Vollstreckungsbescheid trotz Zahlung?
Hallo, in einer Mietangelegenheit (neben bzw Abschlussrechnung) habe ich am 05.01.22 einen Mahnbescheid vom Vermieter bzw. Amtsgericht bekommen. Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung habe ich keinen Widersprich eingelegt, sondern den geforderten Betrag i.H.v. 488€ am 11.01 22 überwiesen. Belege liegen vor.
Nun bekam ich heute, 10.05.22 einen Vollstreckungsbescheid.
Wenn ich den geforderten Betrag 6 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides überwiesen habe, hätte ich dann zusätzlich noch Widerspruch einlegen müssen? Ich denke nicht.
Wie gehe ich jetzt mit dem Vollstreckungsbescheid um?
Den Vermieter kontaktieren?
Widerspruch einlegen?
Danke!
3 Antworten
Den Gläubiger auffordern, seine Ausfertigung dir herauszugeben, denn damit kann er Zwangsvollstreckungsmaßnahnen gegen dich betreiben. Wenn er sich weigert, kannst du Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.
mit dem Zahlungsnachweis als Beweis dem Vollstreckungsbescheid widersprechen.
soweit musst du es ja nicht kommen lassen.
auf dem VS ist doch mit Sicherheit eine Telefonnummer angegeben und dort rufst du an und fragst wo du den Zahlungsnachweis vorzeigen kannst.
sobald das geschehen ist, ist der VS auch schon hinfällig. wenn ererst nach deiner Zahlung beantragt wurde musst du dafür auch keine Gebühren zahlen. das muss dann der Antragsteller.
Wenn 488,00€ die Hauptforderung waren sind möglicherweise noch Kosten und Zinsen offen.
Danach solltest Du den Antragsteller fragen.
Die Hauptforderung waren 299€, dann kamen Gerichtskosten (36€), Inkassodienstleistung (61€) u.s.w dazu, die Gesamtsumme beträgt 488€ (alles ein bissel gerundet :-) )
Ok DANKE! Nur so als Idee - wäre esmöglich, dem Vermieter alles zu sagen und er den Volltsreckungsbescheid aufheben lässt?
Falls es zum Streit vor Gericht kommen würde (ich habe aber wirklich beweissicher bezahlt), habe ich das Problem, dass ich keine RS Versicherung habe.