Teilwiderspruch auf Mahnbescheid, dennoch Vollstreckungsbescheid in voller Höhe?
Hallo Leute,
ich hatte einen Mahnbescheid in Höhe von 106 EUR bekommen. Diese setzen sich aus der Hauptforderung von 23 EUR und weitere Nebenforderungen in Höhe von 83 EUR zusammen.
Ich habe einen Teilwiderspruch eingelegt und nur gewilligt die 23 EUR zu zahlen. Heute habe ich einen Vollstreckungsbescheid bekommen, in der steht
"Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend:" Dann werden die Kosten aufgezählt und die Summe von 106 EUR gelistet.
Weiterhin steht da
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Der Antragsgegner hat folgendem Teil des Anspruchs widersprochen:
* den gesamten Zinsen einschließlich Zinsen auf Nebenforderungen
* den gesamten Verfahrenskosten
* den anderen Nebenforderungen wegen eines Betrags von 83.00 EUR einschließlich Zinsen auf Nebenforderungen.
Soweit der Antragsgegner dem Anspruch nicht widersprochen hat, ergeht auf der Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge."
Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Da steht, dass ich ja zum Teil widersprochen habe, aber trotzdem ist die Summe von 106 EUR im Vollstreckungsbescheid gelistet. Und den letzten Absatz verstehe ich auch nicht. Muss ich jetzt komplett bezahlen? Haben die meinen Teilwiderspruch gar nicht akzeptiert?
2 Antworten
Du kannst doch nicht den Verfahrenskosten widersprechen und den angefallenen ZInsen auch nicht - natürlich musst Du nicht nur die Hauptforderung von 23 Euro bezahlen sondern auch die Gerichtskosten und das sind insgesamt 106 Euro
Die Frage ist nur, wie ich jetzt vorgehen soll/muss.
Bezahlen wäre eine gute Idee, statt ständig nur zu diskutieren. Also das, was du denkst, was durchsetzbar wäre bzw. dem Teil, den du nicht widersprochen hast. Nach Bezahlung den Original-Titel vom Gläubiger verlangen.
Du kannst nicht nur die Hauptforderung anerkennen und sämtlich Verfahrenkosten aber nicht bezahlen wollen.
Alle Kosten, die durch ein Mahnverfahren enstehen, musst Du bezahlen, dagegen kannst Du nicht klagen - Du hast die Hauptforderung ja anerkannt, also musst Du auch für Folgekosten aufkommen.
Die Kosten, die ein Mahnverfahren verursacht, sind immer saftig - deshalb sollte man es ja gar nicht soweit kommen lassen - jetzt ist es jedenfalls zu spät und wenn Du jetzt nicht zahlst, wird es noch teurer, denn jede Mahnung stellt man Dir dann noch zusätzlich in Rechnung
Gegenfrage: Wieso hast du die Hauptforderung nie zweckgebunden beglichen?
Durch die Weigerung, die Hauptforderung zu bezahlen, war der Mahnbescheid statthaft. Die Gerichtskosten (32€) und die Inkassokosten für den Mahnbescheid (25€) musst du auf jeden Fall bezahlen. Zusätzlich zur Hauptforderung.
Das war total unnötig.
Zu deiner eigentlichen Frage: Dein Widerspruch wurde registriert. Ein Vollstreckungsbescheid ist nur in seiner Gesamtheit gültig. Der Text im VB, also dein Widerspruch, ist zu berücksichtigen bei etwaigen Pfändungen.
Auf dem Vollstreckungsbescheid steht:
II. Verfahrenskosten (Streitwert Teil-VB : 23.40 EUR):
Die Entscheidung über die Kosten des Mahnverfahrens bleibt der Kostenentscheidung im Streitverfahren vorbehalten.
Die 83 EUR von denen ich rede werden unter "Mahnkosten" und "Inkassokosten" aufgezählt.
Achja, ich habe einen Teilwiderspruch erhoben, weil ich das mit dem Inkasso nicht einsah. Ich hab auch oft genug mit dem Inkasso-Unternehmen geredet, dass ich nur die Hauptforderung begleichen kann. Es ist jedoch eine andere Geschichte und ich würde im Notfall bis zum Gericht gehen. Die Frage ist nur, wie ich jetzt vorgehen soll/muss.