Wurde bei jemandem hier schon mal ein Strafzettel aus Italien in Deutschland vollstreckt?

Hallo zusammen,

zunächst der Hintergrund der Sache: ich war vor 4 Jahren nach Bergamo geflogen und bin von dort in die Schweiz gefahren. In den ca. 1,5 Std., die ich in Italien war, soll ich irgendwo in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren sein. Nach meiner Rückkehr hab ich diesbezüglich einen Bescheid aus Italien bekommen.

Um nicht zu weit auszuschweifen: es gab etliche Gründe, weshalb der Bescheid, den ich erhielt, nicht seriös erschien. Ein Kontaktversuch meinerseits scheiterte daran, dass es auf der anderen Seite niemanden gab, der Englisch oder Deutsch konnte (obwohl das Schreiben auf Deutsch kam). Nun wurde die Sache an ein Inkassounternehmen in Deutschland übergeben.

Die Rechtsschutzversicherung sagte mir dazu, dass das Unternehmen selbst es nicht vollstrecken kann. Es muss an das Bundesjustizamt übergeben werden. Bescheide unter 70€ werden grundsätzlich nicht verfolgt. Bei mir waren es ursprünglich 96,70€, das ist mittlerweile durch Anwaltskosten in italien und Beitreibungskosten angewachsen. Folgende Optionen hätte ich laut der Rechtsschutzversicherung:

  1. zahlen und die Sache erledigen
  2. versuchen es anzufechten, was einen Anwalt in Italien erfordert und keine Aussicht auf Erfolg hat
  3. aussitzen; das Verfahren rund um die Behillfe des Bundesjustizamtes sei kompliziert und werde selten bemüht

Außerdem wurde mir gesagt, dass die Verjährung für sowas in Italien 10 Jahre beträgt. Der ADAC sagt 5 Jahre, aber das scheint sich nur auf die Vollstreckung in Deutschland zu beziehen. Daher ein paar Fragen:

  1. hat jemand hier schon mal in so einer Sache Post vom Bundesjustizamt bekommen? Wenn ja, um welchen Betrag ging es? Wie ist die Sache weitergegangen?
  2. geht es bei dem Schwellenwert von 70€ nur um die ursprüngliche Forderung oder sind darin auch später entstandene Kosten (wie in diesem Fall Anwalts- und Beitreibungskosten) enthalten? (Ich nehme an, dass die Beihilfe von den italienischen Behörden ersucht werden muss und dadurch es nur um die ursprüngliche Forderung und möglicherweise die Anwaltskosten in Italien geht, aber kann mir da natürlich nicht sicher sein)
  3. wie lange ist die Verjährung in Italien tatsächlich?

Vielen Dank!

Italien, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid, Verkehrsverstoß

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