung tituliert. Mit dem Bescheid kann der Gläubiger die Pfändung beantragen.

Jetzt habe ich heute einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

Hast Du Dein Bankkonto bereits in ein P-Konto umgewandelt? Denn eine Kontopfändung dürfte jetzt abzusehen sein.